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Urlaub in MV – Wer darf ab wann wohin und was gilt es zu beachten?

+++UPDATES+++

Corona-Regeln in MV im Dezember: Hotels nur für Familienbesuche
2. Lockdown in MV: Urlauber müssen Mecklenburg-Vorpommern verlassen

 

 

10.05.2020
Urlaub im Ausland fällt flach. Also gibt es 2020 Urlaub im eigenen Land. Kaum hat Mecklenburg-Vorpommern die Öffnung seiner Landesgrenzen zu Pfingsten verkündet, laufen im ganzen Land die Telefone und Rechner heiß. Alle wollen an die Ostsee, nach MV. Wir freuen uns! Damit der Urlaub aber auch für Sie zur Freude wird, gibt es hier ein paar Tipps für Ihre Buchung, die Anreise, den Aufenthalt und die Urlaubsgestaltung selbst. Denn eins steht fest: Dieser Urlaub wird anders.

 

Vorweg: Es sind noch nicht alle Details durchweg geklärt. Viele Vermieter wissen selbst noch nicht, wie genau sie die 60%-Beschränkung umsetzen sollen und wie sie bereits bestehende Buchungen stornieren müssen. Dieser Beitrag wird ergänzt, wenn es neuere Informationen gibt.

 

Start am 18. Mai für Einheimische und 25. Mai für Touristen

Zuerst einmal das Datum: Zwar öffnen die Hotels, Pensionen & Co. schon am 18. Mai, aber da das Einreiseverbot in Mecklenburg-Vorpommern noch bis zum 25. Mai besteht, dürfen bis zu diesem Tag nur Einheimische mit Erst- oder Zweitwohnsitz Urlaub in MV machen. Ab dem 25. Mai sind Sie dran, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Gäste aus dem Ausland dürfen erst in der letzten Phase der Lockerungen wieder kommen.

 

Noch kein Tagestourismus

Die erste Frage, die Sie klären müssen, ist die Länge Ihres Aufenthalts. Hier geht es nicht nur um Ihr Budget, sondern einfach darum, dass Tagestourismus zunächst nicht erlaubt ist. Wenn Sie kontrolliert werden, brauchen Sie also eine Buchungsbestätigung als Beleg. Praktisch gibt es keine flächendeckenden Kontrollen, aber Tagesurlaub auf Risiko macht auch keinen Spaß.

 

Keine Gäste aus Hochrisikogebieten

Vor der Buchung geht es nicht ums Reiseziel, sondern um den Startpunkt. Wohnen Sie in einem Hochrisikogebiet? Dann muss Ihr Urlaub in MV leider ausfallen. Allerdings ist der Landesregierung bisher noch nichts weiter abzuringen außer, dass man sich nach dem Robert-Koch-Institut richtet. Dort gibt es jedoch keine einfache Übersicht von „Risikogebieten in Deutschland“, weil das RKI das gar nicht mehr erfasst. Man kann sich im RKI-Dashboard zu seinem Kreis durchklicken. Liegt die Zahl der Neuinfektionen bei oder über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner, handelt es sich definitiv um ein Risikogebiet.

Bei der Pressekonferenz wurden die Kreise Greiz und Heinsberg als Beispiele genannt. Die Anbieter der Unterkünfte sind gebeten worden, auf die Herkunft zu achten. Bestenfalls werden Sie also schon bei der Buchung erfahren, ob Sie kommen dürfen. Wahrscheinlich werden aber sehr viele kleine Anbieter gar keinen derartigen Überblick haben. Rein rechtlich ist diese Vorgabe auch kaum durchsetzbar, aber trotzdem wird mit 500 Euro Bußgeld gedroht. Wir können Gäste aus Hochrisikogebieten nur bitten, Rücksicht auf ihre Mitmenschen zu nehmen und den Urlaub zu verschieben.

 

Stornobedingungen lesen

Wenn diese Fragen geklärt sind, kann es los gehen. Ob Campingplatz, Ferienwohnung, Pension oder Luxushotel – das entscheiden allein Sie. Der gute Tipp vorab lautet: Achten Sie auf die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung. Niemand weiß, wann wo wieder eine Infektionskette startet.

Vielleicht muss Ihre Unterkunft kurzfristig schließen, vielleicht wird Ihre Heimat plötzlich zum Hochrisikogebiet. Wenn dann storniert werden muss, kann es sein, dass die Stornierung kostenlos möglich ist, aber das macht erst einmal Arbeit. Wenn generell von beiden Seiten eine kostenlose Stornierung möglich ist, sind Sie auf der sicheren Seite.

