Was die Amtsgerichts-Schließung für uns alle bedeutet.
Im Mai nächsten Jahres soll das Amtsgericht Bad Doberan geschlossen werden, so will es das Justizministerium in Schwerin. „Das vom Landtag beschlossene Gesetz ist unumgänglich, um die Justiz mit größeren Amtsgerichtseinheiten langfristig zukunftsfähig zu machen. Nur so wird in M-V die Rechtspflege nachhaltig gesichert. Amtsgerichtsbezirke mit wenig Richterstellen stoßen nach eigenen Angaben bereits heute an ihre Grenzen, wenn Urlaubs- und Krankentage personell auszugleichen sind. Vertretungen durch andere Gerichte sind heute schwierig, künftig greift an dieser Stelle die Zweigstellenlösung. Aus dem gleichen Grund ist es den Richtern künftig zeitlich eher als heute möglich, sich zu spezialisieren. Mit der Reform stellen wir die Justiz im Land auf zukunftsfeste Beine“, so Ministerin Uta-Maria Kuder (CDU) in einer Pressemitteilung vom 11. März. Schon seit vielen Monaten gibt es heftigen Widerstand gegen diese Reform, mit der Kuder nach eigenen Angaben 30 Millionen Euro in 25 Jahren einsparen will. Was die geplante Schließung des Amtsgerichts in Bad Doberan und anderen Städten bedeutet, wollte der Stadtanzeiger vom Amtsgericht Bad Doberan wissen. Die Antworten kamen nicht wie erwartet von dort, sondern vom Kröpeliner Rechtsanwalt Veikko Hackendahl. Er begründet dies so: „Ich beantworte Ihnen diese Fragen, da alle Richter und Richterinnen und Justizangestellte durch die Justizministerin darauf hingewiesen wurden, dass die Justiz als solche ihre Neutralität waren soll und weder personelle noch sachliche Mittel zur Verfügung gestellt werden dürfen.“ Herr Hackendahl hat ausführlich auf alle Fragen geantwortet.
Das soll die Reform bringen:
– größere Amtsgerichtseinheiten, damit will man das Personal besser verteilen können
– Richter sollen sich zeitlich eher als heute spezialisieren können
– 30 Mio. Euro Ersparnis innerhalb von 25 Jahren
Das bedeutet die Schließung des Amtsgerichtes für uns:
Für den Bürger:
– längere Wege für rechtsuchende Bürger und mehr Zeitbedarf bei Gerichtsterminen
– längere Wege für Richter zu Hausbesuchen bei Betreuungsverfahren
– dadurch längere Bearbeitungszeiten und Erschwerung von Eilentscheidungen
– längere Wege für die Beantragung von Erbscheinen
– längere Wege für Bürger mit Anspruch auf Beratungshilfe zur Rechtsantragestelle
– dadurch Nachteile gerade für die Teile der Bevölkerung mit eingeschränkten finanziellen Mitteln
– höhere Anwaltsrechnungen durch steigende Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder
Für die Gewerbetreibenden:
– längere Abwesenheitszeiten durch längere Wege zu Gerichtsterminen
Für die Justizangestellten:
– längere Arbeitswege
– eventuell Umzug in eine andere Stadt mit Amtsgericht
– zum Stellenabbau wird es nicht kommen (was auch heißt, dass es hier keine Ersparnis gibt)
Für die Anwälte:
– längere Wege und Abwesenheitszeiten und mehr zeitlicher Aufwand für Gerichtstermine
– mehrere Termine an einem Tag sind kaum noch realisierbar
Für Gerichtsverfahren:
– vermehrte Terminverlegungsanträge
– längere Bearbeitungszeiten z. B. durch längere Wege für Hausbesuche
– längere Laufzeiten der Verfahren
– Gefahr des Qualitätsverlustes der Justiz im Bereich der Strafrechtspflege
Für die Stadt:
– eventuell Abwanderung von Anwälten in Städte mit Amtsgericht
– vergleichbare Einnahmeverluste wie durch die Kreisgebietsreform
– eventuell Weggang von direkt von Behörden profitierendem Gewerbe (z. B. Post)
– Gefahr des Verlusts des Status als Mittelzentrum, geringere finanzielle Ausstattung
– Leerstand der Räume (zugleich muss das Gericht evtl. in Rostock Räume mieten.)
