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Hintergrund: Das Mediationsergebnis im Detail

Das Ergebnis der Mediation wurde im Vorfeld vom Tourismusbund auf dessen Internetseiten veröffentlicht. Die mir inzwischen vorliegenden Dokumente sind damit identisch, es handelt sich also um die originale Fassung. Zu den einzelnen Passagen füge ich nach bestem Wissen und eigenem Verständnis Erläuterungen bei.

 

MEDIATION HEILIGENDAMM

Protokollierte Ergebnisse nach dem 2. Mediationsgespräch, am 23.02.2015, in den Räumen der IHK Rostock

Präambel (liegt in der gefundenen Fassung noch nicht vor).

1.
Die Parteien sind sich einig, dass die Entwicklung der Ortsteile Heiligendamm und Vorder Bollhagen der Stadt Bad Doberan nur als Ergebnis der Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen erfolgreich sein kann.

Die Parteien sind sich weiterhin einig, dass ein positives Außenerscheinungsbild von Heiligendamm, insbesondere in der überregionalen Wahrnehmung, zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermarktung ist.

Hierzu zählt vor allem die Rechts- und Planungssicherheit sowohl für die ECH als Verkäufer als auch für potentielle Käufer einzelner Objekte.

Die privaten und öffentlichen Interessen sind nicht klar definiert. Zu den privaten Interessen gehört zweifellos die erfolgreiche und gewinnbringende Umsetzung von Geschäftsmodellen unter Berücksichtigung der Interessen derer, die Geld bringen, also der Hotelgäste, Wohnungseigentümer, deren Gäste, eventuelle Mieter und Pächter sowie der Nutzer von Angeboten innerhalb der Geschäftsmodelle. Die öffentlichen Interessen sind nicht definiert – Bad Doberan will von den Geschäftsmodellen monetär profitieren, aber andererseits keinerlei Einschränkungen für die Einheimischen und Gäste in Kauf nehmen. Die unterschiedlichen Gästeklientel werden nicht als Ganzes gesehen, sondern getrennt nach direkten Einnahmen (Tagesgäste, Einheimische), direktem Nutzen (Bürger/Wähler), indirekten Einnahmen (Hotelgäste, Gäste in Unterkünften) und indirektem Nutzen (Investoren). Solange die Interessen nicht klar definiert sind und die Stadt nicht weiß, was sie in Heiligendamm eigentlich will, kann nicht abgewogen werden. Ohne Einigkeit wiederum gibt es keine positive Außenwahrnehmung und auch keine Planungssicherheit.

2.
Es wird vereinbart, dass ab sofort, mindestens im Abstand von 3 Monaten, regelmäßig gegenseitig über den Umsetzungsstand der Vorhaben und Entscheidungen informiert wird. Über eine Veröffentlichung entscheiden beide Parteien einvernehmlich.

Über offene Fragen, wie z.B. über das Geländer an der Kühlungsborner Str. oder die Bewirtschaftung des Kurwaldes, werden kurzfristig gesonderte Gespräche auf Arbeitsebene vereinbart.

Die Arbeitsebene ist immer die effektivste Art der Zusammenarbeit und es ist darüber hinaus unüblich, die in den Beispielen genannten Dinge auf der politischen Ebene oder per Verwaltungsakt zu bearbeiten. Dies in einer Mediation neu vereinbaren zu müssen zeigt, wie weit die  Parteien tatsächlich voneinander entfernt waren. Die Arbeitsebene hat unter Bürgermeister Hartmut Polzin (SPD) lange Zeit gut funktioniert, wurde aber kritisiert und demontiert, weil einzelne Stadtvertreter mehr Einfluss auf Entwicklungen in Heiligendamm haben wollten.

3.
Die ECH saniert die Perlenkette in oberster Priorität. Die lt. B-Plan Nr. 25 zum Abriss freigegebenen Villen „Möwe“ und „Schwan“ werden nicht abgerissen, sondern im Bestand saniert. Die Stadt prüft über die Untere Denkmalbehörde, ob die betreffenden Gebäude wieder auf die Denkmalliste gesetzt werden können.

Der B-Plan Nr.25 wird in Bezug auf die Festsetzungen zum Abschluss eines Betreibervertrages nicht geändert. Die ECH stellt entsprechend des B-Planes Nr. 25 weiterhin sicher, dass mit jedem Käufer ein Betreibervertrag mit der (einer) Hotelgesellschaft abgeschlossen wird, um die planungs-rechtlichen/baurechtlichen Erfordernisse des B-Planes Nr. 25 zu erfüllen. Damit bestehen sowohl für Käufer, Verkäufer als auch die Stadt Bad Doberan Rechtssicherheit. Der zukünftigen Erteilung oder Verlängerung von Baugenehmigungen für die Gebäude der Perlenkette steht somit nichts entgegen.

