Discounter-Streit: Vergleich auch zwischen REWE-Investor und Landkreis
Verwaltungsgericht Schwerin stellt klar: Markt mit 1.700 qm an der Nienhäger Chaussee ist in diesem Mischgebiet zulässig, wenn der Rest Wohnbebauung bleibt.
Im Dezember 2018 scheitere die Stadt mit ihrer Klage gegen den Landkreis und als Gewinner ging der Investor des geplanten NETTO-Marktes an der Nienhäger Chaussee hervor. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Schwerin auch im Streit zwischen dem Landkreis und dem REWE-Markt-Investor einen Vergleich erreicht.
In der Sache ging es darum, das sich das Baugebiet in einem Mischgebiet befindet und die hohe Konzentration von Gewerbe Zweifel aufkommen ließ, ob das Verhältnis mit dem Bau des geplanten 1.700 qm großen Vollsortimenters nicht zu Lasten der Wohnnutzung gekippt wird. Bereits jetzt sollen 70% des Mischgebietes gewerblich genutzt werden.
Das Gericht stellte klar, dass im konkreten Fall die Ausweisung als Mischgebiet nicht in Frage gestellt sei, wenn der Rest ausschließlich zur Wohnbebauung ausgewiesen ist.
Größe ist nicht Hauptkriterium
Die Größe des Marktes sei nicht unbedingt entscheidend, zumal auch moderne Discounter schon mehr als 1.200 qm Nutzfläche haben.
Der Investor hat eine Genehmigung für den Bau eines 700 Quadratmeter großen Marktes und wollte die bestehenden Gebäude mit dem Getränkemarkt, Café, Küchengeschäft und Anglermarkt mit einer Fläche von 1.100 Quadratmetern abreißen und diese Fläche dann zu den genehmigten 700 qm hinzuaddieren, also einen 1.800 qm großen REWE-Markt bauen.
Es sollte also nichts zusätzlich entstehen, was nicht sowieso schon vorhanden und als Vergrößerung genehmigt war. Rein logisch war der Investor im Recht und das Gericht hat dies mit ihrem Urteil bestätigt.
Details sind noch zu klären
Da es sich erst einmal um eine grundsätzliche Entscheidung handelte, blieben die bauordnungsrechtlichen Details außen vor. Darum müssen nun die Details wie Naturschutz, Lärm und Verkehr geklärt werden. Die Bauarbeiten für den neuen REWE-Markt werden also so schnell noch nicht beginnen.
Für und Wider in der Bevölkerung
Bei den Bad Doberanern stößt das Vorhaben auf geteilte Meinungen. Die einen finden einen zweiten Vollsortimenter gut, die anderen würden diese Fläche lieber für Wohnraum genutzt sehen und manche wünschen sich an der Stelle statt eines weiteren Marktes mit Schwerpunkt auf Lebensmittel einen richtigen Baumarkt. Den schlägt auch das Entwicklungskonzept für die Innenstadt an dieser Stelle vor und darauf kann sich das Rathaus berufen.
Zudem würde eine REWE-Filiale anders als der EDEKA-Markt nicht in Bad Doberan seine Gewerbesteuern zahlen, sodass zwar die städtische Infrastruktur durch den Markt, seine Lieferanten und Besucher genutzt wird, aber dem kein Mehrwert gegenüber steht. Auch darum weht dem Investor ein eisiger Wind ins Gesicht.
Investor ist nicht REWE selbst
Investor und Projektentwickler ist nicht REWE selbst, sondern wie in der Branche üblich, ein anderes Unternehmen. Hier ist es die Newton Projektentwicklungsgesellschaft GmbH aus Berlin.
Bildquelle: GAIA MV (Geodatenportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern).
Die Logos dienen zum besseren Verständnis der Standorte der Discounter.
Stand 02/2019. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.