Für uns alle:
– Gefahr des Qualitätsverlust der Justiz im Bereich der Strafrechtspflege, besonders Jugendstrafrecht. Die örtliche Nähe und die teilweise Kenntnis der besonderen Umstände des sozialen Umfeldes sind in diesem sensiblem Bereich von nicht zu unterschätzenden Wert, um angemessen und zielführend als Jugendrichter zu agieren. Diese wertvollen Erfahrungen werden allein aufgrund der örtlichen Distanz über die Jahre verloren gehen.
Hackendahl: „Ich kann nur jeden volljährigen Bürger des Landes ermutigen und bitten, mit seiner Unterschrift das Anliegen des Volksbegehrens zu unterstützen. Die Unterschriftenlisten liegen in der Regel in jedem Anwaltsbüro und den Rathäusern aus. Die Listen können für den Gerichtsbezirk Bad Doberan bei mir im Büro oder auch bei anderen Anwälten abgegeben werden.“
Ausführliches Interview:
E-Mail-Interview mit Rechtsanwalt Veikko Hackendahl zur geplanten Schließung des Amtsgerichts. Interviewer: Martin Dostal
Ich hatte meine Fragen direkt an das Amtsgericht geschickt und Sie haben sich bereit erklärt, sie zu beantworten. Bitte erläutern Sie kurz, warum das Amtsgericht nicht selbst antwortet.
Ich beantworte Ihnen diese Fragen, da alle Richter und Richterinnen und Justizangestellte durch die Justizministerin darauf hingewiesen wurden, dass die Justiz als solche ihre Neutralität waren soll und weder personelle noch sachliche Mittel zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Welche Folgen hat die Schließung des Amtsgerichts für die Bürger?
Zunächst einmal ist natürlich die unmittelbare Folge für jeden rechtssuchenden Bürger, dass er weitere Wege und damit mehr Zeit aufwenden muss, um seine Angelegenheiten bei Gericht zu klären. Hierbei ist nicht nur augenscheinlich der rechtssuchende Bürger betroffen. Insbesondere in Betreuungsverfahren für ältere Bürger oder Personen die aus sonstigen Gründen Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst vollständig regeln können, werden sich nach meiner Einschätzung Bearbeitungszeiten enorm verlängern. In diesen Fällen werden die Betroffenen in der Regel durch die zuständige Richterin im Wege eines Hausbesuches aufgesucht. Manchmal sind Eilentscheidungen in diesen Fällen von Nöten. Die Arbeit der Richter wird hierdurch unnötig erschwert und natürlich wird sich nach meiner Einschätzung in der Konsequenz die Bearbeitungszeit verlängern.
Auch für die Beantragung von Erbscheinen wird der Bürger den längeren Weg in Anspruch nehmen müssen. Auch Beratungshilfeangelegenheiten werden erschwert. Zukünftig wird jeder Bürger, der Anspruch auf Beratungshilfe hat, es sich nicht ersparen können den Weg zur Rechtsantragestelle des geplant zuständigen Gerichtes in Rostock aufzusuchen. Gerade hier trifft die Reform die Teile der Bevölkerung, die über eingeschränkte finanzielle Mittel verfügen. Jeder kann für sich selbst den Aufwand einschätzen, beispielsweise von Neubukow das Amtsgericht Rostock oder das noch zuständige Amtsgericht Bad Doberan zu erreichen. Im Bereich der Strafrechtspflege, gerade im Bereich des Jugendstrafrechtes befürchte ich einen nicht wieder gut zu machenden Qualitätsverlust der Justiz, welcher mittelbar in die Gesellschaft zurück wirkt. Die örtliche Nähe, die teilweise Kenntnis der besonderen Umstände des sozialen Umfeldes sind in diesem sensiblem Bereich von nicht zu unterschätzenden Wert, um angemessen und zielführend als Jugendrichter zu agieren. Diese wertvollen Erfahrungen werden allein aufgrund der örtlichen Distanz über die Jahre verloren gehen.
Welche Bürgergruppen sind besonders betroffen; sind auch Gewerbetreibende betroffen?