Die Errichtung des Thalassozentrums als wichtige saisonverlängernde Einrichtung und der Bau der Tiefgarage zur Bewältigung der erheblichen Probleme des ruhenden Verkehrs bleiben Planungsbestandteil. Beide Seiten sind sich einig, dass der Bau des Thalassozentrums erst erfolgen kann, wenn ein entsprechender Anteil an Wohnungen und Unterkünften in Heiligendamm realisiert wurde. Daher werden weitere private Investitionen ausdrücklich befürwortet.

Die Sanierung der Perlenkette hat seit 2004 oberste Priorität und es ist im Grundlagenvertrag festgelegt, dass erst die großen Häuser und dann die Perlenkette saniert wird. Das war sowieso das Ziel Jagdfelds, denn die großen Häuser sollten das Grand Hotel beherbergen. Der Stadt war es wichtig, dass zuerst die Häuser saniert werden, für die sich bei der Ausschreibung von 1993 keine Interessenten fanden. Zeitgleich darf zwar die ECH auch andere Häuser sanieren oder neu bauen, aber da sich in der ersten Reihe am Meisten verdienen und nur mit den Gewinnen dort Neues woanders finanzieren lässt, konzentriert sich die ECH seit 2004 auf die Perlenkette. Die ganze Zeit, in der sie dort aus vorgenannten Gründen nicht sanieren konnte, hat sie auch nichts anderes saniert oder neu gebaut. Insofern ist die Aussage in der Mediation nur eine Bekräftigung, keine neue Absicht.

Zwei zum Abriss freigegebene Villen nicht abzureißen, sondern aufwändig zu sanieren, ist eine Entscheidung der ECH. Nachvollziehbar wird sie durch den folgenden Passus, der eine Prüfung einer Wiederaufnahme in die Denkmalliste vorsieht. Gelingt dies, ist eine Förderung bei der Sanierung möglich, wodurch Kosten gespart werden können, die dann den Gewinn vergrößern, sodass theoretisch mehr investiert werden kann. Die Stadt wiederum kann profitieren, wenn die ECH höhere Gewinne macht.

Die Errichtung des Thalassozentrums war stets Planungsbestandteil und ist nie aufgegeben worden. Eine dementsprechende Äußerung getätigt zu haben, bestreitet Anno August Jagdfeld. Das Einfließen dieses Passus in das Mediationsergebnis soll noch einmal (und wahrscheinlich von Jagdfeld gewollt) schriftlich belegen, dass die ECH zum Thalassozentrum steht und sie soll offenbar auch der Kritik begegnen, dass der Bau bisher noch nicht erfolgt ist. Diese saisonverlängernde Maßnahme soll hochwertiger sein, als die bestehenden Schwimmhallen in der Umgebung und dementsprechend auch hochpreisiger. Dadurch wird auch ihre Entstehung teurer, als die einer einfachen Schwimmhalle. Das wiederum bedeutet, es muss erst eine gewisse Anzahl von Nutzern geben, die dieses Angebot auch zu diesen Preisen in Anspruch nehmen und es muss gewährleistet werden, dass auch in der Nebensaison ein rentabler Betrieb möglich ist, der eine Refinanzierung ermöglicht.

Vorgesehen war, das Thalassozentrum dann zu bauen, wenn der SPA-Bereich des Grand Hotels für die Hotelgäste und die Gäste aus den Villen zu eng wird. Da das Grand Hotel nun selbst eine Erweiterung seines SPA-Bereiches plant, ist das Thalassozentrum in erster Linie von der Perlenkette und eventuellen weiteren Wohnungen (z.B. im geplanten Demmler-Park und Demmler-Palais) abhängig. Wenn dort eine gute und stetige Auslastung erreicht ist, lohnt sich das Thalassozentrum und wird es auch entstehen, denn damit lässt sich Geld verdienen und lassen sich die Wohnungen aufwerten. Das Thalassozentrum soll jedoch auch öffentlich sein und die dazu gehörende Tiefgarage einen großen Teil der oberirdischen Parkplätze in diesem Bereich unter die Erde verlager
n.

