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Heiligendamm: Badewannen-Abbau gefährdet Seeheilbadtitel

Heiligendamm ist nicht nur das älteste Seebad Deutschlands, sondern auch das einzige Seeheilbad zwischen Rostock und Wismar. Wie lange noch? Das Kurortgesetz des Landes schreibt vor, dass ein Seeheilbad an der Meeresküste liegen muss. Das ist zweifellos gegeben. Die Ortsmitte darf nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein. Das passt im 940 m breiten Ortsteil. Wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung kurmäßig bewährtes, therapeutisch anwendbares Klima und eine entsprechende Luftqualität, die überwacht werden, sind gegeben und mindestens eine Praxis eines Badearztes ist in der Median-Klinik vorhanden. Dort werden auch während der Kurzeit Diätberatung und Diätküche angeboten. Die einwandfreie Badewasserqualität wird überwacht und ein bewachter Badestrand vorhanden. Gepflegt ist er, wenn es auch Luft nach oben gibt. Die vom Gesetz geforderte Strandpromenade gibt es – auch hier mit Luft nach oben – und Strand- und Landschaftswege (gefordert ist nur eines) ebenso. Möglichkeiten zu Spiel und Sport existieren, wenn letztere auch erst durch private Angebote vielfältig sind. Kommunikations- und Informationseinrichtungen gibt es – die Menge ist nicht vorgeschrieben. Bei den hinreichend ungestörten Parkanlagen hakt es schon: Ein Kurwald ist ein Wald und kein Park und die eigens zum Erhalt des schon einmal wackligen Seeheilbadstatus geschaffene Kurwald-Verordnung wird vom Gesetz gebrochen. Trotzdem wurde der begehrte Titel weiter verliehen. Bisher reichte dafür alles, was die Median-Klinik anbot. Nun baut man dort aus wirtschaftlichen Überlegungen Badewannen ab und schon ist der Seeheilbad-Titel in Gefahr, weil das einzige Kurmittel (Meerwasser) nicht mehr ganzjährig genutzt werden kann. In Bad Doberan, Güstrow und Schwerin sucht man nach Lösungen (neuenTricks?) und mancher mag zum Grand Hotel schielen. Kurbetrieb und Luxushotel sind aber verschiedene Paar Schuhe. Die ECH hatte ein Thalassozentrum geplant, das mit Ausstattung und Lage für den öffentlichen Betrieb vorgesehen war. In Bad Bevensen haben Stadt und Landkreis eine Kurgesellschaft gegründet und sind mit 42 und 58% beteiligt. Diese betreibt die dortige Jod-Sole-Therme. Warum sollte das nicht auch bei uns funktionieren, ganz ohne Tricks?

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