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Börgerende: Doch kein Resort im Waterkant-Areal?

Das Bauschild für das Waterkant-Suites steht längst, die Vermarktung läuft und in einer Zeitung tauchten Berichte und Werbung auf. Es tut sich was in Börgerende. Nur was? Kommt das versprochene Hotel als Herz des Resorts und wird alles gut für die sich betrogen fühlenden Erwerber der Wohnungen in den Villen des „Maritim-touristischen Zentrum“? Ein Name steht auf dem Schild: Upstalsboom, bekannt durch die Hotelresidenz in Kühlungsborn, an der Paul Morzynski beteiligt ist. Wird Börgerende eine Ergänzung zu Kühlungsborn und Heiligendamm? Die Assistentin der Geschäftsführung der Upstalsboom Hotel & Freizeit GmbH & Co. KG, Frau Weiler, erklärt, man sei Betreiber der Immobilie, des Wellness- und Schwimmbereichs und Pächter der Gastronomie, Initiator aber sei die Waterkant Suites GmbH. Die von zwei Niederländern geführte Firma aus Gronau ist seit 08.05.2015 im Handelsregister, Gegenstand ist Grundstückserwerb, Errichtung der Hotelanlage per Auftragsvergabe, Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentumsbereiche und Verkauf der Rechte daran. Weiler schreibt, dass die 75 Suiten über ein Private-Equity-Modell an Anleger verkauft werden, eine Eigennutzung gäbe es nur stark limitiert. Ein Resort entstünde nicht, „Waterkant-Suites“ sei ein eigenständiger Komplex, der den Wünschen von Gästen entgegen komme, die Möglichkeiten einer Wohnung mit den Vorzügen von Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen zu kombinieren. Wie bereits berichtet, hatte das BVerwG 1989 entschieden, dass ein aus Ferienwohnungen bestehendes Hotel (Aparthotel) keine Beherbergung darstellt und kein Hotel im Sinne der BauNVO ist. Der Stadtanzeiger wollte wissen, wieso dann dieser Bau genehmigt wurde, wie die Käufer über mögliche Gefahren bezüglich der Nutzung aufgeklärt werden, was stark limitierte Eigennutzung bedeutet und was mit den Fewo passieren würde, wenn der Betreiber aufhören würde. Bei diesen und weiteren Fragen versiegte die Auskunftsfreude von Upstalsboom. Paul Morzynski relativiert seine Beziehung zu diesem Unternehmen und will keine Details zur Investition in der Nachbarschaft kennen. Es bleibt die Frage, warum wegen Verstößen gegen B-Pläne weitflächig die Fewo-Nutzung untersagt wird, hier aber viele neue Fewo genehmigt wurden, wo nur Beherbergung zulässig ist.

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