Diese Vereinbarung im Rahmen der Mediation zeigt, dass die Stadt kein Vertrauen darin hat, dass die ECH der Sanierung der Perlenkette Vorrang gibt und dass sie das Thalassozentrum bauen wird. Selbst der Bürgermeister hatte öffentlich mehrmals Misstrauen geäußert.

Die im Bebauungsplan Nr. 25 erfolgte Festsetzung „Wohnen mit Hotelservice“ bedingt, dass die ECH sicherstellt, dass jeder Käufer einen Betreibervertrag mit einem Hotelservice abschließt. Sie muss es also schon auf Grund des Bebauungsplanes tun, nicht erst auf Grund einer Vereinbarung in einer Mediation. Absichtlich nicht festgelegt ist, wer diesen Hotelservice anbietet, denn erstens gehört das nicht in einen Bebauungsplan und zweitens gibt es verschiedene Optionen, z. B. das Grand Hotel, aber auch ein anderes Hotel oder ein Hotelservice-Unternehmen oder ein Eigenbetrieb. Es gab Überlegungen, einerseits das Grand Hotel den Hotelservice machen zu lassen, aber auch ein eigener Hotelservice vom neu zu errichtenden Ensemble-Palais ausgehend wurde erwogen. Die Vereinbarung, dass jeder Eigentümer einen Betreibervertrag abschließen muss, hätte auch ohne Mediation vereinbart werden können. Hier ist aber mit aufgenommen, dass die Verlängerungen der Baugenehmigungen nicht mehr mit der Begründung eines fehlenden Hotelservices versagt werden kann. Das mag Jagdfeld beruhigen, die Verlängerung obliegt jedoch nicht der Stadt, sondern dem Landkreis, sodass die Vereinbarung keine Auswirkung haben kann. Weil die Versagung der Verlängerung der Baugenehmigung aber von der Stadt initiiert wurde, will man sich wohl in der Mediation darauf einigen, dass (zumindest) dies nicht wieder geschieht.

4.
Die Stadt Bad Doberan stellt für die beidseitige Verlängerung des Steges über die Steinpackung vor dem Alexandrinen-Cottage einen Förderantrag beim Land Mecklenburg-Vorpommern. Die ECH übernimmt die nicht förderfähigen Eigenanteile der Stadt Bad Doberan sowie gegebenenfalls alle nicht förderfähigen Kosten. Der Bau erfolgt in Form einer geneigten Ebene, um die Begehbarkeit auch bei erhöhtem Wasserstand möglichst ganzjährig sicherzustellen.

Den Steg musste die ECH bauen, weil der Weg auf der Steilküste durch die Einfriedung des Grand Hotels wegfiel und der neue Weg über den Strand und das Packwerk unterhalb der Steilküste entlang führen sollte. Die Stadt nahm den Steg so ab, aber die Veränderungen durch das Wasser machten ihn bald bei bestimmten Wind- und Wasserströmungen zeitweise unbrauchbar. Bereits sechs Jahre vor der Mediation hatte die ECH sich bereit erklärt, die Kosten für die Verlängerung des Steges als Bestandteil des von der FDP-Fraktion unter Harry Klink initiierten Rundweges zu verlängern. Die ECH erhoffte sich mit dem Bau eines ihrer Ansicht nach für das Hotel weniger schädlichen Rundweges den Verzicht auf den schädlichen Stichweg, gleichwohl hatte man vergessen, das schriftlich zu fixieren, infolge dessen die Stadtvertreter nun beides forderten: Stichweg durch das Hotelgelände und Rundweg außen herum. Die Stadtvertreter haben sich über die Variante der Verlängerung gestritten – einige wollten eine Verbindung zur Seebrücke und zur Treppe am Strandaufgang „Liegnitzsteg“ und einige nur zwei Rampen an der bestehenden Variante. Die ECH war bereit, auch die teure Variante zu bezahlen, aber letztlich ist es die Stadt, die für den Unterhalt aufkommen muss und bei einer Luxusvariante höhere Kosten hat, als bei der einfachen Variante. Die Stadtvertreter kamen zu keinem Ergebnis und ließen das Thema dann fünf Jahre lang außer Acht. Nun findet die für beide Seiten billigere Variante Einzug in die Vereinbarung.

5.
Die ECH will die Villen Eickboom und Sporn an der Seedeichstraße zeitnah mit der Zweckbestimmung Wohnen vermarkten. Der B-Plan Nr. 26 ist entsprechend zu ändern, damit die Zweckbestimmung Wohnen planungsrechtlich gegeben ist. Die Kosten der Planänderung trägt die ECH. Das Sondergebiet Ayurvedaklinik bleibt Bestandteil der Planung.

