Nachrichten

Ferienwohnungen und das Versagen des Staates: Unheil gebiert Unheil Bauministerium täuscht Petitionsausschuss

Die kleine Ostseegemeinde nahe Bad Doberan, in der die Uhren anders ticken – sie hatte durchaus Bürger, die sich darüber ärgerten, dass einige die Gemeinde verramschten und zur „Rollladensiedlung“ degradierten. Nur um das Geldsäckel einiger weniger zu füllen wurde der Ort verbaut. Mit großen Versprechen von einer blühenden Zukunft als florierendes Seebad wurden Einwohnern die Veränderungen schmackhaft gemacht. Nur diese Pläne, die gerade von der Gemeinde gemacht wurden und von ihr überwacht werden sollten, brachten die Käufer dazu, im touristischen Nichts etwas zu kaufen. Der geneigte Leser wird sich denken können, dass nichts davon Wirklichkeit wurde. Logisch, dass sich Widerstand formierte. Bei der nächsten Wahl wurden Vertreter der „Resistance“ in die Gemeindevertretung gewählt. Hat sich dadurch etwas geändert? Leise ist es geworden, von Empörung hört man nichts mehr. Der Chef der „Resistance“ wandelt seine Pension nun allerdings in zwar B-planwidrige, aber teure Ferienwohnungen um. Damit verschwindet die einzige B- plankonforme Nutzung. So geht es munter weiter, auf dem Hotelgelände soll ein Aparthotel entstehen, das nach der Rechtsprechung eben kein Hotel und damit unzulässig ist. Die Welle schwappt über nach Heiligendamm, wo eine Ferienwohnanlage gebaut wird, obgleich dort auch nur Beherbergung zulässig ist. Der daneben bauende Nachbar jedoch – ein Ortsfremder – sieht sich mit der gesamten Härte und Unnachgiebigkeit der Behörde konfrontiert, die ihm und den Gästen zuliebe es nicht ermöglicht, dass er geringfügig höher baut, so dass Gäste Meerblick haben. Pikant: Der Landkreis erklärte auf eine Pressenanfrage: „Aktuelle Rspr. des OVG Greifswald gelangt über verschiedene Medien in die Verwaltung (…). Die Aufarbeitung aktueller Rspr. für den jeweils sachlich einschlägigen Bereich in angemessener Zeit ist Pflicht einer jeden Verwaltung. Ehrenamtliche Gremien sind durch die Verwaltung entsprechend zu informieren. Es ist daher davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres 2008 der von Ihnen in Bezug genommene Beschluss des OVG Greifswald vom 28. Dezember 2007 allgemein bekannt gewesen ist.“ Dem Petitionsausschuss jedoch antwortet das Bauministerium auf Nachfrage, dass ihm und dem Landkreis erst 2010 – durch Bürgerinformation! – diese Erkenntnis gekommen sei. Ja was denn nun? 2007/2008 oder erst 2010? Warum wurden dann 2011 und danach – selbst in 2014 – noch Ferienwohnungen als kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes genehmigt? Erlaubt ist offenbar alles, aber nicht für jeden. Mehr darüber nächste Woche.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert