Rathaus sieht kein Vorkaufsrecht der Stadt in Heiligendamm.
In der Diskussion um die Zustimmung zu Grundstücksverkäufen der ECH zeichnet sich im Rathaus eine Lösung ab. Einige Stadtvertreter wollten der ECH den Verkauf von Flächen an eigens zur Entwicklung gegründete Gesellschaften vermasseln und prüfen, ob die Stadt Flächen zurück ergattern könne. Das Rathaus nimmt nun dazu Stellung und die Stadtvertreter müssen sich entscheiden:
[important]
Rathaus sieht kein Vorkaufsrecht im Seebad
Stadtvertreter sollen ECH-Verträge freigeben.
Bad Doberan – Das Thema Vorkaufsrecht in Heiligendamm geht in die nächste Runde. Ab Montag beraten die Ausschüsse der Bad Doberaner Stadtvertretung über vier Beschlussvorlagen. Inhalt: Die Verwaltung schlägt erneut vor, den Verzicht auf ein Vorkaufsrecht für Grundstücke zu erklären, die die Entwicklungscompagnie Heiligendamm (ECH) bereits im Mai 2011 an neu gegründete Firmen übertragen hat.
Vorkaufsrecht hätte die Stadt sowieso nur nach dem Denkmalschutzgesetz, begründet die Verwaltung ihren Vorschlag. Dann also, wenn ein Privater wie die ECH ein Grundstück mit schützenswertem Gebäude verkaufen würde, für das durch den Verkauf Gefahr bestehen könnte. Dazu heißt es in der Beschlussvorlage: „Es ist nicht erkennbar, dass durch den Verkauf die dauernde Erhaltung der Denkmale in Frage gestellt wird.“
Rein finanziell wäre die Stadt gar nicht in der Lage, Kauf und Sanierung von Gebäuden zu stemmen, sagte gestern Bürgermeister Hartmut Polzin: „Wir würden es nicht können.“ Eine andere Möglichkeit wäre, über das Vorkaufsrecht Grundstücke mit Denkmalen an einen Dritten zu übertragen. Das müsste dann aber z.B. eine Stiftung sein, so Polzin. Ein Privater komme nicht in Frage. fp
[/important]