Die beiden Villen gehören zu jenen Immobilien, die von der ECH im Paket mit erworben werden mussten, für die sie aber keine Verwendung und keine Pläne hatte. Weil sie zum Bebauungsplan Nr. 26 gehören und dieser an dieser Stelle nicht an den B25 grenzt, wurden die beiden Villen dem B26 zugeordnet. Dort gibt es die Sondergebiete „SO Klinik“ (Baufeld 1, am Golfteich), „SO Gaststätte, Pension“ (Baufeld 2 , ehem. Café im alten Golfhaus, jetzt Fewo-Komplex Linden-Palais), „SO Ayurveda-Zentrum“ (Baufeld 3, ehem. Tennisplätze). Die beiden Villen grenzen an dieses Baufeld 3, also das Ayurveda-Zentrum, sind aber für dieses nicht geeignet. Weiterhin grenzen sie an Baufeld 2, also das ehemalige Café und da dieses nicht zur ECH gehörte, ließen sich die beiden Villen auch damit nicht zusammenlegen. An das Baufeld 4 – Klinik – grenzt es nicht, insofern war es logisch, ein eigenes Sondergebiet für diese beiden Villen festzusetzen. Insofern musste sich die ECH aber für eine Nutzung entscheiden und beabsichtigte die Unterbringung einer Spezialklinik für plastische Chirurgie in den beiden Gebäuden. Dafür wurde dann das „SO Klinik für Plastische Chirurgie“ im Baufeld 4 festgelegt. Für eine Schönheitsklinik besteht immer noch kein Bedarf, anders dürfen die Häuser aber nicht genutzt werden, daher sind sie unverkäuflich. Die Änderung des B-Planes ermöglicht der ECH, die Häuser an Interessenten zu verkaufen, die darin wohnen möchten. Weil sie davon profitiert, will sie auch die Kosten für die Änderung des B-Planes tragen. Die Stadt profitiert durch die Sanierung der Gebäude einerseits durch ihr dann wieder ordentliches Aussehen, aber auch durch die Aufträge in der Stadt und durch die Einnahmen, welche die neuen Bewohner ihr bringen. Diese Änderung hätte allerdings auch auf der Arbeitsebene vollzogen werden können.

6.
Der B-Plan Nr. 19 wird in wesentlichen Teilen neu überplant. Der Golfplatz, das Sportzentrum sowie der Golfclub werden als Planungsziel aufgegeben. Die Erschließungsstraße Heiligendamm-Süd bleibt Bestandteil der Planung.

Die Neuaufstellung des B-Planes Nr. 19 wird durch die ECH finanziert.

Damit wird die Nutzung als wertvolle Ackerfläche und Rastplatz für Zugvögel im Bestand erhalten.

Weil das Kernstück der Resort-Pläne stets das Grand Hotel war, müssen nach der Insolvenz des Grand Hotels und dem Verkauf an einen Dritten Teile dieser Pläne aufgegeben werden. Ursprünglich sollten alle Unternehmen unter einem Dach vernetzt sein, das Gut Vorder Bollhagen das Grand Hotel versorgen, die ECH das Grand Hotel pflegen und in Stand halten, und die Fonds-KG für die Finanzausstattung und Investitionen sorgen. Der Jagdfeld-Gruppe stehen seit 2012 Einnahmen und eventuelle Überschüsse aus dem Grand Hotel nicht mehr zur Verfügung und die Unternehmen der Gruppe erbringen seit der Kündigung der Verträge mit dem Gut Vorder Bollhagen und der ECH durch den Insolvenzverwalter keine Dienstleistungen mehr für das Grand Hotel, sodass kein Geld mehr über Dienstleistungen für das Grand Hotel in die Gruppe fließt. Darum lassen sich einige Vorhaben nicht mehr wie geplant finanzieren. Zusätzlich zum Golfresort in Wittenbeck sollten vor Ort in Heiligendamm ein Golfplatz mit Golfclub und ein Sportzentrum entstehen. Es besteht in der jetzigen Situation kein Bedarf an diesem zusätzlichen Angebot und langfristig kann es nicht realisiert werden. Darum wird das Planungsziel aufgegeben und das Land bleibt Ackerfläche und wird vom Gut Vorder Bollhagen bewirtschaftet. Die Stadt profitiert derzeit nicht direkt davon, für die ECH ändert sich nichts, aber wo es ohnehin ihre Flächen sind, übernimmt sie die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes.

