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Letzte Amtshandlung: Stadt vor der Pleite retten?

„Nachtigall, ick hör dir trapsen“ möchte man in diesen Tagen sagen. Die Akteure des Doberaner Trauerspiels sind:

– Ein Investor, der jahrelang behindert wird und nun endgültig die Geduld zu verlieren scheint.
– Eine Stadtvertreterversammlung, in der ein fester Kern konsequent gegen den Investor arbeitet.
– Ein scheidender Bürgermeister, der sich mit seiner unterstützenden Arbeit für den Investor viel Ärger eingehandelt hat.

Erster Akt:
Das Trauerspiel dreht sich um eine Reihe verfallener alter Villen, die vom Investor saniert werden sollen, was der Stadtvertreter-Kern aber bislang immer wieder mehr oder weniger beabsichtigt verhindert hat. Seit 2009 darf der Investor nach seinen  Vorstellungen arbeiten und verkauft darum die Perlenkette an Schwestergesellschaften, damit finanzielle Engpässe nicht das ganze Unternehmen belasten. Dabei entsteht ein Vorkaufsrecht.

In diesem Vorkaufsrecht sehen einige Stadtvertreter – maßgeblich Bürgerbund, FDP und Linke – die Chance, Teile Heiligendamms zurück zu gewinnen. Die Gründe reichen von Profilierung und Eigennutz über Klüngel bis hin zur Rache – einen für die Stadt relevanten Grund, Perlen in ihren Besitz zu nehmen gibt es nicht. Der bloße Denkmalschutz wird von der ECH gewährleistet und mehr als eine Klimaanlage könnte sich die Stadt auch nicht leisten, um die Villen zu erhalten. Jede Villa kostet in der Sanierung ca. eine Million Euro – für die Stadt unbezahlbar. Für die Bürger sowieso egal: Egal wer die Villen besitzt – sie bleiben Feriendomizile für Besserverdiener, denn nur so lassen sich die Kosten refinanzieren.

Zweiter Akt:
Investorengruppen-Chef Anno August Jagdfeld kramt vor der Bürgermeisterwahl in der Kiste und dabei fällt ihm der Verkauf von Teilflächen heraus und er äußert, dass die Stadt kein Vorkaufsrecht hat. In der Stadtvertretung sitzen aber nicht nur ahnungslose Leute und die sich damit auskennen wissen, dass die Stadt sehr wohl ein Vorkaufsrecht hat, wenn Jagdfeld nicht gerade an Familienmitglieder verkauft. Sie hören auch die Nachtigall trapsen und wittern böse Absichten des Investors.

Dritter Akt:
Das Gerücht macht die Runde, der Investor würde die Perlenkette für einen symbolischen Euro verkaufen und das weckt Begehren, das Vorkaufsrecht zu nutzen und Heiligendamm für einen Euro zurück zu kaufen. Nun wiederum darf an den Ahnungen der Stadtvertreter gezweifelt werden, denn es ist BWL-Grundwissen, dass der Verkauf einer Millionenimmobilie für einen symbolischen Euro nicht funktioniert. Jagdfeld könnte dumm sein und verschenken aber dann gibt es auch kein Vorkaufsrecht. Trotzdem nagelten die oben genannten Stadtvertreter weiterhin das Vorkaufsrecht fest und bedrängten abwechselnd die Investorengruppe und den Bürgermeister, den Kaufpreis zu nennen, damit man abstimmen könne, ob man kauft oder nicht. An welche Summe haben denn die Stadtvertreter überhaupt gedacht? An 2000 Euro?

Vierter Akt:
Der Bürgermeister kennt den Kaufpreis, nennt ihn aber nicht. Insofern zu Recht, dass weder die ECH, noch der Bürgermeister die Summe nennen muss – es gibt einfach kein Anrecht auf diese Information. Wo aber der Bürgermeister die Summe kennt, könnte er den Stadtvertretern gegenüber Andeutungen machen, damit diese keinen Unsinn beschließen. Macht er aber nicht, sondern lässt die eifrigen Stadtvertreter ins offene Messer laufen. Auch als in der Sitzung klar wird, dass er die Summe kennt, lässt er lieber den Stadtvertreter Jochen Arenz auflaufen, der die Summe aus einer anderen Quelle auch kennt, als selbst den Mund auf zu machen. Der Preis ist raus: 22 Millionen Euro.

