Neu im Rathaus: 30 Minuten für Fragen und Anregungen bei jeder Sitzung
5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan bringt ein Stück mehr Mitsprache in Politik und Verwaltung. Es ist eine von Thorsten Semraus letzten Amtshandlungen.
Als Stadtvertreter war Jochen Arenz schon seit Jahren dafür, eine Einwohnerfragezeit bei den Sitzungen der Stadtvertreter einzuführen. Er schlug sogar vor, Videoaufzeichnungen zu erlauben. Videoaufnahmen werden auch in Zukunft nicht stattfinden, aber der frisch gebackene Bürgermeister kann sich über die Erfüllung eines Herzenswunsches freuen. Unterschrieben hat die Änderungssatzung noch Thorsten Semrau – neun Tage vor der Amtsübergabe.
Sie nennt sich im sperrigem Verwaltungsdeutsch „5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan vom 22. November 2013“. Hinter dem langen Namen steckt folgender Erlass:
Die Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde in der öffentlichen Stadtvertretersitzung und in den öffentlichen Ausschusssitzungen, Fragen an die Mitglieder der genannten Gremien sowie an den Bürgermeister und anwesende Verwaltungsmitarbeiter zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde).
Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei auch auf die Beratungsgegenstände der aktuellen Gremiensitzung beziehen.
Für die Fragestunde in der Stadtvertreterversammlung ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen, in den Ausschüssen 15 Minuten. Die Einwohnerfragestunde findet nach der Bestätigung der Tagesordnung statt.
Anfragen aus der Einwohnerfragestunde sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden.
Satzungsänderung wurde am 12. März beschlossen
Beschlossen wurde diese Satzungsänderung am 12. März durch die Stadtvertreter. Sie ist durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung jetzt in Kraft. Der OSTSEE-ANZEIGER vom 27.03.2017 enthält diese öffentliche Bekanntmachung zusammen mit der Widmungsverfügung der neuen „Straße zur Rennbahn“.
Im Klartext kann also jeder Bürger, der mindestens 14 Jahre alt ist, bei den öffentlichen Sitzungen (und das sind in der Regel alle Sitzungen) Fragen stellen und Anregungen geben. Natürlich darf man auch seinen Unmut äußern, aber das sollte sachlich geschehen.
Zuerst wird die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit kontrolliert und festgestellt, dann über die Tagesordnung abgestimmt und dann – bevor die eigentliche Auseinandersetzung mit den Themen der Tagesordnung beginnt – werden die anwesenden Gäste eingeladen, ihre Fragen zu stellen. Man nennt für das Protokoll kurz seinen Namen und trägt dann seine Frage oder sein Anliegen vor. Können Fragen nicht beantwortet werden, kann man seine Kontaktdaten hinterlegen, um innerhalb von 14 Tagen eine Antwort zu erhalten. Kommt sie nicht, sollte man noch einmal nachfragen. Wird die Antwort dann ohne triftige Gründe verweigert, kann man sich bei der Kommunalaufsicht beschweren.
Erste Chancen schon im April
Die ersten Chancen auf Mitsprache gibt es schon im April, denn da stehen ganze sechs Sitzungen an. Eine Übersicht über die Sitzungstermine und die Tagesordnungen gibt es hier:
http://stadt-dbr.de/sessionnet/bi/infobi.php