7.
Der B-Plan Nr. 18 wird grundsätzlich neu überplant. Das Planungsziel zur Errichtung eines Wohngebietes wird zugun
sten einer innerörtlichen Verdichtung des Ortsteiles Heiligendamm auf-gegeben. Zukünftig sollen in diesem Areal vorwiegend Ferienwohnungen errichtet werden. Das ist für die Stadt Bad Doberan im Zuge der Erstellung des B-Planes Nr. 12 von erheblicher Bedeutung. Damit wird ein „Tausch“ der Nutzungsarten eingeleitet, der die Gesamtbilanz der landesplanerischen Vorgaben im Flächennutzungs-Plan der Stadt Bad Doberan berücksichtigt. Die Neuaufstellung des B-Planes Nr. 18 wird durch die ECH finanziert.

Das Villenviertel im Süden Heiligendamms gehört zu den Teilen der Resort-Pläne, die erst ganz zum Schluss umgesetzt werden sollen. Wenn der Bedarf für Dauer- und Zweitwohnsitze im Ortsbereich Heiligendamm nicht mehr gedeckt werden könne, würden am Ortsrand Grundstücke verkauft und mit hochwertigen Häusern bebaut werden – nach Möglichkeit durch die Jagdfeld-Gruppe selbst. Diese noch nicht erfolgte und auch auf längere Zeit nicht absehbare Bebauung ist bereits in den Raumentwicklungsplänen des Landes berücksichtigt. Diese Pläne regeln die maximal erlaubte Bebauung. Zur Zeit der Festlegung war geplant, das Villenviertel als Wohnsiedlung für gut betuchte Leute auszuweisen und auf dem Kammerhof (der erwähnte Bebauungsplan Nr. 12) sollte ein Ferienpark gebaut werden. Nachdem die Ferienpark-Pläne scheiterten, kam dort nur noch eine Wohnbebauung in Frage. Da man aber zukünftige und noch nicht entstandene Bebauung mit einrechnen muss, hätte auf dem Kammerhof keine Wohnbebauung genehmigt werden dürfen. Die Stadt versuchte schon seit 2012, die Pläne für das Villenviertel zu verhindern und wollte den B18 für das Villenviertel aufheben. Die ECH drohte mit Schadenersatzforderungen, denn es waren Planungskosten entstanden und das Land würde im Wert gemindert – vom Bauland zur Ackerfläche herab gestuft werden. Die Erlaubnis, 300 ha Land als Ackerfläche kaufen und als Bauland wieder verkaufen zu dürfen, war 1997 eine der wichtigsten Bedingungen Jagdfelds. Die dadurch erzielten Gewinne sollten in all das fließen, was das Resort abrundet und belebt. Zugleich wäre hier auch Gewinn für die Investorengruppe höher, als in allen Teilen des Vorhabens davor. Im Rahmen der Mediation einigt man sich nun darauf, die Zweckbestimmung von B12 (Kammerhof) zu B18 (Villenviertel) zu „tauschen“, also aus dem Villenviertel eine Feriensiedlung zu machen, damit auf dem Kammerhof statt einer Feriensiedlung ein Wohngebiet entstehen darf. Obwohl hier die Stadt profitiert, bezahlt die ECH die Kosten der B-Plan-Änderung. Allerdings hat auch sie einen Nutzen (im Sinne des kleineren Übels), denn mit einer Feriensiedlung lässt sich immer noch mehr Geld verdienen, als mit einer Ackerfläche. Am Ende ist es egal, ob zum Wohnen oder Ferienwohnen – es werden dort am Ende so oder so Häuser entstehen, nur die Nutzung wird eine andere sein.

8.
Die ECH verpflichtet sich, die Innenentwicklung des Ortsteiles Heiligendamm planerisch zu beschleunigen, ihr ist Vorrang vor der Außenentwicklung und dem Verbrauch von Landschaft einzuräumen. Hierbei sind insbesondere die Flächen des Demmler-Palais, des Demmler-Parks, der Bereich der ehemaligen Kunstschule, des Fürstenhofes sowie der Bereich Gartenstraße zu betrachten.

