Corona aktuell: Das ist der letzte Stand
16.11.2021
Fast zwei Jahre ist es her, als das Coronavirus COVID-19 Ende Dezember 2019 bekannt wurde. Seitdem gab es Lockdowns und Lockerungen, Beratungen und Verordnungen, Entspannungen und Verschärfungen. Inzwischen gibt es einen Impfstoff, aber immer noch 12 Millionen Ungeimpfte allein in Deutschland. In Bad Doberan war genau das die Ursache für einen Ausbruch im Pflegeheim – bei Menschen, die gerade davor geschützt werden sollen. Eine Impfpflicht gibt es nicht, aber angesichts steigender Werte denkt die Politik darüber nach.
An Mecklenburg-Vorpommern geht das natürlich nicht vorbei, auch wenn das Land durch eine strikte Lockdown-Politik lange die besten Zahlen hatte und auch jetzt nicht zu den Hochrisikogebieten gehört. Doch die Zahlen sind heute anders zu lesen, als vor einem Jahr oder vor zwei Jahren. Es geht nicht mehr allein um die Zahl der Neuinfektionen in einem Zeitraum von sieben Tagen, sondern auch um die Hospitalisierungsquote – also die Verfügbarkeit von Krankenhausbetten. Beides zusammen schlägt sich in einer Farbe nieder, die längst nicht mehr aus den drei Ampelfarben besteht.
Zeit für ein Update:
Die aktuellen Inzidenzwerte
Die Inzidenz Stand 16.11.2021 um 03:14 Uhr beträgt deutschlandweit 312,4. Die 7-Tage-Fallzahl beträgt 259.798. Das sind 32.048 neue Fälle. Insgesamt sind 5.077.124 Menschen in Deutschland infiziert und 97.980 von ihnen an oder mit Corona gestorben. In den letzten 7 Tagen gab es 265 neue Todesfälle.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die 7-Tage-Inzidenz 179,8. In den letzten 7 Tagen sind 2.896 neue Fälle hinzugekommen. Insgesamt wurden 58.861 der 1.610.774 Einwohner des Landes infiziert und 1.281 (OZ: 1.754) von ihnen sind mit oder an Corona gestorben. Laut OZ sind 57.503 Menschen genesen und 202 aktuell wegen COVID-19 im Krankenhaus.
Landkreis Rostock
Im Landkreis Rostock beträgt die 7-Tage-Inzidenz 167. Das sind 516 neue Fälle. Insgesamt sind im Landkreis 6.758 der 217.072 Einwohner infiziert worden, von ihnen sind 5.601 genesen und 182 an oder mit Corona verstorben. Besonders große Ausschläge gab es am 9. November 2021 mit 154 neuen Fällen und am 13. November 2021 mit 101 neuen Fällen. Am 14.11. und 15.11. wurden jeweils 15 neue Fälle gemeldet. Das hat mit dem Wochenende zu tun – üblich sind zwischen 59 und 69 neue Fälle pro Tag.
Stadt Bad Doberan und Amt Doberan-Land
In der Stadt Bad Doberan beträgt die Inzidenz 189,84. Es gibt bisher 433 bestätigte Fälle, 292 Personen sind genesen und 28 gestorben.
Im Amt Doberan-Land liegt die Inzidenz bei 291,16. Es gibt 334 bestätigte Fälle, von denen 267 Menschen genesen und 2 gestorben sind.
Die Situation in den Krankenhäusern
Aktuell sind 511 Intensivbetten im Land mit COVID-19-Patienten belegt und 107 frei. 10% der Betten sind mit Covid-19-Patienten belegt. In ganz MV sind 17% der Intensivbetten frei, im Landkreis Rostock sind es 36% und in der Stadt Rostock 16%.
Die aktuelle Corona-Ampel
Bund und Länder haben verschiedene Maßnahmen getroffen. Für uns gilt in erster Linie die Landesverordnung. Sollte sich ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf Stufe 1 (grün) der Corona-Warnkarte befinden, so gelten ab dem übernächsten Tag folgende Maßnahmen:.
Stufe 1 – grün
– Keine MNS-Pflicht im Freien. Keine ausgeweitete Testpflicht.
– einfache Testpflichten, wo weiterhin Corona-Tests benötigt werden (von der Testpflicht ausgenommen sind Geimpfte und Genesene):
Einreise aus Risikogebieten
bei der Anreise zu einer Unterkunft (Hotel, Campingplatz, Hostel, Ferienwohnung usw.)
