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Doberaner Fußball-Fans müssen zum Jubeln in die Ecke gehen

Für einen Kurort ist Bad Doberan zu laut – mit der Meinung steht das „Aktionsbündnis gegen Lärm“ keineswegs allein. Für Kontroversen sorgt aber das Vorgehen der Bündnisteilnehmer gegen Punktspiele auf dem Sportplatz im Herzen der Stadt. Nun verbietet das Verwaltungsgericht den Zuschauern das Jubeln an drei Seiten des Sportplatzes.

 

Anwohner hatten geklagt

Das Gericht wurde bemüht, weil drei Anwohner geklagt hatten. Eine Klage beanstandete, dass vom Parkdeck Lärm ausginge und eine weitere bemängelte die öffentlichen Veranstaltungen als zu laut. Beide Klagen wurden abgewiesen.

Ein dritter Kläger ist Anwohner in direkter Nähe zum Sportplatz und bekam teilweise recht. Er sieht sich vom Lärm bei Punktspielen belästigt und wollte die Punktspiele verbieten lassen. Soweit folgten ihm die Verwaltungsrichter nicht, verwiesen aber die Zuschauer in die Südkurve am Fuße des Schulkomplexes.

Der Vorsitzende des Doberaner FC, Andreas Jahncke, verweist darauf, dass die Zuschauer sowieso nur dort stehen. An den anderen Seiten werde nicht gejubelt und der Verein verzichte bereits oft auf die Lautsprecher. Für das Gesicht des Aktionsbündnisses Harry Klink ist das Urteil nicht zufriedenstellend, denn das Grundproblem bleibe bestehen.

 

Stadt ist an den Sportplatz herangewachsen

Der Sportplatz entstand schon in den 80er Jahren im Zusammenhang mit dem Bau des Schulkomplexes. An der Südseite befand sich wie heute der Schulkomplex, an der Ostseite die Sporthalle und der ZOB, an der Westseite der Bach und dahinter das Polizeirevier und Gewerbebetriebe. Im Norden grenzte der Sportplatz an die Rückseite der Goethestraße, also hauptsächlich an Gärten, Schuppen und Garagen. Bis zu diesen gab es noch eine breite Brache.

Das Problem entstand in erster Linie durch einen städtebaulichen Fauxpas. Die Stadt ermöglichte 2003 den Bau eines Wohngebiets auf dem ehemaligen Gelände der Baufirma Elbrecht und so entstanden dort 16 Einfamilienhäuser. Zu der Zeit gab es das City-EKZ bereits, aber der Sportplatz wurde hauptsächlich von den Schulen genutzt.

 

Punktspielbetrieb ist Streitpunkt

Das Aktionsbündnis beruft sich darauf, dass der Sportplatz nur für den Schulsport und zum Üben für Vereine genutzt werden dürfe. Die Stadt und der DFC als Pächter meinen, dass auch Punktspielbetrieb erlaubt sei. Der Landkreis bejaht, dass der Sportplatz auch außerhalb des Schulsports für Vereine nutzbar ist. Das Verwaltungsgericht Schwerin sieht den Punktspielbetrieb dort nicht mit inbegriffen, also nicht von der Baugenehmigung und dem in Verbindung damit erstellten Schallschutzgutachten gedeckt. Bis zum Jahresende dürfen die Fans den Fußballern nur von der Südkurve aus zujubeln. Eigentlich ändert sich also nichts, aber die Gemüter sind einmal mehr erhitzt.

 

Alternativen nicht in Aussicht

Das Aktionsbündnis argumentiert auch damit, Alternativen angeboten zu haben. Diese befanden sich auf dem Buchenberg, am Kellerswald und in der Nienhäger Chaussee. Der DFC argumentiert, dass alle Plätze zu klein und die Rahmenbedingungen ungeeignet seien. Die zentrale Lage am ZOB ist gerade für die jungen Sportler ein Pluspunkt. Inzwischen sind mit dem Bau der neuen Sporthalle am Busbahnhof Tatsachen geschaffen worden, die einen Wegzug des DFC sinnlos machen.

 

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