Diese Vereinbarung gehört noch zum vorherigen Punkt. Die ECH darf also B18 statt mit Wohnungen mit Ferienwohnungen bebauen, aber sie verpflichtet sich, zuerst die Planungen im Ortskern umzusetzen, also maßgeblich die Neubauten in der Perlenkette (Ensemble Palais, Ensemble Villa) und an der Kühlungsborner Straße („Demmler-Palais“ und „Demmler-Park“) und die Sanierungen des Bestandes (Fürstenhof, Fachschule, Gartenstraße). Dazu muss man sie nicht zwingen – in der ersten Reihe und im Ortskern lässt sich mehr Geld verdienen, als im Hinterland und im Moment ist der Bedarf nach Angeboten im Hinterland nicht da. Rein theoretisch könnte es aber vom Gezerre um die Perlenkette genervte Interessenten von dort ins Hinterland ziehen, hier macht es Sinn, ihnen an der Kühlungsborner Straße die genannten Alternativen zu bieten. Rein ökonomisch könnte es also bei weiterem Streit um die Perlenkette Sinn machen, diese nicht zu sanieren, sondern z.B. den Demmler-Park zu bauen und an schwankende Villen-Wohnungsinteressenten zu vermarkten. Das ist allerdings nach meiner Kenntnis für die ECH keine Option.

9.
Die Stadt Bad Doberan beabsichtigt, den östlichen Ortsbereich von Heiligendamm in Richtung Börgerende weiter zu entwickeln. In Verbindung mit der Errichtung des Strandzentrums Ost ist in Höhe des Rettungsturmes, der ursprünglichen Planung des Büros Hass aus Rostock entsprechend, die Einbeziehung des Deiches und des Strandes in das Versorgungs- und Erschließungskonzept weiterzuverfolgen.

Erste Gespräche zur möglichen Förderung sowie Abstimmungen mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange sind erfolgt. Die Stadt wird einen Förderantrag vorbereiten. Die ECH übernimmt die nicht förderfähigen Eigenanteile der Stadt Bad Doberan sowie gegebenenfalls alle nicht förderfähigen Kosten.

Im Auftrag der Stadt und der ECH entwarf das Büro Hass&Briese schon vor Jahren ein sich in die Umgebung einpassendes Strandzentrum mit Strandzugang und Seesteg (Link zur Präsentation). Diese Entwürfe wurden nie umgesetzt, stattdessen konzentrierte sich die Stadt jahrelang zuerst auf den Bau einer Strandversorgung an der Kurve der Seedeichstraße. Bis zur Realisierung gab es viel Streit in der Stadtvertreterversammlung, sodass der private Investor Ralf Goedeke aus Heiligendamm am Ende mit Hinblick auf die Finanzierung gezwungen war, eine ganz andere und viel billigere Version zu bauen, als er geplant hatte. Auch östlich davon sollte ein Strandzentrum entstehen, der private Investor Klaus König aus Templin scheiterte aber an der Verweigerung der Stadtvertreterversammlung, für ihn eine B-Plan-Änderung vorzunehmen, damit er eine Dachterrasse mit Seeblick bauen kann. Nun soll an dieser Stelle (Höhe Saisonparkplatz) ein Strandzentrum durch König entstehen, zugleich will die Stadt aber die damalige Idee der Architekten umgesetzt sehen und will also dieses Konzept der Integration des Deiches weiterverfolgen und ergänzend zu Königs Bauvorhaben das Umfeld gestalten . Die ECH ist bereit, den Eigenanteil der Stadt und alle gegebenenfalls nicht förderfähigen Kosten zu übernehmen, obwohl sie nichts mit diesem Bereich zu tun hat. Eine Verlagerung der Tagesgäste nach Osten ganz zwanglos durch attraktive Angebote entlastet aber die Promenade und den Bereich um die Perlenkette und das Grand Hotel und entlastet somit die gefühlte Sackgasse Richtung Westen. In diesem Kontext gesehen nützen Angebote im Osten des Ortes der ECH und auch dem Grand Hotel, sodass eine Unterstützung dieser Angebote Sinn macht.

10.
Zur Erhöhung der Attraktivität dieses Bereiches (9.) ist die ECH bereit, zur Saison 2015 eine Schwimmplattform im Bereich des Sportstrandes zu finanzieren.

Auch hier tut die ECH nicht nur der Stadt, sondern auch sich selbst einen Gefallen, indem sie zur Steigerung der Attraktivität des Strandes am Ortsrand beiträgt und somit eine leichte Verlagerung eines Teils gerade der aktiveren (lauteren) Badegäste weg von der Perlenkette und dem Grand Hotel erreicht. Die Schwimmplattform wurde von der Stadtverwaltung und dem parteilosen Stadtvertreter Jochen Arenz lange verfochten, scheiterte aber am Geld, denn die Stadt konnte sich diese Investition nicht leisten und für ein Sponsoring war bisher die Rechtslage bei der Haftung nicht geklärt.

