Droht dem Moorbad ein Teilabriss?
Noch gar nicht ganz konstituiert setzt der neue Landkreis setzt dort an, wo der alte aufgehört hat. Schon der Landkreis Bad Doberan machte deutlich: Das alte Bad Doberaner Moorbad sei eine Gefahr für Passanten und deshalb zu sichern. Der Landkreis Rostock geht einen Schritt weiter und fordert laut Recherchen einer Lokalzeitung den Abriss von Teilen der straßenseitigen Wand. Derzeit steht dort ein von der Stadt aufgestelltes Gerüst, das zwar vor bröckelndem Putz aber nicht vor einer umstürzenden Wand schützen kann. Moorbad-Projektentwickler Reinhard Wiese und Architekt Michael Montua sind sich sicher, dass der bautragende Ring die Außenwände hält. Hieß es zum Anfang des Jahres noch, dass die Finanzierung sich als schwierig erweise, soll sie nun „fast stehen“. Die avisierte Eröffnung im Herbst 2012 ist jedoch unwahrscheinlich. Der Investor sagte Ende 2010 gegenüber der Ostsee-Zeitung, dass sich ein Verkauf des Grundstückes nach einem Abriss des Moorbades „natürlich leichter gestalten“ ließe. Für einige Bad Doberaner ist das ein Grund, dem Investor zu misstrauen und einen Rückkauf der Immobilie anzuregen. Natürlich stellt sich hier die Frage, was die Stadt mit der Ruine anfangen soll. Die Auflagen des Landkreises und des eigenen Bauamtes gelten auch für die Stadt. Kann sie das Gebäude nicht sanieren, muss sie es sichern, wozu dann auch der geforderte teilweise Abriss gehört. Es ändert sich also nichts an der Sache, nur weil der Eigentümer ausgewechselt wird. Bauamtsleiter Sass machte jüngst in einer Podiumsdiskussion zur Ausstellung „Verlorene Gebäude“ klar, dass alle Auflagen, die aus dem Rathaus oder Landratsamt für Bauherren heraus gegeben werden, auch für die Stadt und den Landkreis selbst bindend sind. Fordert eine der Behörden die Sicherung oder einen Abriss und kann der Eigentümer die Forderung nicht erfüllen, muss die Behörde die Sicherung oder den Abriss selbst beauftragen und die Kosten ggf. vorstrecken und dann eintreiben. Das ist ein Risiko, das klamme Kommunen ungern eingehen. Darum bleiben die Forderungen klein und zur Not bezahlbar. Was fehlt, ist also nicht der Wille aus den Amtsstuben, sondern der Mangel an im Einzelfall brauchbaren Regelungen, Verordnungen und Gesetzen.