Ferienwohnungs-Verbot und das Versagen des Staates: Wollen wir das wirklich?
Fragen über Fragen gab es in den letzten Wochen zur Ferienwohnungs-Problematik. Die Gemeinden behaupten, sie hätten „irrtümlich“ angenommen, dass FeWo in Wohngebieten zulässig seien. Komisch, zumal die Rechtsprechung seit 1989 in diesem Punkt klar war und die meisten Gemeinden in den alten Bundesländern auch richtige B-Pläne machten. Widersprüchliche Angaben gibt es darüber, wann der „Irrtum“ bemerkt wurde: Sie schwanken zwischen 2008 und 2011. Widersprüchlich sind auch die Angaben über den Weg der Erkenntnis: Waren es Bürgerhinweise oder doch der Amtsweg? Zumindest hier herrscht Einigkeit: Für den „Irrtum“ der Behörden soll allein der Bürger haften. Der eine handelt falsch, der andere zahlt. Das soll Recht sein? Wieso überhaupt haben sich die Behörden jahrelang „geirrt“, selbst nach der OVG–Entscheidung in 2007? Was hat sich plötzlich geändert, dass aus „Anything goes“ ein „Nichts geht mehr“ wurde? 2011 gab es im HANDELSBLATT einen Artikel „Subventionen sorgen für Hotelboom“. Er beschreibt, dass sich seit der Wende die Anzahl der Hotelbetten vervierfacht habe, die Subventionen dafür würden 2013 auslaufen. Zu der Zeit gab es bereits bei den Übernachtungskapazitäten Überkapazitäten und FeWo wurden schon lange nicht mehr subventioniert. Der Boom aufgrund der Finanzkrise nach „Betongold“ verschärfte die Situation: Die ganzjährig betriebenen Hotels, die feste Arbeitsplätze schaffen, mussten gestärkt werden. Wenn also Überkapazitäten vom Markt genommen werden müssen, dann die in Ferienwohnungen, weil deren Gäste die Verkehrs- und touristische Infrastruktur in der Saison belasten, aber als weitgehende Selbstversorger die Wirtschaft wenig fördern. Nach der Saison hat man zudem Geistersiedlungen. In einem kapitalistischen Rechtsstaat, in dem das Privateigentum geschützt ist, kann der Bürger nicht einfach enteignet werden. Aber man kann plötzlich den Rechtsstaat entdecken und die Nutzung untersagen, die Gerichte als Mittel zum Zweck dieser Marktbereinigung einsetzen. Dabei war und ist den hiesigen Behörden das Recht völlig gleichgültig, denn wie sonst ließe es sich erklären, dass einige zeitgleich zu den Nutzungsuntersagungen Baugenehmigungen für FeWo erhalten, die eindeutig nach dem B-Plan unzulässig sind? Wie früher wird der Bürger zum bloßen Objekt willkürlichen staatlichen Handelns, werden die Gerichte instrumentalisiert und wird der kleine Mann zum Bauernopfer. Wollen wir das wirklich?