11.
Die ECH sichert vorerst in den vorhandenen Stallanlagen der Gut Vorder Bollhagen GmbH & Co. KG (GVB), gemeinsam mit dem Doberaner Rennverein e.V. von 1822, die Unterbringung der Rennpf
erde während der Renntage zu.

Zur nachhaltigen Sicherung der Unterbringung der Rennpferde wird sich die GVB, gemeinsam mit dem Doberaner Rennverein und der Stadt Bad Doberan, bei den zuständigen Ministerien des Landes Mecklenburg-Vorpommern um Fördermittel zur Renovierung bzw. Errichtung geeigneter Anlagen bemühen.

Die durch die Stadt Bad Doberan an die GVB verpachteten Acker- und Weideflächen werden dann über das Jahr 2016 weiterhin an die GVB verpachtet.

Die ECH gewährt weiterhin die uneingeschränkte Zufahrt auf das Rennbahngelände vom Kreisverkehr Heiligendamm Ost über die ECH-eigenen Grundstücke. Die Eintragung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit wird vorbereitet.

Hintergrund ist hier die seit 2012 bekundete Absicht der Stadt, die Galopprennbahn von der Jagdfeld-Gruppe unabhängig zu machen, indem sie ein eigenes Gestüt bekommen sollte. Für einen nach ihren Angaben bereits vorhandenen Interessenten wollte sie Flächen freihalten, die bisher an das Gut Vorder Bollhagen verpachtet wurden. Im Rahmen der Mediation einigt man sich nun darauf, dass die Pachtverträge weiterhin bestehen bleiben und das Gut Vorder Bollhagen weiterhin die Unterbringung der Rennpferde während der Renntage sichert (wobei das Wort „dann“ auch bedeuten könnte, dass die Verlängerung der Pachtverträge an die Bedingung gebunden ist, dass die ECH die Unterbringung sichert). Neu ist, dass sich ECH, Stadt und Rennverein um Fördermittel für die Renovierung und Errichtung geeigneter Anlagen bemühen. Es ist anzunehmen, dass die genannten Investitionen nur dann stattfinden, wenn es Fördermittel gibt. Die Eintragung der Grunddienstbarkeit für die Zufahrt zur Rennbahn über ECH-Grundstücke hätte auch ohne Mediation stattfinden können. Sie könnte sich darin begründen, dass die Stadt hier eine Sicherheit haben will, falls es einmal zum Bruch kommt.

12.
Die ECH ist bereit, sich bei der Entwicklung der Klosteranlage in Bad Doberan einzubringen, z.B. als Sponsor bei der Etablierung eines „Doberaner Musiksommers“ als jährliches Kulturevent.

Diese Vereinbarung mag eher ein Zeichen guten Willens sein. Der „Doberaner Musiksommer“ wurde von Stadtvertreter Guido Lex (UDI) initiiert. Darauf bezieht sich die Aussage des Stadtvertreters Jochen Arenz (parteilos), die Erfüllung, die Erfüllung von Wünschen einzelner Parteien habe ein „Geschmäckle“.

13.
Wegeverbindung Bahnhof-Seebrücke, sog. Stichweg ( aktueller B-Plan 25)

Die Hotelgesellschaft des Grand Hotels hat im Januar 2015 die Erweiterung das Wellnessbereiches im Rahmen einer Behördenrunde vorgestellt. Das Vorhaben wird am 03.03.2015 im Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan durch den Vorhabenträger erläutert.

Vorgesehen sind eine wesentliche Erweiterung der Nutzfläche des „Severinpalais“ sowie die Errichtung eines Außenpools mit Liegebereich. Ziel ist es, das Hotel zukunftsorientiert am Markt zu platzieren und auch für die ortsansässige Bevölkerung und Gäste entsprechende Angebote vorzuhalten. Das Vorhaben ist nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 umsetzbar.

Sowohl die Hotelgesellschaft als auch die ECH sind davon überzeugt, dass die Errichtung des sog. Stichweges an der vorgesehenen Stelle die zukunftsorientierte Entwicklung des Hotels und die Vermarktung der Wohnungen der Perlenkette/Kolonnaden behindert oder gar unmöglich macht.

