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Plant Wittenbeck sich arm?

217.000 Euro Defizit im Ergebnishaushalt und 150.000 Euro im Finanzhaushalt. Das sind die Zahlen vom Frühjahr aus dem Haushalt Wittenbecks. Die eigentlich zu den reichen zählende 800-Einwohner-Gemeinde konnte nur mit einem erneuten Griff in die Rücklage und einem Kredit über 39.400 Euro den Haushalt ausgleichen. Um keinen Rotstift ansetzen zu müssen, erhöhte sie die Gewerbesteuer und Grundsteuer B. Als Ursache gilt der Wegfall der Schlüsselzuweisungen, die Wittenbeck nicht mehr bekommt, weil es drei Jahre lang gute Gewerbesteuereinnahmen hatte. Diese 165.000 bis 193.000 Euro fehlen. Allerdings schaut man bei den Schlüsselzuweisungen nicht nur auf die Einnahmen, sondern auch auf die Ausgaben und so muss sich Wittenbeck Kritik an solchen Posten gefallen lassen, wie sie durch die ständigen Veränderungen am B-Plan Nr. 1 verursacht werden. Der trat am 08.02.1994 in Kraft und wurde am 27.02.1996 geändert, weil der Spielplatz verlegt und dadurch ein weiteres Baugrundstück frei wurde. Die zweite Änderung ist gerade in Bearbeitung. Aus dem zuständigen Amt Doberan-Land heißt es nur: „Die Gemeinde hat von ihrer Planungshoheit Gebrauch gemacht.“ Das Plangebiet rund um die Straße „An der Ostsee“ im Ortsteil Klein Bollhagen ist jedoch fast vollständig bebaut. Seit Jahren wohnen dort Leute, die jüngst öffentlich als „lokale Prominenz“ bezeichnet wurden. Doch es gibt auch „Zugezogene“ und Ferienwohnungen, die für eine gewisse Unruhe im „Viertel“ sorgen. Wenn die Gemeinde beschließt, Ferienwohnungen zu verbieten und dann nachlegt, auch Beherbergungsbetriebe nicht zuzulassen und das Ganze mit einer Veränderungssperre fest macht und diese noch einmal verlängert, dann ist schnell ein Zusammenhang hergestellt zwischen Urlaubern und ihren Gastgebern und ruhesuchenden Anwohnern. Letztere haben jedoch zum Teil selbst jahrelang vermietet und an den Urlaubern verdient. Geht es also nur um Ruhe oder um persönliche Befindlichkeiten untereinander, ausgetragen in Politik und Verwaltung? Dazu würde passen, dass laut Bauamt außer B1 noch nie ein anderer B-Plan in der Gemeinde geändert wurde. Warum immer nur B1 und warum für fünfstellige Summen, die der Gemeinde nun anderswo fehlen?

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