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Gilt das Deutschlandticket für 49 Euro auch beim Molli?

Das Deutschlandticket ist da – besser bekannt, als 49-Euro-Ticket. Es gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland. Für 49 Euro im Monat kann man Bus und Bahn nutzen, ohne zu bezahlen. Doch es gibt ein paar Ausnahmen und eine davon dampft durch unsere Stadt: Der Molli.

Zuerst die gute Nachricht: Ja, das Deutschland-Ticket gilt auch im Molli. Die weniger gute Nachricht ist, dass es für Schmalspurbahnen in Mecklenburg-Vorpommern einen Ergänzungstarif gibt. Das betrifft nur zwei Bahnen – nämlich neben der Mecklenburgischen Bäderbahn „Molli“ auch die Rügensche Bäderbahn „Rasender Roland“.

Beim Molli gilt der Ergänzungstarif auf der kompletten Strecke zwischen dem Bahnhof Bad Doberan und dem Bahnhof Kühlungsborn-West für alle Regelzüge. Er gilt, solange das Tarifangebot des Deutschlandtickets besteht.

 

Für Molli und Rasender Roland wird Zuschlag fällig

Es gibt den Ergänzungstarif als Tageskarte oder Wochenkarte und das Ticket gilt sowohl für den Molli. als auch für den Rasenden Roland. Wer also mit der Wochenkarte einen Tag Molli fahren und den anderen Rasender Roland fahren will, kann das mit derselben Wochenkarte tun. Mit der Tageskarte auch, aber das dürfte in der Praxis schwierig sein.

Um den Ergänzungstarif bestellen zu können, muss man erst ein Deutschlandticket gekauft haben – nicht umgekehrt. 

Der Ergänzungstarif nennt sich übrigens auch „Schmalspurbahn-Zuschlag“.

Die Tageskarte kostet 8 Euro und die Wochenkarte 25 Euro zusätzlich zu den 49 Euro des Deutschland-Tickets, sofern man das nicht schon hat. Die Tickets gibt es an allen stationären Verkaufsstellen der MBB und der RüBB und in den Zügen selbst und natürlich auch online. 

 

Einwohner zahlen keinen Zuschlag

Einwohner mit Erstwohnsitz in folgenden Orten können einen Berechtigungsschein beantragen, der sie vom Schmalspurbahnzuschlag befreit. Die Befreiung gilt aber nicht für das Deutschlandticket selbst. Und die Berechtigung gilt nur für die jeweilige Bahn – mit der Berechtigung auf der Molli-Strecke kann man also nicht zuschlagsfrei mit dem Rasenden Roland fahren und umgekehrt.  

Die Beantragung erfolgt in den Kunden-Centren der MBB und ist bis spätestens sieben Tage vor dem ersten Fahrtantritt möglich. Für die Beantragung ist die Vorlage eines Nachweises, aus welchem der Wohnort eindeutig hervorgeht (z.B. Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder elektronischer Aufenthaltstitel) und die Abgabe eines Lichtbildes erforderlich. Der Berechtigungsausweis ist personengebunden und wird mit einem Lichtbild des Inhabers versehen. Die Beantragung und Ausstellung des Berechtigungsausweises bei den Verkehrsunternehmen sind kostenfrei. Ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Ausstellung ist dieser maximal ein Jahr gültig.

Der Berechtigungsschein gilt nur für folgende Einwohner:

Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH
(RB31)
PLZ Ort Bemerkung
18209 Bad Doberan nur Stadtgebiet ohne Ortsteile
18209 Bad Doberan OT Heiligendamm nur Ortsteil
18225 Ostseebad Kühlungsborn nur Stadtgebiet ohne Ortsteile

2. Rügensche Bäderbahn (RB32)
PLZ Ort Bemerkung
18581 Stadt Putbus nur Stadtgebiet ohne Ortsteile
18581 Putbus OT Lauterbach nur Ortsteil
18581 Putbus OT Beuchow nur Ortsteil
18581 Putbus OT Posewald nur Ortsteil
18528 Gemeinde Zirkow OT Nistelitz und Seelvitz (Hof) nur Ortsteil
18528 Gemeinde Zirkow OT Serams nur Ortsteil
18609 Ostseebad Binz nur Stadtgebiet ohne Ortsteile
18586 Lancken-Granitz OT Blieschow nur Ortsteil
18586 Ostseebad Sellin nur Stadtgebiet ohne Ortsteile
18586 Ostseebad Baabe nur Stadtgebiet ohne Ortsteile
18586 Ostseebad Göhren nur Stadtgebiet ohne Ortsteil

Weitere Infos gibt es hier: https://www.molli-bahn.de/fahrplaene-tickets/fahrpreise-tarif

 

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