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Heiligendamm: Investitionen in bestehende und neue Strandzugänge

Bisher tat man sich im Rat- und Kreishaus schwer mit Investitionen in Heiligendamm in das, was ein Seebad eigentlich ausmacht. Nun soll nach dem Saisonparkplatz, dem Spielplatz und dem Sanitärhaus bis 2017 wieder etwas Neues entstehen. Noch immer keine Erlebnis-Promenade, Kreuzfahrt-Seebrücke, Bummelmeile oder einen echten und schönen Kurpark, aber immerhin ein echter behindertengerechter Strandzugang. Die vorhandene Rampe am Haus „Bischofsstab“ bringt Rollstuhlfahrer nicht weit. Sie soll mit zwei Handläufen versehen werden, am Fuß soll eine 3×5 m große Holz-Plattform mit Einrichtungen zum Verweilen (z.B. Bänke) entstehen und von dort aus ein 50 Meter langer gerader Weg aus Plastik-Matten bis in den Wasser-Wechsel-Bereich führen. Vier Pfähle mit zwei Handläufen dienen als Einstiegs-Hilfe, um hüfthoch baden zu können. Mit einem anzuschaffenden Strandrollstuhl soll auch die Fahrt in das Wasser hinein möglich sein. Das erinnert stark an die erste Saison am Heiligen Damm, als es vor solchen befestigten Wegen ins Wasser nur so wimmelte. Hier stehen aber Menschen mit Behinderungen im Vordergrund. Professor Dr. Vogel hätte ganz sicher Freudensprünge gemacht, wenn Großherzog Friedrich Franz I. eine solche Investition getätigt hätte und dann noch mitten drin und nicht am äußersten Rand. Wie schon damals müssen die beweglichen Teile außerhalb der Saison eingelagert werden. Das ist noch nicht alles: Die Treppe am Kinderstrand wird neu gebaut und der Hangfuß gesichert und im Osten Heiligendamms entstehen direkt gegenüber der Zufahrt zum Saisonparkplatz und etwa 200 Meter weiter östlich je ein neuer Strandzugang über die dadurch besser geschützten Dünen. Die Kosten betragen ca. 400.000 Euro. Davon stammen ca. 340.000 Euro aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern“ (ILERL MV). Der Landrat Sebastian Constien persönlich überreicht am Dienstag, dem 29.03.2016 um 12:00 Uhr am blauen Rettungsturm den Zuwendungsbescheid.

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