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Etappenerfolg für Jagdfeld gegen Signal Iduna

Auch wenn Anno August Jagdfeld sich weitgehend aus den aktiven Geschäften seiner Unternehmensgruppe zurück gezogen hat, ist er weiterhin engagiert und präsent. Beim Richtfest für Villa „Greif“ war er ein gefragter Interviewpartner. Was man hierzulande nicht so mitbekommt, ist das aktuelle Geschehen um das Adlon in Berlin.

Die Signal Iduna investierte vor zehn Jahren in den FUNDUS Fonds Nr. 31für das Adlon, aber nachdem es mit Beginn der Finanzkrise 2008 und auch 2009 keine Ausschüttungen gab, schloss sie sich mit anderen zur „Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger“ zusammen, vertreten vom Berliner Anwalt Thomas Fritsch.

Jagdfelds Vorwurf lautet, Fritsch habe mit einer Rufmordkampagne begonnen, die ihn zum Betrüger stempeln sollte. Er forderte 536 Mio. Euro Schadenersatz. Das Landgericht Dortmund konnte seinen Argumenten nicht recht folgen und der Vorsitzende Richter Willi Pawel legte einen Vergleich nahe, wonach die Signal-Iduna ihre Anteile im Nominalwert von ca. 5 Mio. Euro an Jagdfeld übertragen und ihm 20 Mio. Euro zahlen solle.

Der Versicherer lehnte ab und für Ende Juni wurde ein letzter Termin angesetzt, an dem Jagdfelds Klage abgewiesen werden sollte. Der wurde überraschend abgesagt und statt einer Klageabweisung soll nun eine umfangreiche Beweisaufnahme erfolgen – nach Informationen des HANDELSBLATT einschließlich Parteivernehmung des gesamten Vorstandes der Signal-Iduna. Die zeigt sich gegenüber dem Blatt ungerührt. Man habe sich niemals negativ gegenüber Jagdfeld geäußert. „Die Bemühungen des Gerichts werden endgültig zeigen, dass die Vorwürfe von Herrn Jagdfeld vollkommen haltlos sind.“ zitiert es einen Sprecher des Versicherers.

Jagdfeld hingegen sei „zuversichtlich, dass die Richter richtig entscheiden, wenn sie einmal alle Fakten gehört haben“. Der IMMOBILIEN-ZEITUNG zu Folge soll es sich bei den Fakten um tausende Seiten Papier handeln, die Jagdfelds Anwälte seit der Gerichtsverhandlung im Dezember 2016 zusammen gestellt haben, um das Gericht davon zu überzeugen, dass der Vorwurf des Rufmords nicht ad acta gelegt, sondern verhandelt gehört. Mit Erfolg: Für die Zeit vom 16. bis 23. Januar 2018 sind gleich sieben Verhandlungstage angesetzt.

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