Doberan unterliegt gegen Landkreis – nun klagen die nächsten Gemeinden
Manche Prognosen erfüllen sich schneller, als man denkt: Kürzlich ging es um eine Klage der Stadt Bad Doberan gegen den Landkreis in Sachen Baugenehmigung für einen Frischemarkt. Die Stadt sah ihre Planungshoheit missachtet. Das Verwaltungsgericht sah das anders und lehnte die Klage ab, auch der Eilantrag gegen eine Baumfällung war erfolglos, da sie schon stattgefunden hat.
Dass die Stadt keinen Einzelhandel an dieser Stelle will, hat sie im Einzelhandelskonzept deutlich gemacht, aber insgesamt ist sie erst als Reaktion auf ein Vorhaben eines Investors tätig geworden und hat versucht, es zu stoppen. Das zieht sich wie ein roter Faden durch die jüngere Stadtgeschichte: Grand Hotel, Strandzentrum, Kammerhof, Moorbad.
Die Prognose, der Erfolg der Stadt könnte anderen Gemeinden ein Beispiel sein, geht also nicht auf. Dennoch werden gerade die nächsten Klagen gegen den Landkreis diskutiert: In Wittenbeck sieht man sich auch übergangen. Im Detail geht es um das Landhotel, das 2015 zum Verkauf stand und für das es zwei Interessenten gab, von denen einer wissen wollte, „ob die Erweiterung eines bestehenden Hotelkomplexes durch den Neubau von zwei Häusern mit etwa 46 Apartments sowie einem Verbindungsgebäude mit Aufzügen und Rezeption planungsrechtlich zulässig ist“.
Konkret soll es darum gegangen sein, ob es einen Neubau mit einer Höhe von 14,50 m geben kann. Die Gemeindevertreter versagten das Einvernehmen, der Landkreis soll das gemeindliche Einvernehmen ersetzt haben. Zwar ist der Interessent abgesprungen und vom jetzigen Eigentümer keine Absichten zur Erweiterung bekannt, aber rein rechtlich dürfte er anbauen, denn die Genehmigung ist noch drei Jahre gültig. Der Widerspruch der Gemeinde an den Landkreis wurde zurück gewiesen und jetzt will sie klagen.
In Bargeshagen stockt der Umbau eines Bauernhauses zu einer Flüchtlingsunterkunft, weil ein Geräusch-Gutachten für die Kulturscheune nebenan fehlt. Anwohner haben sich über Lärm dort beschwert und der Landkreis eine Ordnungsverfügung verschickt, doch der Bürgermeister sagt, die Begründungen beruhen auf falschen Behauptungen. Die Gemeinde will gegen die Verfügung und Auflagen klagen.