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Hintergrund: Worum es im Vorkaufsrecht-Streit ging

Über ein halbes Jahr lang beherrschte der Streit um das Vorkaufsrecht für Grundstücke in Heiligendamm und Vorder Bollhagen die Medien. Die hitzige Diskussion gipfelte in einem Skandal um das Abhören der nichtöffentlichen Stadtvertretersitzung. Die eigentlichen Hintergründe jedoch blieben verborgen: Hier lief ein Sammelwerk von Racheakten. Ganz von vorn: Am 07.05.2011 verkaufte die ECH Grundstücke in Heiligendamm und Vorder Bollhagen. Notar Braunert reichte ordnungsgemäß sm 18.05.2011 den Antrag auf das Vorkaufsrecht bei der Stadt ein und diese brachte folgerichtig eine Beschlussvorlage (BV) in die Stadtvertretung ein. Die BV 062_11 – betrifft die Perlenkette – schlägt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht vor, weil die Verwaltung die Erhaltung der Denkmale nicht gefährdet sah. Weil das Denkmalschutzgesetz gilt, wurde der BV Material über die Kaufobjekte angefügt, denen aber keine Kaufpreise zu entnehmen waren. In der BV steht jedoch zu lesen: „Die Gemeinde ist im Übrigen weder finanziell ausreichend leistungsfähig, noch steht eine juristische Person zur Verfügung, welche die dauernde Erhaltung des Denkmals als satzungsmäßige Aufgabe als Ziel hat.“ Die Stadt hatte nun acht Wochen Zeit, das Vorkaufsrecht auszuüben, ansonsten hatte sie ein Negativattest auszustellen und der ECH zu übergeben. Vier Wochen verstrichen schon durch die „politische Sommerpause“, erst am 04.07. und 05.07.2011 wurde über die BV in je vier Ausschüssen vorberaten. Bei den Vorberatungen blieb es auch, dann kamen die Bürgermeisterwahlen. Polzin sprach im Wahlkampf die Möglichkeit an, in Heiligendamm Grundstücke zurück zu erwerben, konnte damit zwar keine Wahl gewinnen aber die Stadtvertreter aktivieren. Diese blieben im Unklaren darüber, ob das Vorkaufsrecht noch existiert und konnten erst am 07.01.2012 aus der Zeitung erfahren, dass laut Polzin und Bauamtsleiter Saß kein Vorkaufsrecht mehr besteht. Nun aber wollten sie die Preise wissen. Jagdfeld pochte auf sein Recht, diese nicht heraus geben zu müssen und schürte so das Misstrauen der Stadtvertreter, die nun erst Recht auf die Kaufpreise pochten. Dass Jagdfeld nichts unter dem Wert verkaufen konnte, weil er dann der Steuerhinterziehung bezichtigt worden wäre, ließen die Stadtvertreter wissend außen vor. Eine neue BV sollte erwirken, dass das Vorkaufsrecht geltend gemacht wird, weil eine Regelung aus Schwerin besagt, dass dann der Verkäufer die Preise nennen muss. Diese BV jedoch fiel zweimal durch, Polzin schied regulär aus dem Amt und hinterließ Nachfolger Semrau einen Scherbenhaufen. Dieser verständigte sich mit der ECH auf die Nennung der Kaufpreise, des Friedens und der Transparenz gegenüber den nun misstrauisch gewordenen Bürgern wegen. Die Kaufpreise wurden gegenüber den Stadtvertretern im nichtöffentlichen Teil der Sitzung genannt und die meisten sahen nun ein, dass ein Kauf nicht möglich wäre und beschlossen daher, der ECH ihr zustehendes Attest auszustellen. Die ECH als großer Unterstützer des Grand Hotels hätte dieses Attest schon im Sommer 2011 bekommen sollen und dringend gebraucht. Mit dem Attest wären die Verkäufe rechtskräftig gewesen und es wäre Geld geflossen, das die ECH dem Grand Hotel hätte zur Überwindung der Probleme leihen können. Durch politisch motivierte Verzögerungen wurde Heiligendamm sehenden Auges ruiniert und jede überflüssige Sitzung kostete dem Steuerzahler Geld. Hoffen wir, dass sich das nicht wiederholt.

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