Wie bereits erwähnt, betrifft es zum einen die Gruppe der Bevölkerung, die aufgrund ihres Alters oder finanziellen Möglichkeiten in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, aber natürlich auch Gewerbetreibende. Die Anwälte werden, wozu sie nach dem Standesrecht auch verpflichtet sind, natürlich die Kosten für die Fahrt zum Gericht in Form von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld den Mandanten in Rechnung stellen. Oftmals ordnet ein Gericht zur Klärung des Sachverhaltes das persönlicher Erscheinen der Parteien an. Gesprochen für meine gewerbetreibenden Mandaten, ist es natürlich ein Unterschied und das in erster Linie allein vom zeitlichen Faktor gemessen, ob sie nach Bad Doberan fahren oder durch Berufsverkehr nach Rostock. Hierfür sind sie in der Regel einen halben Tag aus dem Unternehmen.
Was bedeutet die Schließung für die hiesigen Anwälte?
In erster Linie natürlich mehr zeitlicher Aufwand für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen am Amtsgericht. Häufig haben sie gerade im Bereich der Verfahren vor Amtsgerichten mehrere zeitlich versetzte Termine an einem Tag. Mit zunehmender Entfernung des Gerichtes vom Kanzleistandort wird dieses natürlich schwieriger. Wie sich dieses in Zukunft gestalten wird, bleibt abzuwarten. Aber ich gehe davon aus, dass es zu vermehrten Terminverlegungsanträgen der Anwälte kommen wird, was sich wiederum negativ auf die Laufzeiten der Verfahren auswirken wird. Ich denke viele meiner Kollegen in der Stadt Bad Doberan haben sich unter anderem für den Standort entscheiden, weil er eben Amtsgerichtsstandort ist. Ob es zu einem Weggang einiger Kanzleien aus Bad Doberan kommen wird, mag ich derzeit nicht abzuschätzen.
Ist abzusehen / geplant, dass durch die Schließung Stellen gestrichen werden / Leute ihre Arbeit verlieren?
Im Rahmen der Gerichtstrukturreform wird es innerhalb der Justiz zu keinem Stellenabbau kommen. Die Anzahl der Gerichtsverfahren wird sich nicht verringern, weil Amtsgerichte geschlossen werden. Diese Verfahren müssen bearbeitet werden.
Ist der Verlust des Amtsgerichtes für das Gewerbe der Stadt und die Finanzen der Stadt spürbar?
Das wird sich in der Konsequenz erst zeigen. Aber bereits die Kreisgebietsreform hat ja, wie der Presse in den vergangenen Wochen zu entnehmen war, bereits zu spürbaren Einnahmeverlusten der Kommune geführt. Mit dem Amtsgericht wird eine weitere „Behörde“ die Stadt verlassen. Natürlich verlässt damit auch Kaufkraft den Ort. Dieses führt natürlich in der Konsequenz zu weniger Einnahmen der Stadt. Die Höhe kann und mag ich nicht abschätzen.
Nach mir angetragenen Informationen, soll die Post es zumindest in Erwägung ziehen, sich aus Bad Doberan mit einer eigenen unterhaltenen Postfiliale zurückzuziehen, wenn es zur Schließung des Amtsgerichts Bad Doberan kommt. Ich gehe auch nicht davon aus, dass die Unternehmen aus Bad Doberan oder Umgebung, welche jetzt als Dienstleister in technischer Hinsicht für Bereiche des Amtsgerichtes tätig werden, diese Dienstleistungen künftig auch in Rostock erbringen werden.
Bad Doberan ist derzeit noch Mittelzentrum, dieses ist ein wichtiges Kriterium für Mittelzuweisungen und damit die finanzielle Ausstattung der Kommune für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sicherlich ist das Amtsgericht nicht das alleinige ausschlaggebende Kriterium für die Einstufung Bad Doberans als Mittelzentrum, aber eben eines der Kriterien. Bad Doberan verliert nach meiner Auffassung mit der bereits vollzogenen Kreisgebietsreform und der Gerichtsstrukturreform immer weiter an Bedeutung als Mittelzentrum und ein Ende der Reformwut unserer Landesregierung ist wohl noch nicht absehbar.
