Sonntagseinkauf
Sonntags anreisen, einkaufen und den Kühlschrank füllen – das ist nicht selbstverständlich. Bei uns in Bad Doberan-Heiligendamm ist es Dank der „Bäderregelung“ möglich. Hier können Sie auch sonntags einkaufen.
Wann Sonntagsöffnung erlaubt ist
Die Bäder-Verkaufsordnung Mecklenburg-Vorpommern erlaubt 76 Orten Sonntagsöffnungen vom 15. April bis 30. Oktober. Sofern Ostern auf den März fällt, beginnt die Erlaubnis schon am 15. März. Der Verkauf von Waren ist an diesen Sonntagen in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr zulässig. Das heißt, Geschäfte dürfen nur innerhalb dieser Zeitspanne öffnen, aber sie müssen nicht über die ganze Zeitspanne geöffnet haben. Viele Geschäfte öffnen erst ab 13 Uhr.
An Sonntagen, die gesetzliche Feiertage sind, bleiben die Geschäfte auch in diesen 76 Orten geschlossen. Das sind in MV der Neujahrstag (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi-Himmelfahrtstag, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), Reformationstag (31. Oktober), 1. Weihnachtstag (25. Dezember), 2. Weihnachtstag (26. Dezember).
Oster- und Pfingstsonntag sind zwar keine gesetzlichen Feiertage, gleichwohl enthält die Bäderregelung an diesen Tagen eine Einschränkung: Aufgrund der „überragenden touristischen Bedeutung“ ist der gewerbliche Verkauf in den Orten/Ortsteilen Warnemünde, Graal-Müritz, Kühlungsborn, Waren (Müritz), Zingst, Boltenhagen, Heringsdorf und Binz innerhalb der saisonalen Dauer 15. April – 30. Oktober zulässig. An diesen Feiertagen können Urlauber aus Bad Doberan-Heiligendamm also nebenan in Kühlungsborn einkaufen.
Diese Ordnung gilt vom 15. April 2019 bis vorerst 14. April 2024 mit Option zur Verlängerung um 5 Jahre.
Wann noch sonntags geöffnet werden darf
Außerhalb der „Bäderregelung“ ist für einzelne Orte/Ortsteile unter den dort genannten Voraussetzungen eine Sonntagsöffnung nach § 6 LöffG M-V, Verkauf an Sonntagen aus besonderem Anlass, an jährlich höchstens vier Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, zulässig. Die Öffnungszeit muss außerhalb der Hauptzeiten der Gottesdienste liegen. Sonntage des Monats Dezember mit Ausnahme des ersten Advents dürfen nicht freigegeben werden.
Außerhalb des Anwendungsbereiches der Bäderregelung ist unter den in § 5 LöffG M-V (Sonderverkaufszeiten) in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen ein Verkauf an Sonn- und Feiertagen möglich. Danach ist an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen für bis zu fünf Stunden der Verkauf von Bäcker- oder Konditorwaren, Milch und Milcherzeugnissen, Reiseandenken, Tabakwaren, Blumen sowie Zeitungen und Zeitschriften zugelassen, sofern diese Waren in der Verkaufsstelle das Hauptsortiment darstellen. Daneben dürfen als Nebensortiment auch Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen verkauft werden. Am 1. Mai ist der Verkauf erlaubt, wenn die Ladeninhaberin/der Ladeninhaber oder deren Familienangehörige unter Freistellung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Verkauf persönlich durchführen.
Wo sonntags geöffnet ist
Zunächst einmal ist zu betrachten, was überhaupt öffnen darf:
Zulässig ist der gewerbliche Verkauf eines typischen touristischen Angebotes, das für diese Orte kennzeichnend ist. Dazu zählt in der Regel der Einzelhandel mit Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Verlagsprodukte, Sportausrüstung und Spielwaren, Bekleidung und Lederwaren, Kleingeräte zur mobilen Kommunikation, kosmetische Erzeugnissen und Körperpflegemittel, Schmuck, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Geschenkartikeln und der Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten. Das Warensortiment wird somit weiterhin beibehalten.
Baumärkte, Möbel- und Autohäuser sowie einzelne Sortimente, sofern diese in der Verkaufsstelle das Hauptsortiment darstellen, sind unverändert vom Verkauf ausgeschlossen.
In der Praxis hängt die Sonntagsöffnung vom Geschäftsinhaber ab. Wer von Montag bis Samstag allein hinter dem Ladentisch steht, nutzt den Sonntag als Ruhetag. Wer hingegen Mitarbeiter hat, wägt ab, ob die Sonntagsöffnung sich angesichts der zu bezahlenden Zuschläge lohnt. Man muss Verständnis dafür haben, dass nicht alle Geschäfte sonntags öffnen.
Geöffnet sind immer die Supermärkte und Discounter (Eine Übersicht gibt es hier). Auch fast alle Gaststätten (Übersicht hier) haben sonntags geöffnet. Die kleinen Boutiquen, Shops und Läden liegen ganz zentral auf einen Punkt konzentriert entlang der Mollistraße, rund um den Markt und den Kamp. Das Beste ist, dort einfach zu bummeln und zu schauen, was geöffnet ist und was nicht. Im Kloster haben der Klosterladen im Torhaus und das Souvenir- und Accessoires-Geschäft „Drei Haselnüsse“ sonntags geöffnet.