Veranstaltungen mit mehr als 1.500 Personen im Innenbereich und mehr als 2500 Personen im Außenbereich
Clubs und Diskotheken
Volksfeste, Spezialmärkte, Jahrmärkte
Messen
Stufe 2 – gelb
– Keine MNS-Pflicht im Freien.
– Es gilt die erweiterte Testpflicht
– An Schulen hat jede Person, die sich in einem Schulgebäude oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Stufe 3 – orange
– Es gilt in bestimmten Bereichen die 2G-Pflicht: im Kino, Theater, Konzerthäuser, Opern, kulturelle Ausstellungen, Musseen, etc., Gaststätten, Bibliotheken, Archiven, Volksfeste, Märkte, uvm.
– In anderen Bereichen, in denen noch keine 2G-Pflicht besteht, wie körpernahe Dienstleistungen, gilt die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet).
– Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, sich vor privaten Zusammenkünften zu testen (Schnell- oder Selbsttest). Dies gilt insbesondere für nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen.
– Insbesondere Bürgerinnen und Bürgern, die nicht vollständig geimpft oder von einer Covid 19-Erkrankung genesen sind, wird empfohlen, bei privaten Zusammenkünften in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen die Zahl der Menschen, mit denen sie Kontakt haben, möglichst gering und den Personenkreis konstant zu halten.
– Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, in Innenräumen generell eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und auch im Freien überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.
– An Schulen hat jede Person, die sich in einem Schulgebäude oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Stufe 4 – rot
– Es gilt in weiteren Bereichen die 2G-Pflicht: in sonstigen körperlichen Dienstleistungen, Fahr- und Jagdschulen, uvm. Mehr zu der 2G.Pflicht können Sie hier nachlesen.
– In Innenräumen ist verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen – auch bei Wahrung des Abstands von 1,5m.
– Im Freien besteht überall dort die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann (Automatismus nach der Corona LVO, Bekanntgabe des Geltungszeitpunktes durch die Landkreise und kreisfreien Städte).
– Die Landkreise und kreisfreien Städte haben Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum anzuordnen: innen bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten; außen bis zu 10 Personen unabhängig von der Haushaltsanzahl; private Zusammenkünfte in Gaststätten sowie gewerblich organisiert mit max. 30 Personen. Bei diesen Beschränkungen werden vollständig geimpfte oder genesene Personen nicht mitgezählt.
– Die Landkreise und kreisfreien Städte haben Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen unter freiem Himmel oder mehr als 2.500 Personen in geschlossenen Räumen zu untersagen.
– An Schulen hat jede Person, die sich in einem Schulgebäude oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
Die 2-G Regeln gelten ab 13.11.2021. Die Grenzwerte der Corona-Ampel werden heruntergesetzt, daher werden „orange“ oder“ rot“ noch schneller erreicht. Orange soll schon beim Wert 7,0 gelten, derzeit also bereits für Stadt Schwerin.
Was bedeutet 2G?
Ab dem 8. Oktober wird das 2G-Modell in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Dieses können Veranstalter, Gastronomen und Einzelhändler wahlweise für ihre Veranstaltungen, Lokale, Geschäfte und Einrichtungen wählen – sofern sie nicht der Grundversorgung dienen. Zudem gibt es ab dem 13.November Bereiche, in denen ab Stufe 3 (orange) und Stufe 4 (rot) in Landkreisen und kreisfreien Städten das 2G-Modell verpflichtend eingeführt werden.
Im Freizeitbereich wird die 2G-Pflicht in folgenden Bereichen eingeführt:
Stufe 3 (orange):
– im Kino
– Theater, Konzerthäuser, Opern
– kulturelle Ausstellungen, Museen, etc.
– Gaststätten
– Bibliotheken, Archiven
– Chöre und Musikensembles
– Freizeitparks (Schausteller)
– Zirkusse
– Zoos, Tier- und Vogelparks, botanische Gärten
– Indoorspielplätze, Indoorfreizeitaktivitäten
– Schwimm- und Spaßbäder
– vereinsbasierter Sportbetrieb für Personen ab 18 Jahren
– Profisport-Zuschauende
– Fitnessstudios
– Tanzschulen
– Spielhallen, Spielbanken etc.
– soziokulturelle Zentren
Stufe 4 (rot):
– Fahrschulen, Flugschulen usw.
– Jagdschulen usw.
– Musik- und Jugendkunstschulen
– vereinsbasierter Sportbetrieb für Personen unter 18 Jahren
Weitere Informationen:
Corona-FAQ des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
https://www.mv-corona.de/corona-faq
Corona-FAQ des Norddeutschen Rundfunks:
Bild: Pixabay
letzte Aktualisierung: 16.11.2021