Schlechte Käufer-Erfahrungen mit der Bauaufsicht des Landkreises
Eigentlich wollte Manfred Krüger nur wissen, weshalb am Haus in der Bussardstraße das Feuerwehrzufahrt-Schild weg ist. Außerdem suchte er Rat, weil ein Mieter Hausrat, alte Mopeds und einen defekten Pkw in der Tiefgarage lagerte und eine Abmahnung an ihn und den Wohnungseigentümer erfolglos war. Der Fall ging vom Ordnungsamt zum SG Brandschutz des Landkreises und landete beim SG vorbeugender Brandschutz. Zum Ortstermin kamen beide Landkreis-Mitarbeiter, aber statt für Unrat interessierten sie sich für die Feuerwehrzufahrt. Beide meinten, dass die Feuerwehr den Wendeplatz nicht brauche, weil er zu klein sei. Auch eine weitere geplante, aber nicht gebaute Zufahrt würde nicht benötigt. Beide diskutierten über einen fehlenden zweiten Rettungsweg, für den ein Stück der Gärten weichen soll. Eine hinzukommende Eigentümerin wäre betroffen, hat aber nichts gegen ein paar Meter. Sie wunderte sich, warum das Haus so genehmigt wurde. Das SG vorbeugender Brandschutz verschickte eine von den Aussagen bei der Begehung abweichende Auflage: Die Wohnungseigentümer sollen bis an die Terrassen heran eine Aufstellfläche bauen. Als die Eigentümer widersprachen, landete der Fall bei der unteren Bauaufsicht und auf weiteren Widerspruch erließ dieses ohne Reaktion auf die hervor gebrachten Argumente eine Ordnungsverfügung. Eine Beschwerde wurde intern zwischen zwei Abteilungen geprüft und abgelehnt. Der Landkreis lehnt mit Verweis auf ein laufendes Verfahren eine Stellungnahme ab: Betroffene Eigentümer sind vor das OVG gezogen. Anders als der Landkreis kümmert sich das Gericht um preiswerte Alternativen: Es regte an, einen prüffähigen Gegenvorschlag zu machen, was ein Fachmann im Auftrag der Eigentümer tat. Trotzdem bleibt die Frage: Warum wurde der Bau 1996 so genehmigt? Das ist kein Einzelfall: In Börgerende z.B. wurden Ferienvillen genehmigt und nach Fertigstellung erhebliche Mängel festgestellt, auch beim Brandschutz. Für die Herstellung rechtmäßiger Zustände sollen auch hier nicht der Bauträger, sondern die Erwerber der Wohnungen zahlen. Die Genehmigung von Fewo in Wohngebieten ist auch ein Versagen der Verwaltung. Die Bürger vertrauen auf sie als Teil des funktionierenden Rechtstaates und das dürfen sie auch. Nur nicht bei Bausachen im Landkreis Rostock?