Um der zukunftsorientierten Entwicklung des Grand-Hotels zu entsprechen und gleichzeitig eine zügige Sanierung und Vermarktung der Gebäude der Perlenkette zu ermöglichen, wird unter Abwägung öffentlicher und privater Interessen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtentwicklung des Ortsteiles Heiligendamm einvernehmlich vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr.25 so anzupassen, dass die Erweiterungspläne für die Hotelanlage planungsrechtlich zulässig werden. Damit wird auch gleichzeitig der sog. Stichweg als planungsrechtliches Ziel aufgegeben.
Die Kosten der Änderung des B-Planes Nr. 25 tragen die Hotelgesellschaft und die ECH anteilig.

Die Aufgabe des Stichweges als planungsrechtliches Ziel bedeutet, dass der Stichweg aus dem Bebauungsplan Nr. 25 verschwindet. Damit wäre der Stichweg in keinem Bebauungsplan mehr vorgesehen und es gäbe keine rechtliche Grundlage mehr, ihn einzufordern. Diese Vereinbarung ist der ganze Kern der Mediation, denn um den Stichweg dreht sich seit neun Jahren der ganze Streit um Heiligendamm. Ohne den Verzicht darauf wäre die Mediation gescheitert.

14.
Die ECH stellt im Ortsteil Vorder Bollhagen die für die Errichtung eines Kinderspielplatzes erforderlichen Flächen kostenfrei zur Verfügung.

Der Kinderspielplatz wurde durch die CDU schon vor Jahren versprochen und die ECH war schon 2013 bereit, die gewünschte Fläche zur Verfügung zu stellen. Ungeklärt war die Haftungsfrage für einen städtischen Spielplatz auf privatem Grund, sodass es nicht zur Umsetzung kam. Diese soll nun erfolgen und auch hierauf bezieht sich Arenz‘ Kritik.

15.
Die Stadt Bad Doberan plant die Errichtung eines überregionalen Rad- und Fußweges von der Medianklinik über die Straße zum Kinderstrand bis zur Grenze der Gemeinde Wittenbeck. Hierzu wird die Stadt Bad Doberan einen Förderantrag an das Wirtschaftsministerium stellen.

Dieser Punkt tangiert die ECH grundstücksmäßig nur indirekt, aber er macht die Forderungen des Bürgerbundes nach einem Rad- und Wanderweg auf der Küstenkante entlang von der Promenade durch den Hotelpark hindurch überflüssig. Insofern ist er wichtig auch für die ECH, der der Hotelpark gehört.

16.
Beide Parteien der Mediation sind sich bewusst, dass dem Ergebnis der Mediation von der Stadt-Vertretung der Stadt Bad Doberan zugestimmt werden muss und somit vorerst nur vorbehaltlich dieser Zustimmung der unter Punkt 1. – 16. aufgeführte vollständige Inhalt bestätigt werden kann. Mit der Beschlussfassung über den vollständigen Inhalt des Mediationsergebnisses sind die Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan zur Rückabwicklung des B-Planes Nr.18, zur Änderung des B-Planes Nr.30 sowie zur Kündigung des Grundlagenvertrages zwischen der Stadt Bad Doberan und der ECH inhaltlich nicht mehr relevant.

Stadt und ECH sind sich in der Sache einig, setzen die Vorhaben aber erst um, wenn die Stadtvertreter dem Ergebnis der Mediation zustimmt. Bedingung ist weiterhin, dass die Stadtvertreter dem vollständigen Inhalt zustimmen – also so, wie es ausgearbeitet wurde und ohne eigene Änderungen. Ist dies der Fall, verzichten sie gleichzeitig auch auf die Rückabwicklung des B18 und die Änderung des B30 (Aufhebung des Hotelparks) und der Kündigung des Grundlagenvertrages. Alles, was am Ende dazu geführt hatte, dass die streitenden Parteien eine Mediation brauchten, würde damit aufgehoben.

Die Stadtvertreterversammlung hat am 30.03.2015 nach dem Verlassen der Fraktionen der UDI, des Bürgerbundes, des Tourismusbundes, der Linken und des fraktionslosen Thomas Gipp mit 12 Stimmen einstimmig dem Ergebnis der Mediation zugestimmt. Die Vereinbarungen sind also verbindlich.

 

 

Hintergrund: Das Mediationsergebnis im Detail
Hintergrund: Hier steckt das Konfliktpote
nzial in Heiligendamm

Kommentar: Kommentare von ZAM-Autor Martin Dostal zur Mediation zu Heiligendamm

 

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