Nachrichten

B-Plan-Änderung in Heiligendamm

In Heiligendamm steht die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 an. Damit wird eine Vereinbarung aus der Mediation zwischen Stadt und Investor Jagdfeld umgesetzt. Durch die Änderung sollen die Villen „Eikboom“ (früher: Sporn) und „Adler“ verkäuflich werden.

Bisher war dort nur eine Nutzung als Klinik für plastische Chirurgie vorgesehen, nun sollen Erwerber auch die Möglichkeit haben, dort zu wohnen oder an Gäste zu vermieten. Bei dieser Gelegenheit will die Stadt in diesem B-Plangebiet auch bestimmtes Gewerbe zulassen, z.B. Fahrradverleih, Souvenirshop und sonstige dort nicht vorhandene Angebote. Bis dahin ist alles ein normaler Verwaltungsablauf.

Der Skandal steckt Im Detail: Das Café „Im alten Golfhaus“ stand auf einem Sondergebiet „Pension, Gaststätte“. Es wurde 2014 abgerissen und das Linden-Palais gebaut. Dieses ist ein Ferienwohnungs-Komplex und hätte dort gar nicht genehmigt werden dürfen (der Stadtanzeiger berichtete). Der Ort profitiert von Ferienwohnungen nicht – sie dienen dazu, in Spitzenzeiten die Gäste aufzunehmen, die in Hotels und Pensionen nicht mehr unterkommen und das trifft in Heiligendamm nicht zu. Gerade Heiligendamm könnte eher mehr, als weniger Pensionen für verschiedene Ansprüche gebrauchen.

Fewo bringen weniger Steuereinnahmen und Arbeitsplätze, als Beherbergungsbetriebe. Man muss sich in Fewo selbst versorgen und tut das möglichst günstig im nächsten Discounter, statt sein Geld täglich bei den Gastronomen im Ort zu verteilen, wie man es in Hotels und Pensionen mangels eigener Küche tun muss.

In Heiligendamm kommt hinzu, dass die letzte Entwicklungsfläche, auf der mit Tourismus Geld zu verdienen gewesen wäre, mit einem Haus bebaut wurde, das die meiste Zeit des Jahres fast leer steht.

Ein regional tätiges Kreditinstitut, das mit einer Bausparkasse zusammenarbeitet, hat das in Kenntnis der rechtlichen Problematik auch noch vermakelt. So etwas ist auch in Börgerende passiert. Mit der angestrebten Änderung würde man also mit Segen des Landkreises im Nachhinein Fewo legalisieren.

Wenn Post vom Landrat wegen zu schnellen Fahrens kommt – darf man dann nicht auch erwarten, dass die Vorschriften so angepasst werden, dass zu schnelles Fahren absolut legal ist? Oder gilt das alles nicht für den Bürger?

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert