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Hintergrund: Was hat denn nun noch geöffnet?

23.03.2020 (Update vom 16.04.2020 am Ende des Beitrags!)

Neue Woche – neue Regeln. Wo vorgestern noch Schlangen vor dem Baumarkt standen, dürfen heute nur noch gewerbliche Abnehmer einkaufen. Der Friseur hat zu, das Massagestudio auch und selbst die Gaststätten sind jetzt auch geschlossen.

Weiterhin geöffnet haben Einzelhändler, die Lebensmittel verkaufen. Das sind auch Fleischer und Bäcker, die aber wegen der Abstandsregelung den Einlass koordinieren und ihre Stühle und Tische blockieren. Der Verkauf über den Tresen ist möglich, was bei Brot, Fleisch und Eis noch funktioniert. Auch die Selbstabholung des Essens im Restaurant bleibt möglich, wenn es das Restaurant anbietet. 

Auf der Liste DOBERAN TO GO finden Sie alle Lieferdienste und Onlineshops der Doberaner Anbieter.

Weiterhin geöffnet bleiben auch reine Getränkemärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte und Blumenläden. Der Großhandel ist generell nicht betroffen. Baumärkte dürfen übrigens weiterhin liefern und auch die Abholung ist weiter möglich.

Dienstleistungsbetriebe, Handwerksbetriebe und auch Handwerksbetriebe mit angeschlossenem Verkauf (wie Autohäuser) können ihren Betrieb fortsetzen.

Nicht mehr öffnen dürfen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie Friseure, Fußpflege, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios, Sonnenstudios und ähnliche Betriebe mit körperlicher Nähe. Auch Physiotherapien, Ergotherapien und die medizinische Fußpflege gehören dazu, sofern sie nicht medizinisch notwendig sind.  

Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen, Theater, Kino, Opern, Konzerthäuser, Museen, Spielhallen, Spielbanken, Freizeitparks, Zoos, Wettbüros, Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnesstudios und Bordelle bleiben weiterhin geschlossen und Spielplätze gesperrt.

Weiterhin gilt ein Kontaktverbot. Das heißt, dass in MV nur Angehörige eines Haushalts in größeren Gruppen öffentlich zusammen sein dürfen. Der Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, zur Notbetreuung, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, Prüfungen, Hilfe für andere und individueller Sport sind erlaubt. Die Zusammenkunft mit Personen außerhalb des eigenen Hausstandes soll auf das absolute Minimum reduziert werden., Es darf also jeder für sich, in Familie oder mit einer nicht zum Haushalt gehörenden Person spazieren, joggen oder Sport machen. In jedem Fall gilt ein Mindestabstand von 2 Metern. 

Update 16.04.2020

Ab dem 18.04.2020 dürfen die Baumärkte und Gartenmärkte wieder öffnen.
In Bad Doberan haben wir solche Märkte nicht.

Ab dem 20.04.2020 dürfen Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen. Größere Verkaufsflächen müssen reduziert werden. Ab dem 03.05.2020 dürfen Frisöre wieder öffnen. Es wird Auflagen geben. Die genaue Regelung lautet wie folgt:

1. Geöffnet werden Einzelhandel bis zu 800 qm geöffneter Verkaufsfläche (das gilt für alle Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche, Geschäfte über 800 qm müssen ihre Verkaufsfläche entsprechend reduzieren).In Shopping-Centern/Shopping-Malls ist jeweils die Verkaufsfläche der einzelnen Geschäfte maßgeblich. Die zentralen Zugangs- und Aufenthaltsbereiche sind von Verkaufsständen freizuhalten. Der Verzehr von Getränken und Speisen in Shopping-Centern/Shopping-Malls ist untersagt.

Ausgenommen von der Verkaufsflächenbegrenzung sind Verkaufsstellen des Einzelhandels für:

a. Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte,

b. Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,

c. Tankstellen

d. Banken und Sparkassen, Poststellen,

e. Reinigungen, Waschsalons,

f. Zeitungsverkauf,

g. Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte,

h. Großhandel

i. Kfz-Händler, Fahrradhändler,

j. Blumenläden  

k. Buchhandlungen.

Es gelten jeweils Auflagen: Abstandspflicht, dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Kundenbegrenzung. Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen müssen sicherstellen, dass sich auf je 10 qm Verkaufs-/Verkehrsfläche nur je 1 Kunde aufhält. Insbesondere in großen Supermärkten ist sicherzustellen, dass sich auf je 10 qm nur je 1 Kunde mit einem Einkaufswagen im Geschäft aufhält.

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