Bis zum 24.05.2020 greifen die Stornoregeln des BGB, weil die Anbieter gar keine Unterkunft anbieten können. Ab dem 25.05.2020 müssen Sie sich aber selbst um die Absicherung kümmern.

Sinn machen auch die Möglichkeiten zu Umbuchungen. Dann zahlen Sie zwar schon, obwohl Sie keinen Urlaub machen können, dürfen aber diesen später umfassend genießen. Das hat auch den Vorteil, dass der jetzige Preis bleibt. Da die Nachfrage nach Urlaub im Norden im Moment riesig ist und große Ausfälle wieder reingeholt werden müssen, kann es vereinzelt zu Preissteigerungen kommen.

Falls Sie Ihr Ziel nicht erreichen können, aufgrund eines Einreisestopps oder eines Sperrgebiets, können Sie auch einzeln gebuchte Leistungen stornieren. Nehmen Sie bei einer Pauschalreise Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Anbietern von einzeln gebuchten Reiseleistungen auf, falls Sie den Urlaub nicht antreten möchten. Über Ihre Rechte hinaus zeigen sich Airlines und Pauschalreiseanbieter durchaus kulant. 

Die weitere Verbreitung des Coronavirus und Maßnahmen einzelner Länder kann nicht vorhergesagt werden.  Die Frage, wann ein kostenloser Rücktritt genau möglich ist, ist rechtlich nicht geklärt. Findet die Reise erst in einigen Wochen oder Monaten statt, ist noch nicht absehbar, ob die Reise wie geplant durchgeführt werden kann. Falls Sie die Reise nicht antreten möchten, werden die Stornoentgelte für eine normale Stornierung erhoben. Individualreisende sind auf freiwillige Angebote angewiesen. Reiserücktrittskostenversicherungen helfen bei dem Coronavirus oftmals nicht. Prüfen Sie dennoch, ob eine Reiseversicherung in Frage kommt. Im Zweifelsfall bewahren Sie nicht einmal 100 Euro vor einem Schaden von über tausend Euro.

 

Vor der Anreise die Lage vor Ort prüfen

Wenn Sie gebucht haben, die Buchungsbestätigung da ist und die Reise unmittelbar bevorsteht schauen Sie sich die Lage am Reiseziel an. Gibt es offizielle Reisewarnungen / eindeutige Reisehinweise („von Reisen wird abgeraten“) des Auswärtigen Amts, Einreisestopps oder liegt Ihr Ziel im Sperrgebiet, können Sie kostenfrei zurücktreten.

Mehr Infos: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/coronavirus-grassiert-in-vielen-laendern-ihre-rechte-als-reisender-43991

 

Was jetzt anders ist

Vorher buchen, statt spontan suchen

Einfach hinfahren und eine Unterkunft suchen, rein gehen und nach einem Zimmer fragen gibt es nur im Film. Aber mitunter hatte man auch in MV Glück, spontan noch ein Zimmer für die Nacht zu finden. Das ist jetzt erst einmal untersagt: 

Die Unterkunft muss vorab gebucht werden. Das kann auch am Tag der Anreise geschehen, birgt aber die Gefahr, dass kein Zimmer mehr zu kriegen ist. Ohne nachgewiesene Übernachtung sind Sie Tagesgast und Tagestourismus ist noch nicht erlaubt. Ohne Daten geht eine Buchung ohnehin nicht – diesmal werden Ihre Daten aber 14 Tage für das Gesundheitsamt aufbewahrt.

Karte statt Bargeld

Es ist eine Empfehlung, eigentlich auch schon Usus und sicherlich werden einige Gastgeber auch Ausnahmen machen. Der Check-In und Check-Out sollen bargeldlos ablaufen. 

Kein Körperkontakt

Die Gastgeber sind 2020 nicht unfreundlicher, als die Jahre zuvor, wenn sie die Hände nicht schütteln, Abstand halten, die Garderobe nicht abnehmen oder geben und den Gast nicht zur Tür begleiten. Es ist einfach nicht erlaubt. Personal mit Gästekontakt muss auch in Hotels einen Mund-Nase-Schutz tragen.

Abstand und Desinfektion – überall

An der Rezeption werden Sie mit Abstandsmarkierungen rechnen und in Gemeinschaftsräumen auch. Aber es wird auch Einlasskontrollen geben, denn zum Beispiel im Fahrstuhl gilt auch das Kontaktverbot, wenn Personen aus mehr, als zwei verschiedenen Hausständen ihn nutzen wollen. Alternativ kann der Gastgeber auch das Tragen von Schutzmasken im Fahrstuhl verlangen. Außerdem müssen auch im Restaurant und am Fahrstuhl Desinfektionsspender stehen.

Hygiene, wo man sie nicht sieht

Der Salzstreuer fehlt, die Gästemappe ist weg und die Prospekte sind leer? Das liegt nicht an mangelnder Aufmerksamkeit des Services, sondern an gesteigerter Hygiene. Türklingen, Kontaktflächen und auch die Fernbedienungen müssen regelmäßig gereinigt werden. Mitarbeiter müssen ihre persönliche Schutzausrüstung haben und dürfen nicht zur Arbeit kommen, wenn sie sich krank fühlen.

Keine Anreise für Kranke

Gäste, die sich vor der Anreise krank fühlen, dürfen nicht anreisen. Natürlich gilt das auch für Gäste, die schon in Corona-Quarantäne sind. 

 

Viele Unterkünfte sind ausgebucht

Die Saison beginnt im Norden normalerweise schon zu Ostern und so richtig ab Mai. Viele Gäste haben schon gebucht und als es mit Corona in Europa los ging, haben viele Deutsche ihre Reise ins Ausland storniert und Nordsee und Ostsee gebucht. Auch Reisen in die Berge behagten vielen nicht, sodass sie Urlaub am Meer buchten.

Das heißt, dass viele Unterkünfte im Norden schon von vielen Gästen gebucht wurden. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass nur 60% Belegung sein darf, also 40% Leerstand sein muss. Diese Zahlen richten sich aber nicht nach allein Zimmern oder Wohnungen innerhalb einer Einrichtung, sondern auch nach Personen und Betten.

Sie werden also feststellen, dass viele Unterkünfte – wie das Grand Hotel Heiligendamm – bereits ausgebucht sind. Manch Stammgast wird in diesem Jahr seinen Gastgeber gar nicht finden. Gerade für kleine Privatvermieter mit Vermietung als Nebenerwerb ist der Aufwand zu groß. Wegen der Regeln zur Öffnung während der Coronakrise gibt es oft auch eine Mindestmietdauer bei Unterkünften, die diese bisher nicht hatten.

 

Anreise genau planen

Mit dem Auto werden Sie wie bisher zu uns kommen können. Es kann an Autobahnen und Landesstraßen zu Kontrollen kommen. Ihre Buchungsbestätigung und Ihr Personalausweis sollten als Belege reichen. Notieren Sie sich vorsichtshalber die Telefonnummer Ihres Gastgebers, um eventuelle Rückfragen zu erleichtern.

In MV ist der Zugverkehr momentan eingeschränkt. Wenn Sie durchweg alle Plätze in allen Verbindungen reserviert haben, werden Sie normalerweise über Änderungen informiert. Schauen Sie trotzdem kurz vor der Reise noch einmal auf die Seite der Deutschen Bahn: https://www.bahn.de/aktuell

In Bus und Bahn im Nahverkehr müssen Sie einen Mund-Nasenschutz tragen. Es genügt eine Alltagsmaske (Community Maske). Fernbusse wie Flixbus fahren weiterhin zu uns.

Der Flughafen Rostock-Laage (RLG) ist bis auf Notfälle geschlossen und die Linie München-Rostock der Lufthansa bis zum 30. Mai ausgesetzt. Ab danb fliegt die Lufthansa von München aus wieder Laage an. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Flughafens Rostock-Laage: www.rostockairport.de

Die Fährverbindung Sassitz Trelleborg wurde bis auf weiteres eingestellt. Die Verbindungen zwischen Trelleborg und Gedser nach Rostock werden bedient. Allerdings dürfen Bürger mit schwedischen, dänischen oder sonstigen ausländischen Pass ohnehin nicht einreisen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Reedereien und auf der offiziellen Website des Hafen Rostock: https://www.rostock-port.de/index.html 

In Heiligendamm darf nicht an der Seebrücke angelegt werden. Wer mit dem Boot kommt, nutzt meistens den Bootshafen Kühlungsborn. Dieser ist geschlossen und kann nur von Bootseigentümern mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern unter Wahrung der aktuell geltenden Verhaltensregeln genutzt werden. Die Vermietung von Wasserfahrzeugen und gemeinschaftliche Feierlichkeiten im Bootshafen sind nicht gestattet.

