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Börgerende: Warum macht der Landkreis das?

Vor zwei Wochen berichteten wir über die Villa „Sanddorn“ in Börgerende, welche vom Landkreis Rostock entgegen der Tatsachen als „Hotel“ bezeichnet wurde. Dessen Schreiben konnte man am vergangenen Samstag im Stadtanzeiger nachlesen.

Zugleich bestätigte einer der ortsansässigen Investoren, dass Villa „Sanddorn“ kein Hotel ist. Warum bezeichnet der Landkreis den Ferienwohnungs-Komplex dann so? Sieben Ferienwohnungen in der Villa „Sanddorn“ fehlen die notwendigen Stellplätze. Der Landkreis darf im Vertrauen auf einen späteren Nachweis eine Baugenehmigung erteilen und der Bauherr das Haus bauen.

Wenn die Stellplätze zum Nutzungsbeginn nicht nachgewiesen werden, muss der Landkreis die Nutzung der betroffenen Wohnungen untersagen. Geplant war, die Stellplätze in benachbarten Tiefgaragen unterzubringen, die aber durch eine Absage der Gemeinde unter dem amtierenden Bürgermeister Horst Hagemeister nicht gebaut werden dürfen.

Auf der Suche nach Alternativen war man kraft der Satzung der Gemeinde an einen sehr engen Radius gebunden und hoffte auf den Kauf von Stellflächen auf dem öffentlichen Parkplatz hinter dem Haus. Auch das lehnte die Gemeinde ab, sodass die schon bezahlten Ferienwohnungen ohne Stellplätze blieben und den Käufern Verlust durch Nutzungsuntersagung drohte.

Nach einem Bericht in der Ostsee-Zeitung schuf der Bauherr am Ost-Dreieck des Hotelareals sieben Stellplätze. Dort gilt aber das „Sondergebiet Hotel“ des Bebauungsplanes Nr. 7 und dort dürfen keine Stellplätze entstehen, die nicht für das Hotel sind.

Nun sei daran erinnert, dass der Landkreis dieses genehmigte und die Villa „Sanddorn“ einfach als „Hotel“ bezeichnete. Warum macht er das? Und warum lässt er eine Bauweise mit mehreren Staffelgeschossen zu, die den Festsetzungen im B-Plan nach 2 und teils 3 Geschossen entgegen steht?

Der Landkreis bezieht sich in dieser Sache auf die Landesbauordnung in einer Fassung, die bereits seit 2006 nicht mehr existiert und suggeriert damit, alles richtig gemacht zu haben. Dem widersprechen Rechtsanwälte und Architekten.

Es gibt noch mehr Beispiele und immer stellt sich die Frage: „Warum macht der Landkreis das?“. Sollte die Verwaltung nicht eigentlich die Rechtmäßigkeit der Bauvorhaben überwachen?

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