Ein Beispiel für einen Gastartikel auf ERSTES SEEBAD
Gastbeitrag von Martin Dostal
Immer wieder erhalte ich Anfragen zu Gastartikeln und die Bitte um einen Beispiel-Gastartikel.
Hier gibt es ein Beispiel, wie ein Gastartikel aussehen kann. Der Artikel zeigt, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Vor der Veröffentlichung eines Gastartikels erfolgt eine Überprüfung.
Gastartikel müssen zur Webseite passen

Optisch unterscheidet sich ein Gastbeitrag kaum von einem eigenen Beitrag. Da die Webseite mit WordPress läuft, bleibt die Eingabemaske dieselbe: Überschrift, Text mit Inhalt und im Hintergrund Schlagwörter.
Was darf in den Beitrag?
Nachdem die Frage nach dem Aussehen von Gastartikeln geklärt ist, kommen wir zum Inhalt. Der Beitrag besteht aus Text, Bildern, darf auch Links enthalten. Formulare und Videos sind erlaubt, wenn sie von extern eingebunden werden – also nicht über ERSTES SEEBAD laufen.
Hier könnte es aber Probleme bei der Ausführung und Darstellung beim Leser geben, weshalb ich eingebettete Objekte nicht empfehle.
Werden Gastartikel gekennzeichnet?
Ja, es gibt eine kleine Kennzeichnung in der ersten Zeile des Gastbeitrags. Ich weiß, wie wichtig es den Erstellern von Gastbeiträgen ist, von vorhandenen Marken und ihrer Bekanntheit und Reichweite zu profitieren und habe mich daher entschieden, so wenige Markierungen wie möglich zu fordern. Was aber zur rechtlichen Absicherung nötig ist, muss nun einmal sein. Dafür gibt es jede Menge Freiheiten.
Welche Themen darf ein Gastartikel haben?

Grundsätzlich natürlich alles, was mit Bad Doberan, Heiligendamm, dem Landkreis Rostock und Mecklenburg-Vorpommern zu tun hat.
Auch Norddeutschland allgemein oder Skandinavien passt. Gern aber auch Urlaubsthemen. Tourismus, Kultur, Natur, Nachhaltigkeit, Natur- Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit, Fitness und Sport.
Kunst und Kulinarik, Luxus und Lifestyle dürfen es ebenfalls sein, gern Luxusartikel, wozu auch Kosmetik, Luxusmarken, Luxusautos, aber auch High-End-Technik gehören. Mögliche Themen sind auch Vermögensausbau (aber kein Glücksspiel!), Investitionen, Finanzen und Anlagen. Immobilien sind ein sehr gut passendes Thema, bei dem so ziemlich alles erlaubt ist.
Was ist nicht erlaubt?
Glückspiel, Gewalt, Pornografie und politische Themen schließe ich aus. Manchmal kommt man um Politik nicht ganz herum – das ist okay – aber rein politische Gastartikel lehne ich ab.
Dürfen eigene Logos eingefügt werden?
Eigene selbstverständlich, fremde nur mit deren Erlaubnis. Die Logos sollten den Text nicht zerstören. Sie können links mit rechts umlaufenden Text oder rechts mit links umlaufenden Text eingefüht werden. Sofern eine Zentrierung mit umlaufenden Text das Aussehen des Gesamttextes nicht zerstört, ist auch das möglich.
Als optimale Größe hat sich eine Bildgröße unter 250×250 Pixel und die Form eines Quadrats erwiesen. Natürlich dürfen aber auch vertikale oder horizontale Logos verwendet werden.
Das Logo-Bild darf verlinkt werden. Um den Leser nicht irrezuführen, darf der Link nur zu der Seite des Unternehmens führen, zu dem das Logo gehört.
Wie viele Bilder sind erlaubt?
Der Gastbeitrag soll am Ende auch gut aussehen, also bitte nicht mit Bildern überladen. Bilder sind immer mit dem Rechteinhaber zu versehen. Das kann wie hier entweder durch einen Schriftzug im Bild oder direkt unter dem Bild geschehen oder als Fußnote am Ende des Beitrags 1

Wie sind Links zu gestalten?
Viele Links nützen nicht viel, denn der Besucher klickt höchstens 2 an. Es kommt immer auf den Beitrag an. Eine Linksammlung lehne ich ab, aber mehrere Links im Text oder eine Sammlung relevanter Links am Ende des Textes sind okay:
Mehr Informationen
Den Autor unterstützen: https://erstes-seebad.de/unterstuetzen-sie-es/
Werbemöglichkeiten:
http://erstes-seebad.de/werbung-schalten-veranstaltung-geschaeft-oder-unterkunft-bewerben/
Bei der Formatierung der Links gibt es keine Vorgaben, aber sie müssen als anklickbarer Text erkennbar sein. Sonst wären sie auch sinnlos. Bilder dürfen auch mit einem Link versehen werden.
Links müssen immer ein neues Fenster oder einen neuen Tab öffnen und dürfen die Webseite erstes-seebad.de nicht schließen. Links sollten eine kleine Beschreibung haben.
Zum Beispiel:
Hier geht es zu den Konditionen
oder:
Hier geht es zu den Konditionen: https://erstes-seebad.de/gastbeitrag/
Wenn Sie sich an diese kleinen Vorgaben halten, steht einer Partnerschaft mit Gastbeiträgen nichts im Wege. Bei Fragen schreiben Sie gern an info@erstes-seebad.de
Dies ist ein Gastartikel von Martin Dostal (ERSTES-SEEBAD.DE).
Für den Inhalt ist allein der Verfasser zuständig. Infos zu Gastartikeln gibt es hier
1 Das ist die Fußnote zum Bild






