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Ein Denkmal regt zum Denken an: Der Grenzturm in Börgerende

Denkmäler sollen zum Denken anregen. Im Falle des „Beobachtungsturmes“ in Börgerende ist das gelungen: Einem kurzen Bericht folgte eine heftige Diskussion – die meisten Bürger wollen den Turm erhalten. Ein Abriss stand gar nicht zur Debatte – lediglich darf der Turm nicht zivil genutzt werden, weil eine 1991 aus Vertretern der BW und NVA bestehende Kommission entschied: „Auf eine Übergabe der BT-11 für die zivile Nutzung sollte verzichtet werden, da die Standsicherheit im Regelfall nur bis 27 m/s Windgeschwindigkeit gegeben ist“. Laut Protokoll sollten die Türme abgerissen werden, was meistens auch geschah. An den Türmen in Kühlungsborn und Börgerende zeigt sich die Feinmaschigkeit des Überwachungsnetzes – diese Konstellation ist einmalig und darum wollte man beide Türme erhalten. Der baugleiche Turm in Kühlungsborn wurde vom dortigen Grenzturm-Verein gesichert und darf deshalb besichtigt werden. In Börgerende ging es nicht so schnell: Der Rechtsträger der einst volkseigenen Flurstücke war die Wasserwirtschaftsdirektion, verwaltet wurden sie kraft Einigungsvertrag und Landeswassergesetz durch das Land, die Übertragung erfolgte aber erst im Jahre 2000 durch die Vermögenszuordnung.

Laut Pressemitteilung des StALU MM veranlasste die Gemeinde Börgerende-Rethwisch ohne das Wissen des Landes die Aufnahme des Turmes in die Denkmalschutzliste und „verkaufte“ ihn am 05.08.2003 an Jens-Uwe Trost. Laut StALU ist der Kaufvertrag unwirksam, weil die Gemeinde nie Eigentümer des Grundstückes war und keine notarielle Beurkundung erfolgte. Das Grundstück unter dem Turm gehört dem Land und sollte gemäß Sachenbereinigungsgesetz bis zum 31.12.2011 mit der Baulichkeit zu einer Einheit verschmolzen werden. Die Einschaltung eines Notars schiebt das auf, sodass die Vereinigung jetzt stattfinden muss. Als Trost den Turm einer Nutzung zuführen wollte, erläuterte das STALU ihm die komplizierten Zusammenhänge und wie ein genehmigungsfähiges Nutzungskonzept aussehen kann. Laut Meier wollte es der geschichtlichen Bedeutung des Turmes gerecht werden und Trost eine Chance geben. Es erwog eine Verpachtung, um auf Anforderungen durch Klimawandel und Küstenschutz reagieren zu können; zum G8-Gipfel hatte es auch durch Trosts Sicherungsmaßnahmen den Eindruck, dass an einem Konzept gearbeitet würde.

Trost jedoch betont, dass der Turm ein Denkmal ist, das einfach nur dort stehen und mahnen soll. Das Kühlungsborner Konzept zu kopieren, mache keinen Sinn – er verweist auf den Findling in Heiligendamm, der auch einfach da liegen darf. Inzwischen ist auf Bitten der Beteiligten der Kühlungsborner Grenzturmverein in der Sache aktiv und Vorsitzender Knut Wiek möchte zusammen mit Trost und dem StALU an Konzepten für die Zukunft des Turmes arbeiten. Alle Beteiligten sind sich einig, dass er stehen bleiben soll aber die Sicherheit gewährleistet sein muss und der amtierende Bürgermeister Horst Hagemeister betont, dass die Gemeinde dem StALU folgt. Laut dessen Chef Meier wurden erste Gespräche zwischen allen Beteiligten schon für Dezember diesen Jahres avisiert.

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