Bäderregelung gekippt. Läden dürfen in Bad Doberan sonntags nicht öffnen.
Bad Doberan, Ribnitz-Damgarten, Barth, Bergen, Wolgast, Kröslin/Freest, Klütz, Wohlenberg, Dömitz, Penkow und die Gemeinde Usedom sind raus: Die Geschäfte dort dürfen nicht wie bisher in der Saison am Sonntag öffnen. Das ist das Ergebnis eines Kompromisses, der auf Grund der Klage der Gewerkschaft ver.di gefunden wurde. Minister Glawe zeigt sich zufrieden, die Touristiker, Gastgeber, Gewerbetreibenden, Bürger und allen voran die Bürgermeister der acht betroffenen Gemeinden sind entsetzt.
Viel wurde bereis geschrieben, das man nicht wiederholen muss. Es ist fraglich, ob die richtigen Zahlen zu Grunde gelegt wurden. Bad Doberan und Heiligendamm wurden zum Beispiel getrennt betrachtet. Das einzige Geschäft in Heiligendamm darf öffnen, die vielen Läden in der Mutterstadt Doberan aber nicht. Grundlage ist das Verhältnis von Übernachtungen durch Gäste zur Einwohnerzahl. Heiligendamm hat knapp 200 Einwohner und über 160.000 Übernachtungen – das Stadtgebiet hingegen fast 12.000 Einwohner und über 180.000 Übernachtungen. Das wirft Fragen nach dem Sinn der Formel auf und es führt zu Forderungen, sich doch bitte die Orte individuell anzusehen, statt sie über einen Kamm zu scheren.
Die Bürgermeister werden in die Spur geschickt oder gehen selbst den Weg des Widerstandes. Wie genau der aber aussehen kann und nach Recht und Gesetz überhaupt aussehen darf, ist gar nicht ganz klar. Das Wort „Veto“ macht die Runde, aber ob es nur ein politisches Veto ist oder es tatsächlich eine Rechtsgrundlage gibt, ist in denselben Artikeln nicht zu lesen. Auf ERSTES SEEBAD wird es demnächst Fakten zur Bäderregelung geben.