Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen im Landkreis Rostock aufgehoben
Der Landkreis Rostock hat am 26.05.2021 die Allgemeinverfügung vom 11.12.2020 (zuletzt geändert durch die Allgemeinverfügung vom 17.12.2020) zur Regelung von Maßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 aufgrund der Überschreitung des landesweiten Wertes von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen (7-Tage-lnzidenz) in Mecklenburg-Vorpommern -Aufhebung der Mund-Nase-Bedeckungspflicht für die von der örtlich zuständigen Behörde festgelegten Orte·- aufgehoben.
Bisher musste in der Mollistraße und auf den Parkplätzen des Ostseeparks und des Hansecenters eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Freien getragen werden. Das entfällt jetzt. Unberührt bleibt die Maskenpflicht in Innenbereichen entlang dieser öffentlichen Plätze.
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