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Ferienwohnungen und das Versagen des Staates: Manche sind ungleicher als andere

Letzte Woche ging es um Heiligendamm, wo hier nichts und dort alles geht. Nachbar Wittenbeck hat viele Ferienwohnungen, z. T. mit Fördergeldern bezuschusst. Die Gemeinde versicherte Bauherren und Erwerbern, Ferienwohnungen seien kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes und damit zulässig. Die Auskunft war falsch, dem Landkreis sind viele illegale Nutzungen lange namentlich bekannt. Der Landrat sagt, dass er verpflichtet ist, „auf Anzeigen derer, die ihre rechtlichen Interessen gewahrt wissen wollen, zu reagieren. Der Landkreis Rostock agiere dabei im Wege des Sofort-Vollzuges, da nur so die Interessen derer, die Anzeige erstatten, tatsächlich auch effektiv durchgesetzt werden könnten.“ (Landtagsdrucksache 6/3280 v. 10.09.2014, S. 8) Doch nichts passiert: Vorgegangen wird nur gegen zwei Zugezogene, auf Grund von Anzeigen einzelner einflussreicher Einheimischer. Wenn die Feriengäste solche Personen stören, geht es zügig. Es gibt beim Einschreiten ein Ermessen, im „Handlungsleitfaden zur bauplanungs – und bauordnungs-rechtlichen Zulässigkeit von Ferienwohnungen des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus MV 2014“ klar definiert: „Ermessen bedeutet nicht, dass die Behörde völlig frei in ihrer Entscheidung ist, bauordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, sondern dieses pflichtgemäß – entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung – auszuüben hat (1.2.1)…Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs.1 GG verpflichtet die untere Bauaufsichtsbehörde ihre bauordnungsrechtliche Tätigkeit maßgeblich auch am Gleichheitssatz auszurichten. Sie muss das ihr eingeräumte Ermessen in gleichgelagerten Fällen gleichmäßig ausüben. Ergreift oder unterlässt sie Maßnahmen zur Bekämpfung baurechtswidriger Zustände, so hat sie in allen vergleichbaren Fällen in der gleichen Art und Weise zu verfahren. (1.2.2)“ Werden zwei Fälle heraus gepickt, können aber zahlreiche Fewo mit hunderten Betten weiter genutzt werden, ist das also Willkür. Geht der Landkreis gegen die beiden vor, müsste er genauso gegen alle anderen vorgehen. Auch der Versuch, durch Umgestaltung zu einem Beherbergungsbetrieb dem B-Plan zu entsprechen, scheiterte, denn die Gemeinde will nun den B-Plan so ändern, dass auch das unzulässig wird. Schnell wird eine Veränderungssperre erlassen und so bewirkt, dass Dorf-Honoratioren nicht durch lästige Gäste gestört werden. Dass Betroffene ruiniert sind und ihre Alterssicherung verloren ist, ist egal. Es ist ja alles erlaubt, nur nicht für jeden. Die Behörden erteilen bei einigen rechtswidrige Baugenehmigungen und lassen bei anderen Bau und rechtswidrige Nutzung jahrelang zu, subventionieren sie sogar, beteuern die Rechtmäßigkeit und schließen sie dann plötzlich. Selbst diese Untersagungen erfolgen aber willkürlich. Was ist das denn?

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