Kommunalwahl 2009 ungültig: Bad Doberan muss neu wählen.
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Kommunalwahl zur Stadtvertretung Bad Doberan vom 07.06.2009 für ungültig erklärt, sodass eine Wiederholungswahl durchzuführen ist. Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Hier die offizielle Pressemitteilung:
Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern
Greifswald, den 04.06.2013
Pressemitteilung
2 L 4/12
Durch Urteil vom 04.06.2013 hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-
Vorpommern die Wahl der Stadtvertretung Bad Doberan vom 07.06.2009 für ungültig erklärt, so
dass eine Wiederholungswahl durchzuführen ist. Damit wurde die anders lautende Entscheidung der
Vorinstanz geändert. Der gegen die Wahl eingelegte Einspruch eines Bad Doberaner Bürgers hatte
damit Erfolg.
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der erste Wahlvorschlag der CDU nicht hätte zur Wahl
zugelassen, der zweite dagegen nicht hätte zurückgewiesen werden dürfen. Durch den zweiten noch
rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist eingereichten Wahlvorschlag sei der erste
Wahlvorschlag wirksam ersetzt worden.
Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil zwar die Revision nicht zugelassen; dagegen ist
aber noch eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht statthaft. Die Wiederholungswahl ist
erst einzuleiten, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Redeker
stellvertretender Pressesprecher
Vieles was nun in der politischen Landschaft der Stadt geschieht,
ist also im Kontext des Wahlkampfes zu sehen,
der ohne das Urteil erst ab Frühjahr 2014 stattgefunden hätte.
Nachtrag 14.06.2013: Neuwahlen unwahrscheinlich.
Dass es tatsächlich vor den regulären Wahlen im Sommer noch im Januar zu Neuwahlen kommt, ist inzwischen unwahrscheinlich. Die Betroffenen warten auf die Urteilsbegründung, gehen jedoch davon aus, dass es vor den regulären Wahlen keine weiteren Wahlen geben wird.