Bäderverkaufsordnung
Nachrichten

Bäderregelung: Bad Doberan ist wieder drin und darf sonntags öffnen

Flächenbegrenzung aufgehoben, Warenkorb bleibt aber unangetastet.

Am Montag, dem 15. April tritt die neue Bäderregelung in Kraft. Vielerorts bleiben die Geschäfte nun neuerdings sonntags geschlossen. Das sollte auch in Bad Doberan der Fall sein und sorgte für Unverständnis in der vom Tourismus lebenden Stadt. Die Gäste müssen doch am Sonntag einkaufen können, wenn sie am Samstagabend oder Sonntag anreisen. Außerdem sollen sie die Innenstadt beleben, indem sie sonntags bummeln gehen.

So ganz trafen die Argumente auf Bad Doberan nicht zu, denn die kleinen Einzelhändler hatten am Sonntag ohnehin geschlossen. Der Engpass bei der Touristenversorgung, ein gewisser Komfortverlust und damit auch ein Wettbewerbsnachteil waren aber nicht von der Hand zu weisen. Vor allem aber ging es um Gerechtigkeit: Warum dürfen in kleinen Gemeinden weit weg von der Ostsee die Geschäfte sonntags öffnen, aber im einzigen Ort, der sogar den Kurortstatus seit fast 100 Jahren im Namen trägt, müssen die Läden zu bleiben?

Gerade hier hakt es: Kleine Orte mit vielen Touristen fallen in die Sonntagsöffnung, weil der Anteil an Touristen größer ist, als der an Einheimischen. Bad Doberan als große und weiterwachsende Stadt hat viele Einwohner und da stimmt das Verhältnis dann nicht mehr. Soll die Münsterstadt nun auf Massentourismus umsatteln, um wieder in die Sonntagsöffnung hinein zu fallen?

Heiligendamm hingegen betrifft dieses Problem nicht, die zwei Geschäfte im Ostseebad hätten auch sonntags öffnen dürfen. Heiligendamm hat weniger Einwohner, als Gäste. Darum fiel es nicht aus der Bäderregelung heraus. Dass Heiligendamm aber zu Bad Doberan gehört und allein schon für einen zweistelligen Prozentsatz der Gästezahlen verantwortlich ist, schien man in Schwerin übersehen zu haben. Bürgermeister Thorsten Semrau bat um ein Gespräch, um das zu klären und auch der Amtsnachfolger Jochen Arenz nahm das Thema „Bäderregelung“ gleich auf seine Tagesordnung.

Bad Doberan ist wieder in der Bäderregelung drin

Nun teilt das Wirtschaftsministerium mit, dass Bad Doberan mit Heiligendamm, Klütz mit Wohlenberg und Rambin mit der Freizeiteinrichtung wieder mit in die Bäderregelung aufgenommen werden.

Alle Orte haben gemeinsam, dass sie bei den Gutachten und Berechnungen nicht als Ganzes betrachtet wurden. Wismar und Stralsund bleiben als Weltkulturerbestädte von der Regelung unbetroffen. Auch die örtliche Eingrenzung auf bestimmte Straßenzüge, wie in Waren (Müritz) und Röbel (Müritz) vorgesehen, entfällt. Ebenfalls entfällt eine Verkaufsflächenbegrenzung, nach der Geschäfte ab einer bestimmten Größe nicht hätten öffnen dürfen. Der Warenkorb bleibt aber unangetastet und damit der größte Streitpunkt geschlichtet.

Wirtschaftsminister Harry Glawe sagt, man habe das Umsetzbare ausgelotet. Er sagt auch, dass jeder Verhandlungspartner sich am Ende je nach Standpunkt in Teilen auch mehr versprochen hätte und die Bedenken und möglicherweise auch Enttäuschung verständlich und nachvollziehbar seien. Wegen der vielen Streitfälle vor Gericht um die Bäderregelung bezeichnet er Mecklenburg-Vorpommern als „das beklagte Land“ und hofft, dass eine neue Regelung streitfrei bleibt. Ver.di signalisierte, die noch laufende Klage zurück zu nehmen.

Neue Regelung gilt ab Montag

Die neue Bäderregelung tritt am 15. April 2019 in Kraft und am 14. April 2024 außer Kraft. Sie kann um weitere 5 Jahre verlängert werden. Die alte Bäderverkaufs-Ordnung vom 11. Dezember 2015 tritt mit der neuen Ordnung außer Kraft. Die Ordnung gilt immer nur vom 15. April, sofern Ostern in den Monat März fällt.

Die in der Verordnung genannten Orte und Ortsteile können auch am Ostersonntag und Pfingstsonntag öffnen. Der Verkauf an Sonntagen darf nur in der Zeit von 12 bis 18 Uhr erfolgen. Ausnahmen sollen nicht mehr die Regel sein – das war der Hauptstreitpunkt in den Gerichtsverfahren.

Baumärkte, Möbelhäuser, Autohäuser und der Verkauf von Haushaltsgeräten wie Kühlschränke, Gefrierschränke, Herde, Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen und Wäschetrockner sowie Lampen und Staubsauger, der Verkauf von Informationstechnik-, Unterhaltungs- und Kommunikationselektronikgeräten wie Hifi-Anlagen, Fernseher, Video/DVD-Anlagen, Computer, Laptops, Beamer, Drucker sowie der Verkauf von Autoersatzteilen, Baumaschinen, Reisen, lebenden Tieren, Münzen, Booten, pyrotechnischen Gegenständen, Lotterielosen, Fluggeräten, Antiquitäten sowie der Verkauf von Pelzwaren und Uhren, sofern diese in der Verkaufsstelle das Hauptsortiment darstellen, ist nicht erlaubt.

Die offizielle Pressemitteilung des Wirtschaftsministerium gibt es unter:
https://www.regierung-mv.de/Aktuell/?id=148746&processor=processor.sa.pressemitteilung

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert