Ferienwohnungen und das Versagen des Staates: Einige sind gleicher als Andere
Ferienwohnungen werden wegen B-Plan-Verstößen flächendeckend geschlossen. Flächendeckend? Nein! Wenn M-V schon speziell ist, dann ist eine kleine Gemeinde nahe Bad Doberan noch spezieller als der Rest. Nicht nur, weil sie trotz geringer Größe und Einwohnerzahl einen 1 Mio. Euro teuren Sportplatz mit dreitägigen Feierlichkeiten einweihte, sondern auch, weil sie eine hohe Dichte an Einwohnern mit guten Kontakten zur Politprominenz hat. Dort ticken die Uhren anders und ist erlaubt, was woanders verboten ist. Dort werden Ferienwohnungen genehmigt, wo keine erlaubt sind, sondern kleine Betriebe des Beherbergungs- Gewerbes. Dass FeWo unzulässig sind, weiß man schon seit 1989, als das BVerwG klarstellte, dass Ferienwohnungen keine Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind. Spätestens mit der Entscheidung des OVG Greifswald von 2007 wurden alle Zweifel ausgeräumt, aber derselbe Landkreis, der korrekt ausführt, dass das spätestens 2008 im ganzen Land bekannt war, hat dort seit 2010 über hundert FeWo rechtswidrig genehmigt, selbst im Sondergebiet „Segelschule“, wo es übrigens keine Segelschule gibt. Vize-Landrat Wolfgang Kraatz meinte gegenüber der Ostsee-Zeitung, dass es wirklich sehr bedauerlich sei, dass sich der Ort zu solch einer „Rolladensiedlung“ entwickelt hätte, aber der Kreis hätte es nicht verhindern können. Falsch: Der Landkreis hätte es nicht nur verhindern können, sondern müssen. Außer rechtswidrigen Genehmigungen gibt es auch noch völlig unzulässige Nutzungen, die nicht einmal den Baugenehmigungen entsprechen. Sie wurden dem Landkreis von verschiedenen Seiten schon vor Monaten angezeigt. Landrat Sebastian Constien (SPD) führte vor dem Landtag aus: “Der Landkreis …sei daher verpflichtet, auf Anzeigen derer, die ihre rechtlichen Interessen gewahrt wissen wollten, zu reagieren…Die Personen hätten einen Anspruch darauf, dass ihre Interessen umgesetzt würden, den Anzeigen entsprechend nachgegangen und die Nutzung, sofern sie illegal sei, dann auch zügig untersagt werde.“ (Landtagsdrucksache 6/3280 v. 10.09.2014, S. 8). Im besagten Ort passiert jedoch nichts: Die illegalen Nutzungen bleiben bestehen. Wohnungen mit rechtswidrigen Baugenehmigen sind nichts wert und unverkäuflich. Den Schaden hat auch hier der Bürger, der mit ihnen z. B. eine Alterssicherung haben wollte. Die vormaligen Grundstückseigentümer, die Bauträger und Makler verdienen Millionen daran. Mehr gibt es in der nächsten Ausgabe.