Fünfter Akt:
Wieder einmal ist die Stadtvertretung unvollständig. Von 24 Stadtvertretern sind nicht alle anwesend, sodass nur 18 abstimmen können. Der harte Anti-FUNDUS-Kern beträgt genau 9 Mitglieder, die alle für das Vorkaufsrecht gestimmt haben. Wären alle Stadtvertreter anwesend gewesen, wären diese neun überstimmt worden, so aber kam es – schon allein wegen der geraden Gesamtzahl – zum Patt, womit die Beschlussvorlage für den Verzicht abgelehnt wurde, ergo das Vorkaufsrecht beansprucht wird. Wissend, dass sie ganz großen Mist gebaut haben versuchten die Stadtvertreter nun, einen Beschluss zu fassen in dem es heißt, sie haben das Vorkaufsrecht, wenden es aber nicht an. Allen voran geht dabei der Bürgerbund, der ein Schreiben an die ECH vorschlägt, das dieser mitteilt, dass man das Vorkaufsrecht hat aber nicht anwenden will. Der Antrag wird wegen Sinnlosigkeit abgelehnt.

Es ist ganz einfach: Sie haben das Recht zu heiraten. Wenn Sie es aber anwenden wollen, müssen Sie einen Heiratsantrag stellen und das dann auch durchziehen. Stellen Sie keinen Antrag, schnappt sich jemand anderes die beanspruchte Person. Stellen Sie einen Antrag, unterschreiben dann aber nicht die Formalitäten zur Eheschließung, sind Sie nicht verheiratet und machen von Ihrem Recht keinen Gebrauch: Jemand anderes kann die beanspruchte Person heiraten und Sie können nichts dagegen tun. Genau so verhält es sich auch hier: Die Stadt hat ein Vorkaufsrecht aber wenn sie es nicht geltend macht, kauft jemand anders. Macht sie es hingegen geltend, MUSS sie auch kaufen – und zwar für die 22 Millionen. Und wenn sie kauft, MUSS sie auch all das erfüllen, was sie von der ECH vertraglich verlangt: Sanieren in Art und Güte im angestrebten Zeitraum.

Hier kommt ein Haken ins Spiel, der zum Rettungsanker werden kann: Die Stadt darf nichts tun, was rechtlich unzulässig ist. Sich als Kommune offenen Auges zu ruinieren und den Haushalt auf den Kopf stellen ist rechtlich unzulässig. Die Kommunalaufsicht kann also den Kauf Heiligendamms verbieten und die Beschlussvorlage ungültig machen. Dazu aber muss sie angerufen werden und das macht in der Regel der Bürgermeister. Der aber hätte gute Gründe, die Stadtvertreter ins offene Messer laufen zu lassen nach den ganzen Anfeindungen, Lügen, Abwahlbegehren und Dienstaufsichtsbeschwerden. Die neun Stadtvertreter, die „den Mist verzapft haben“ kann er jetzt einfach durch Nichtstun öffentlich bloßstellen. Das aber zu Lasten der Stadt, denn wenn die Stadt das Vorkaufsrecht beansprucht aber nicht umsetzt, dann muss sie der ECH eine saftige Entschädigung zahlen und es werden wegen der Verstöße gegen die Kommunalverfassung Köpfe rollen. Hartmut Polzin hinterließe dann einen Scherbenhaufen, in den sich Thorsten Semrau zu setzen hätte. 

Auswege?
Gibt es: Polzin könnte der Retter der Stadt werden, indem er die Kommunalaufsicht anruft. Zugleich würde er trotzdem die neun für das Desaster verantwortlichen Stadtvertreter entblößen, denn seine Aktion würde den Schaden abwenden, den diese Leute verursacht haben. Damit würde der SPD-Mann ein Jahr vor der Kommunalwahl Bürgerbund, Linke, FDP und eigentlich auch Grüne enorm schwächen und die Position seiner Partei dadurch stärken, dass er nach einer erfolgreichen Amtszeit als Retter Bad Doberans vor den eigenen Stadtvertetern in die Geschichte eingeht. Oder er überlässt Thorsten Semrau als erste Amtshandlung das Vergnügen, sich mit seinen Quälgeistern anzulegen und lacht sich ins Fäustchen. Zu hoffen ist, dass die Stadt nicht in einer Kammerhof-hoch-drei-Pleite endet und in Zukunft aus Schwerin zwangsverwaltet werden muss.

 

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