Bäderverkaufsordnung
Slider

Bäderregelung in MV aufgehoben – Geschäfte in Bad Doberan trotzdem weiter sonntags geöffnet.

Am 12. März 2026 hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald die für Mecklenburg-Vorpommern geltende Bäderregelung aufgehoben. Die Gewerkschaft „ver.di“ hatte erneut gegen die Bäderregelung geklagt. Insbesondere geht es um die Sonntagsöffnung der Geschäfte. In 85 Orten in MV waren Ausnahmen zulässig und durften sonntags bestimmte Geschäfte mit bestimmten Sortimenten öffnen.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die bisherige Regelung gegen den „verfassungsrechtlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags“ verstößt und zu viele Ausnahmen zulässt.
 
Das heißt aber nicht, dass ab sofort sonntags in MV nicht mehr geöffnet werden darf. Die alte Regelung, welche die Sonntagsöffnung in 85 Orten erlaubt, gilt weiter, bis sie aufgehoben oder durch eine neue Regelung ersetzt wird, was zu erwarten ist. Bad Doberan gehört zu den 85 Orten in Mecklenburg-Vorpommern, in denen aktuell die Sonntagsöffnung gilt und somit werden auch hier die Läden sonntags geöffnet, solange dieser Regelung weiter Bestand hat. Nach wie vor gilt aber auch die Freiwilligkeit: Niemand muss sonntags öffnen und gerade kleine inhabergeführte Läden machen es eher nicht.
 
Das ist übrigens auch einer der Streitpunkte: Gerade Discounter und Supermärkte haben das Personal für eine Sonntagsöffnung und öffnen dann auch. Das ist nicht schlimm für die kleinen Händler, die ja ohnehin nicht mit den Großen konkurrieren und darum meistens ein ganz anderes Sortiment anbieten. Es betrifft aber die Mitarbeitenden der Discounter und Supermärkte, für die der Sonntag dann quasi ein Tag wie jeder andere ist.
 
Zwar könnte man durch Wochenendzuschläge sonntags mehr verdienen, aber wer sonntags bei seiner Familie sein möchte, kann nicht entscheiden, sonntags zuhause zu bleiben, wenn der Arbeitgeber das nicht vorsieht. Da nicht zu erwarten ist, dass dort, wo Sonntagsarbeit ausnahmsweise erlaubt ist, alle Arbeitgeber auf Freiwilligkeit setzen – und das auch manchmal gar nicht können – will ver.di im Prinzip „oben anfangen“ und die Sonntagsöffnung allgemein unterbinden. Dass der Kirche durch Sonntagsöffnung Gottesdienstbesucher verloren gehen, ist nicht belegt und wurde zum Beispiel vom hiesigen Landessuperintendenten i. R., Carl Christian Schmidt, verneint. Er verwies schon vor Jahren darauf, dass wer in die Kirche will, auch Wege findet – und das schließlich auch zu DDR-Zeiten so war. 
 
Anzeige

Kommentar verfassenAntwort abbrechen

Die mobile Version verlassen