Bäderverkaufsordnung
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Bäderregelung gilt weiter: Sonntags-Öffnung von März bis Oktober

Für die einen ist er heilig, für die anderen der beste Zeitpunkt zum Einkaufen und Bummeln: Der Sonntag. In vielen Tourismusregionen gibt es Sonderregelungen, die das Öffnen der Geschäfte auch an Sonntagen erlauben. Diese Regionen leben vom Tourismus und der ist nun einmal abhängig von gutem Wetter, sodass im Sommer Geld verdient werden muss, um gut durch die „Saure-Gurken-Zeit“ zu kommen. Auch Einwohner profitieren davon, wenn sie nach einer langen Woche in der Gastronomie oder dem Einzelhandel selbst am Sonntag ihre Einkäufe erledigen können. So gibt es Für und Wider.

Aktuell wurde die so genannte Bäderverkaufsordnung – kurz „Bäderregelung“ – angepasst. Das geschieht turnusmäßig, weil immer mal neue Orte hinzukommen oder theoretisch auch wegfallen könnten.

Für Bad Doberan-Heiligendamm ändert sich spürbar nichts. Ab dem 15. März gilt die neue Öffnungszeitenverordnung für Mecklenburg-Vorpommern. Sie gestattet Unternehmern, vom 15. März bis zum 31. Oktober und vom 17. Dezember bis zum 8. Januar auch an Sonn- und Feiertagen ihre Geschäfte zwischen 11.30 und 19 Uhr für maximal sechs Stunden zu öffnen.

Das heißt, die Geschäfte in diesen Orten dürfen sonntags öffnen, müssen aber nicht. so öffnen regelmäßig fast alle Discounter und Verbrauchermärkte, während die kleinen inhabergeführten Einzelhändler das oft nicht realisieren können. Dennoch ist in Bad Doberan immer so viel geöffnet, dass eigentlich keiner etwas vermisst. 

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