Weitere Informationen zur Nutzung von Sportboothäfen finden Sie auf der offiziellen Website der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs/#lebeninmv sowie auf der Website des Bootshafen Kühlungsborn: www.bootshafen-kuehlungsborn.de

 

Besonderheiten beachten

Extra-Reinigungsgänge, überall Präsenz von Desinfektionsmitteln und immer wieder Hinweisschilder begleiten Sie im Urlaub 2020. Mindestens 1,50 Meter Abstand, höchstens 6 Personen pro Tisch, nur eine Person pro 10 Quadratmeter Fläche oder nur 60% Auslastung, möglichst bargeldlos bezahlen – was Sie von zuhause kennen, erwartet Sie auch im Urlaubsort.

Auch außerhalb Ihrer Unterkunft gibt es Besonderheiten: Der Kellner in der Gaststätte bedient Sie mit Servierhilfe (z. B. Servierwagen) und trägt einen Mundschutz. Die Gaststätten müssen um 21 Uhr schließen. Salz- und Pfefferstreuer müssen nach jedem Abdecken gereinigt werden, sodass manche Gastronomen sie nicht auf den Tisch stellen oder in Kleinstpackungen anbieten. Die Kontaktflächen müssen nach jeder Benutzung gereinigt werden. Statt der ganzen Speisekarte im Lederbuch gibt es bei vielen abwischbare laminierte Blätter für jeden Tisch. Dass es Cola und Kaffee gibt, weiß ohnehin jeder Gast.

Buffets dürfen nicht angeboten werden. Das ist gerade für Hotels schwierig. Erkundigen Sie sich vorher schon, wie es mit Frühstück, Mittag und Abendbrot läuft. Manche Hotels geben den Gästen Lunchpakete, manche bringen das Essen auf das Zimmer und manche servieren im Frühstücksraum.

Die Gaststätten sind laut Verordnung angehalten, nur auf Reservierung Tische zu vergeben. Ausnahmen gibt es, wenn Warteschlangen offensichtlich vermieden werden können. Auch muss ein Gast pro Gruppe mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer, Tischnummer und Uhrzeit des Besuches in eine Tagesliste eingetragen werden. Gäste mit akuten Atemwegserkrankungen dürfen nicht bewirtet werden. Diskussionen mit dem Wirt sind hier unangebracht: §3 der Corona-Übergangs-LVO MV ( GS Meckl.-Vorp. Gl-Nr. B 2126 – 13 12) schreibt das vor.

Wichtig ist, dass Sie sich immer vorher informieren, um nachher keinen Stress zu haben:

Besteht eine Reservierungspflicht?
Wie sieht es platzmäßig aus?
Kann man bargeldlos bezahlen?
Wann muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden?

In Bad Doberan können Sie sich auch das Essen abholen oder in die Unterkunft liefern lassen: DOBERAN TO GO – Wir liefern!

 

Was geht und was nicht

Über allem stehen die bundesweiten Vorgaben: Abstand halten, Kontaktverbot, Hygiene. Es dürfen alle Mitglieder zweier verschiedener Hausstände zusammen verbringen. Bisher durfte nur eine Person aus einem anderen Hausstand mit allen Mitgliedern eines Hausstandes zusammen sein. Das gilt auch in freier Natur, also am Strand, im Wald und auf der Wiese.

Museen, Gedenkstätten und Galerien haben ab dem 11. Mai wieder geöffnet. In Bad Doberan hat das Doberaner Münster wieder geöffnet. Sie bekommen ein Faltblatt und dürfen sich auf eigene Faust umsehen. Führungen und kirchentouristische Angebote sind noch nicht möglich.

Das Stadt- und Bädermuseum im Möckelhaus hat ebenfalls ab 11. Mai wieder geöffnet. Die Touristinformation öffnet am 18. Mai im Besucherzentrum in der Alten Klostervogtei im Klostergelände. Der Standort im Rathaus bleibt für den Besucherverkehr geschlossen, weil hier die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Spielplätze sind in der Regel wieder offen, Parks für Spaziergänge und Aufenthalte auch. Grillen, Zelten etc. sind in den Parks der Stadt und auch am Strand und auf Parkplätzen ohnehin nicht erlaubt.

Die Sommerrodelbahn hat wieder geöffnet, die meisten Gaststätten sind wieder offen und auch die Cafés. Allerdings können nicht alle so öffnen, wie bisher. Statt des gemütlichen Aufenthalts im Café kann es sein, dass Sie draußen Platz nehmen müssen. Manchmal gibt es auch draußen keine Stühle, weil die Terrasse dafür zu klein wäre. Dann müssen Sie sich mit Ihrem Kaffee und Kuchen ein anderes Plätzchen suchen. Dieser Urlaub wird anders.

Bars, Clubs und Discotheken bleiben geschlossen. Sportboothäfen sind nur für Einheimische mit Liegeplatz offen. Sie dürfen Fahrzeuge ins Wasser lassen, sie sichern und warten und auch darauf verweilen, damit fahren, von dort aus angeln und drauf übernachten. Bootsverleih, Tretbootverleih sowie Regattafahrten und gemeinschaftliche Feiern sind aber noch nicht möglich.

Öffentliche Veranstaltungen sind in Bad Doberan-Heiligendamm bis Ende Juni abgesagt. Dazu gehören auch Kurkonzerte, Stadtführungen und alle Events. Danach dürfen bis Ende August keine Großveranstaltungen stattfinden. Was alles abgesagt ist, erfahren Sie hier.

Stadtbummel, Strandspaziergang, Waldwanderung, Radtour, Restaurantbesuch und Eis essen sind nicht abgesagt. Baden gehen gibt es nur in der Ostsee oder in der Unterkunft und dort auch nur für Gäste des Hauses, nicht für Besucher. Molli fahren ist möglich, weil die historischen Dampfzüge zum Personennahverkehr gehören. Es gibt nur keine Sonderfahrten und Veranstaltungen. Im ÖPNV herrscht Maskenpflicht, wie übrigens auch in allen Geschäften.

Die Strandkorbvermieter werden ihre Strandkörbe wieder rausstellen, aber es kann Auflagen geben. Auf jeden Fall muss der Mindestabstand gewahrt werden.

 

Campingplätze öffnen auch für alle

Schon jetzt dürfen Dauercamper mit Zweitwohnsitz auf dem Campingplatz ihren Campingplatz wieder nutzen. Am 18. Mai dürfen dann auch alle anderen Bürger mit Wohnsitz in MV wieder im eigenen Land campen. Am 25. Mai darf dann wieder jeder in Deutschland wohnende Camper auf den Campingplatz. Eine 60-Prozent-Regel gibt es hier nicht, aber eine Abstandsregel. Der Einweiser hilft dabei. Die sanitären Anlagen werden so ausgerüstet sein, dass die den hygienischen Anforderungen entsprechen. Sollte das nicht möglich sein, dürfen sie nicht öffnen. Also unbedingt vorher nachfragen!

 

Kuren wieder möglich

Wenn Sie bereits auf Kur im Land sind, dürfen Sie diese fortsetzen. Neue Kuren sind ab 11. Mai wieder möglich.

 

Sonstige Informationen

Bis zum 15. Juni sollen die Grenzkontrollen schrittweise wieder wegfallen.

Bemerken Sie während Ihres Aufenthalts im Ostseebad Kühlungsborn Symptome oder haben den Verdacht, sich infiziert zu haben, meiden Sie bitte unbedingt Menschenansammlungen und öffentliche Verkehrsmittel. Suchen Sie auf keinen Fall eine Arztpraxis, Notaufnahme oder Teststelle unaufgefordert auf. Begebenen Sie sich selbst in Quarantäne und wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf der Seite https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/verdacht-auf-eine-infektion-und-test.html

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.: https://www.auf-nach-mv.de/informationen-coronavirus

Weitere Quellen

 

3 Kommentare

  1. Hallo,
    da das für mich nirgends klar hervorgeht:

    Wie schaut es aus, bei Freunden zu übernachten? Können die mir irgendetwas ausstellen, was bei Kontrollen akzeptiert wird?

    Ich werde nicht irgendein teures Zimmer buchen, wenn ich eine Woche zu privat eingeladen bin.
    Es geht um die erste Augustwoche.

    Mit freundlichen Grüßen
    E.Krüger

    1. Lieber Herr Krüger,

      das ist wirklich ein Sachverhalt, zu dem man nichts findet.

      Das Land sagt: „Ein Besuch von Personen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern von Angehörigen der Kernfamilie ist auch aus anderen Bundesländern möglich. Zur Kernfamilie gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Urenkel.Der Besuch bei einem Mitglied der Kernfamilie in Mecklenburg-Vorpommern ist jeweils auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern oder Lebensgefährten möglich.“

      Freunde werden nirgendwo explizit genannt. Das könnte bedeuten, dass verboten ist, was nicht explizit erlaubt ist. Ich würde Ihnen aus eigener Erfahrung raten, morgen mal das Bürgertelefon anzurufen und zu fragen. Ich habe da bisher viermal angerufen und immer kompetente Antworten erhalten. Die Nummer ist 0385/588 11311. Über ein Feedback, was dabei herausgekommen würde nicht nur ich mich freuen.

      Herzliche Grüße
      Martin Dostal

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