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Corona-Kontaktsperre: Das sind die Strafen für Verstöße.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt am 3. April Strafen für Verstöße gegen die Vorschriften in Bezug auf die Corona-Krise ein. Zwar halten sich viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern an die Kontaktsperre und die mit der Corona-Bekämpfung verbundenen Regeln, aber zum einen tun das nicht alle und zum anderen braucht es verbindliche Durchsetzungsmaßnahmen. Der Norden ist sich dabei komplett einig. Dieselben Strafen gelten auch in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Man hat sich dabei an Nordrhein-Westfalen orientiert. Hier sind die Strafen:

150 € – gebotener Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten

200 € – Treffen in der Öffentlichkeit mit mehr als einer Person

200 € – Lebensmittelverzehr in Umgebung 50 m von Imbissen/Restaurants

200 € – Altenheim-Besuche

250 € – Verstoß gegen Verbot des Grillens/Picknick auf öffentlichen Plätzen

250 € – Teilnahme an Sportveranstaltungen

400 € – pro Person für private Feiern mit Gästen u.a. verbotene Veranstaltungen

2.000 € – Geschäftsöffnung trotz Verbot, z.B. Friseur, Einzelhandel

4.000 € – Unterbringung von Touristen in Ferienwohnung, Pension, Hotel

Die Bußgelder gelten für den Erstverstoß. Bei weiteren Verstößen kann ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

 

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