Muss das Land weiterhin Miete für die Räumlichkeiten zahlen oder wird der Vertrag beendet? Was geschieht danach mit den leer stehenden Räumen?
Der bestehende Mietvertrag über die Räume des Amtsgerichtes könnte zum 30.06.2015 gekündigt werden. Über eine andere mögliche Verwendung habe ich keine Kenntnisse. Sie dürfen aber jetzt nicht dem Trugschluss unterliegen, dass hierdurch eine Kostenersparnis eintritt. Nach meiner Kenntnis ist weder das Amtsgericht Rostock, noch das Amtsgericht Güstrow in der Lage, die derzeit in Bad Doberan vorhandenden Richterdezernate mit allen dazu erforderlichen Stellen an Justizangestellten und Rechtspflegern aufzunehmen. Der Platz ist einfach nicht vorhanden, dass heißt es werden in der Konsequenz in Rostock Räume angemietet werde müssen. Wer sich ein wenig mit den aktuellen Mietpreisen für Gewerbeeinheiten beschäftig, kann sich die Frage nach den Folgekosten (Gewerberaum in Bad Doebran oder Rostock) selber beantworten.
Dieses ist auch einer der Hauptkritikpunkte der, wenn Sie sie noch nennen wollen, der Reformgegner. Wir werden weder Personalkosten noch Raumkosten sparen. Vielmehr rührt aus den Erfahrungen der bisherigen Reformwut unserer Regierung die Befürchtung, dass die Reform erhebliche Mehrkosten mit sich bringen wird, ohne auch nur im geringsten die Qualität der Justiz zu steigern.
Welche Rolle spielt die Politik in dieser Sache, besonders die Landtagsabgeordneten und die Opposition?
Es ist aus meiner Sicht eine Reform um der Reform willen.
Unsere Landtagsabgeordneten sind von den Bürgern des Landes gewählt worden. Jeder Abgeordnete sollte nur seinem Gewissen verpflichtet sein und hiernach zum Wohl des Landes und seiner Bürger handeln und abstimmen. Natürlich muss die Politik auch für Einzelne oder Alle auch mal unangenehme Entscheidungen treffen. Ich habe auch aus den Reihen der Landtagsabgeordneten von SPD und CDU Kritik und Bedenken gegen die Gerichtsstrukturreform gehört. Erstaunlicher Weise haben sich aber eben diese Abgeordneten bei der Abstimmung über das Gesetz zur Gerichtsstrukturreform in namentlicher Abstimmung für das Gesetz entschieden. Der Koalitionsfrieden oder einzelne erwartete Vorteile bei der weiteren „politischen Karriere“ waren wohl augenscheinlich wichtiger, als die eigene Meinung in der parlamentarischen Diskussion. Von keinem Abgeordneten der Regierungsparteien habe ich in einer Sitzungen des Landtages, welche ich zu diesen Thema verfolgt habe, auch nur eine wirklich kritische Anmerkung zum Gesetz oder dessen Vorschlag vernommen. Wo bleibt da die politische Verantwortung als gewählter Volksvertreter?
Leider ist dieses augenscheinlich gängige Praxis, widerspricht aber meinem Verständnis von gelebter Demokratie und politischer Verantwortung der Abgeordneten.
Noch vor der Abstimmung über das Gesetz, gab es bereits eine Volksinitiative, in der sich 36.000 Bürgerinnen und Bürgern des Landes gegen die geplante Gerichtsstrukturreform ausgesprochen haben. Dieses war für unserer Regierung aber kein Anlass, die Reformbemühungen zu überdenken. Vielmehr wurde eine fadenscheinige Anhörungen von Sachverständigen vollzogen. Der überwiegende Teil der ca. 50 Sachverständigen hat sich gegen die Durchführung einer Gerichtsstrukturreform der nun beschlossenen Art und Weise ausgesprochen. Sachverständige Ausführungen zu den Folgekosten im Bereich der Immobilienbewirtschaftung wurden vollständig negiert. Durch die Landesregierung wurde keine belastbare Analyse des Bedarfes und Ermittlung der Kosten und möglichen Auswirkungen vorgenommen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde als fehlerhaft moniert. Der Umstand, dass der Gesetzentwurf bereits vollständig erarbeitet war, bevor auch nur ein Sachverständiger gehört oder auch nur eine Kosten – Nutzen Rechnung gemacht wurde, besagt aus meiner Sicht eigentlich alles über die von den Abgeordneten der Regierungsparteien tolerierten Arbeitsweise der Regierung. Es zeugt schon von einer beeindruckenden Ignoranz der Abgeordneten der Regierungsparteien, wenn sie den eigenen Sachverstand über den von nahezu 50 Sachverständigen stellen um damit dem Koalitionszwang genüge zu tun. Erfahrungen aus der Polizeireform und der Kreisgebietsreform werden vollständig ignoriert. Bei dieser selbstherrlichen Herangehensweise darf man mit einem kleinen Augenzwinkern schon den Sinn und Zweck des Parlamentes hinterfragen. Landespolitik macht derzeit auf mich den Eindruck einer „one man show“.
Bemühungen der Opposition, um weitere Aufklärung und Transparenz der Diskussion sind leider soweit wie möglich unter Mitwirkung der Regierungsparteien negiert und verhindert worden. Es gab den Versuch, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und den tatsächlichen Reformbedarf, den es auch nach meiner Auffassung gibt, zu eruieren und in einen neuen tragfähigen Gesetzesentwurf münden zu lassen. Dieses wurde nur mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgelehnt. Ausschusssitzungen des Europa- und Rechtsausschusses zu diesem Thema wurden entgegen den Anträgen der Opposition nicht öffentlich durchgeführt und dahingehende Initiativen der Opposition abgelehnt. Leider muss ich für mich konstatieren, dass die Opposition an dieser Stelle ihrer parlamentarischen Aufgabe im Gegensatz zu den Regierungsparteien gerecht wird.
Sehen Sie Alternativen zur Schließung?
Ich sehe nicht nur Alternativen für das Amtsgericht Bad Doberan, sondern auch für viele andere Amtsgerichtsstandorte. Nach meiner Erfahrung als Rechtsanwalt arbeiten die, als kleine oder zu klein angesehenen, Amtsgerichte in der Regel effektiv und haben eine, gegenüber den großen Gerichten, teilweise erheblich kürzere Bearbeitungszeit der Verfahren. Die Landesregierung sollte sich nach meiner Auffassung beispielsweise mit den aus meiner Sicht unzumutbaren Verfahrensdauern an den Verwaltungs- und Sozialgerichten beschäftigen. Eine durchschnittliche Dauer von zwei Jahren am Sozialgericht, bevor überhaupt der erste Termin stattfindet, ist reformbedürftig. Hier fehlt dem Justizhaushalt das notwendige Geld für weitere Richterstellen.
Eine Reform muss und darf nicht immer zwangsläufig mit gewünschten Einsparungen zu tun haben. Im Ergebnis einer offenen Prüfung kann auch stehen, dass die Strukturen nicht geeignet sind, die anstehenden Aufgaben funktionsgerecht zu erfüllen und erweitert werden müssen.
Durchaus bestünden Möglichkeiten, den räumlichen Zuständigkeitsbereich für das Amtsgericht Bad Doberan partiell auszuweiten. Zum Beispiel wäre es möglich, den Zuständigkeitsbereich in Richtung Sievershagen an die Stadtgrenze nach Rostock auszuweiten. Dieses würde zu einer Entlastung des Amtsgerichtes Rostock führen, welches nach meiner Auffassung mit der Stadt Rostock ausreichend beschäftigt ist. Gleiches wäre an vielen von der Schließung bedrohten Amtsgerichtsstandorten möglich. Dieses bedarf jedoch der von der Opposition und den Unterstützern des Volksbegehrens geforderten Prüfung und Analyse.
Was kann der Bürger gegen die Schließung des Amtsgerichtes tun?
Ich kann nur jeden volljährigen Bürger des Landes ermutigen und bitten, mit seiner Unterschrift das Anliegen des Volksbegherens zu unterstützen. Die Unterschriftenlisten liegen in der Regel in jedem Anwaltsbüro und den Rathäusern aus. Die Listen können für den Gerichtsbezirk Bad Doberan bei mir im Büro oder auch bei anderen Anwälten abgegben werden.