Vorkaufsrecht-Debakel kann teures Nachspiel für die Stadt Bad Doberan haben
Nach monatelangem Streit der Stadtvertreter zum Vorkaufsrecht an Grundstücken in Heiligendamm kommt nun die Rechnung: Der ECH ist durch das Zurückhalten einer Bescheinigung Schäden entstanden, die sie einklagen will. Allein die Gerichtskosten würden sich bei dem hohen Streitwert auf 200.000 Euro belaufen. Schon im März fragte ZAM: Ruinieren sie Stadtvertreter die Stadt? Nun wird die Antwort geliefert.
Wie die OSTSEE-ZEITUNG in der Lokalausgabe vom 16.03.2012 berichtet, hat die ECH der Stadt eine Frist gesetzt: Bis zum 27.03.2012 soll die Stadt schriftlich auf das Vorkaufsrecht für die Bauten in Heiligendamm verzichten. Die Berliner Anwaltskanzlei Gleiss Lutz nennt auch gleich die Folgen: Der Stadt droht eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin.
ECH lässt sich nicht länger hinhalten.
Entgegen der Berichterstattung in der OSTSEE-ZEITUNG muss die Stadt nicht mehr auf das Vorkaufsrecht an sich verzichten, sondern lediglich die schon im Herbst 2011 fällige Bescheinigung über den bereits erfolgten Verzicht aushändigen. Der Verzicht auf das Vorkaufsrecht ist schon dadurch erfolgt, dass die Stadt es 2011 nicht geltend gemacht – also das Recht nicht in Anspruch genommen hat. Die ganze folgende Diskussion um den Verzicht auf den Verzicht war überflüssig und möglicherweise tatsächlich inszeniert. Genau das wirft FUNDUS-Presseprecher Christian Plöger den Stadtvertretern auch vor. „Wir haben genug von dieser bewusst inszenierten Hängepartie“ sagt er gegenüber der OSTSEE-ZEITUNG und führt weiter aus: „„Wir haben Interessenten für die Wohnungen in den Villen. Doch wir können nicht verkaufen, weil die Eigentumsfrage offen ist. Die Stadtvertreter, die uns auffordern, die Villen zu sanieren, sind dieselben, die uns seit Juli 2011 daran hindern.“
ECH: Es gibt kein Vorkaufsrecht. Lex: Doch, sogar zu Gunsten Dritter.
Die ECH stellt noch einmal klar, dass es aus ihrer Sicht kein Vorkaufsrecht für die Stadt gibt. Diesen Sachverhalt bestätigte 2011 auch Bauamtsleiter Norbert Sass und mir gegenüber auch eine Rechtsanwältin. Anders sieht es Richter Guido Lex, der von Möglichkeiten weiß, das Vorkaufsrecht sogar zu Gunsten eines Dritten auszuüben. Lex macht klar, dass die ECH einen Kaufpreis nennen muss, damit die Stadt überhaupt einen Dritten findet.
Warum nimmt Lex überhaupt „die Dritten in den Mund“?
Was in sich widersprüchlich ist: Warum will Lex einen Dritten für die Sanierung der Perlenkette finden, wenn die ECHII doch derjenige ist, der die Perlenkette kriegen und sanieren soll? Das ist wieder Stoff für Verschwörungstheorien á la „Konkurrent-bezahlt-Stadtvertreter“. Damit tut Lex dem Bürgerbund keinen Gefallen. Richtig ist seine Aussage bezüglich der Möglichkeiten der Stadt.
Unrichtig ist aber die Zeit, in der er spricht. Es muss richtig heißen: „Die Stadt hätte die Möglichkeit gehabt, das Vorkaufsrecht zu Gunsten eines Dritten auszuüben.“ Nämlich bis April 2011 – sie hat das Vorkaufsrecht aber nicht in Anspruch genommen und damit ist es erloschen. Der Streit geht nur um ein Stück Papier – eine Bestätigung.
Alles oder nichts: Warum nur der Verzicht oder die Klage bleibt.
Letzter Aspekt: Die Stadt kann der ECH das Stück Papier geben und dann ist Ruhe. Da aber die Stadtvertreter höchst offiziell Beschlussvorlagen in Sitzungen eingebracht haben, die darauf hinaus laufen, das nicht vorhandene Vorkaufsrecht zu beanspruchen oder zumindest, nicht darauf zu verzichten (auch wenn das rechtlich gar nicht möglich ist), möchte die ECH nun genauso offiziell von den Stadtvertretern einen Beschluss, dass sie auf das Vorkaufsrecht verzichten.
Wer mit Pauken und Trompeten auffährt, der soll nicht sang- und klanglos verschwinden können, sondern die Verantwortung für sein Handeln (oder auch Miss-Handeln) übernehmen. Zu oft haben die FUNDUS-Gegner lautstark zum Angriff geblasen, den Investor mit allem beworfen, was ihnen in die Hände kam und wenn es dann eng wurde, haben sie sich strauchelnd und leise zurück gezogen. Zu oft hat FUNDUS sie ziehen und ungeschoren davon kommen lassen.
Nun aber – wo es in Heiligendamm um alles oder nichts geht – muss sich die ECH wehren und die Angreifer in die Schranken weisen. Nebeneffekt: Wenn Bürgerbund und FDP öffentlich Fehler nachgewiesen werden kann – Gerichtsverfahren sind da sehr wirksam – dann mag sich bei den Wählern eine Einsicht einstellen, die sich auf die nächsten Kommunalwahlen 2013 auswirkt.
Abstimmungsergebnisse wie jüngst 9:9 und 11:11 zeigen uns, dass nur einer hier mehr oder einer da weniger das Schicksal einer ganzen Stadt bestimmen kann. Schon 2009 wirkte sich dies positiv auf Heiligendamm aus: Nach dem Verlust beim Bürgerbund war auf einmal die Genehmigung der B-Planänderungen möglich – mit der Folge, dass Villa „Perle“ sich derzeit im Wiederaufbau befindet. Ohne diese Entscheidung wäre dies heute noch immer nicht der Fall.
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