FAQ

Wo und wie viel muss ich in Heiligendamm Kurtaxe bezahlen?

Heiligendamm ist ein Seeheilbad und darf darum auch Kurtaxe erheben. 
Wer wann wo und wofür wie viel Kurtaxe zahlt, wer Ermäßigungen bekommt und wer von der Kurtaxe befreit ist, erfahren Sie hier.

 

Wie hoch ist die Kurtaxe?

Aktuell (Stand 07/2019) gelten folgende Preise:

Hauptsaison (1. Mai bis 30. September)
Erwachsene: 2,00 EUR
      Ermäßigt: 1,00 EUR

Nebensaison (1. Oktober bis 30. April)
Erwachsene: 1,00 EUR
Ermäßigt:       0,75 EUR

Jahreskurkarte: 60,00 EUR

Ermäßigte Kurtaxe gibt es für Schüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte (ab 60%) und Bundesfreiwilligendienstleistende.

Der Anreisetag und der Abreisetag werden voll berechnet.

 

Wer muss Kurtaxe bezahlen?

Hier ist die Kurabgabensatzung selbstredend:

Kurabgabepflichtig sind alle Personen, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne
dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd) und denen die Möglichkeit
zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen
geboten wird.

Als ortsfremd gilt auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit ist, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt. Für Kurabgabenpflichtige ist es unerheblich, ob der Aufenthalt in einem Hotel, einer Pension, einer Ferienwohnung eines Ferienhauses, einer Privatunterkunft, einem Wohnwagen, einem Zelt, auf einem Boot oder in einer anderen Unterkunftsart stattfindet.

Wer im Erhebungsgebiet einen Nebenwohnsitz hat, muss eine Jahreskurkarte erwerben.

Im Klartext: Wer nicht dauerhaft in Heiligendamm wohnt, ist erst einmal sehr wahrscheinlich kurtaxabgabepflichtig. Aber es gibt Einschränkungen:

 

Wer muss keine Kurtaxe bezahlen?

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen keine Kurtaxe.

Auch bei Angehörigen lohnt es sich, genau hinzusehen: Kinder, Kindeskinder (Enkel), Geschwister und Geschwisterkinder (Nichten und Neffen), Eltern, Großeltern,
Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von
Personen, die in der Stadt Bad Doberan ihre Hauptwohnung haben, brauchen keine Kurtaxe zahlen, wenn sie zu Besuch sind – also ohne Entgelt oder Kostenerstattung, in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden, egal wie lange.

Kurtax-befreit sind auch Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erholungsgebiet aufhalten, also die Mitarbeiter der Hotels, Ferienwohnungen, Gaststätten, Klinik usw..

Das heißt, dass wer in Bad Doberan arbeitet, aber nicht wohnt, in Heiligendamm sehr wohl Kurtaxe bezahlen muss, solange das was er dort tut, nicht gerade seine Arbeit ist (wie bei Berufsfotografen, Journalisten, Gästeführern der Fall.) Wer aber in Bad Doberan wohnt und nicht arbeitet, muss natürlich keine Kurtaxe zahlen, wenn er in Heiligendamm badet. Hingegen wer nicht in Bad Doberan und nicht in Heiligendamm wohnt, aber dort einen Kleingarten oder auch nur ein Grundstück zum Campen hat, muss Kurtaxe bezahlen – das sollten Sie wissen, wenn Sie wieder mal einen Garten zum Verkauf in Heiligendamm im Internet finden. Wohnen dürfen Sie nämlich im Kleingarten nicht und damit dient er Erholungszwecken und fällt in die Abgabepflicht.

Bettlägerig Kranke oder andere Personen, die krankheitsbedingt nicht in der Lage sind,
die öffentlichen Einrichtungen zu benutzen, brauchen keine Kurtaxe bezahlen. Wer also seine kranke Oma einfach mal mit dem Rollstuhl an den Strand schieben möchte, muss für sie eigentlich keine Kurtaxe bezahlen. Das liegt letztlich im Ermessen des Strandvogts oder Ordnungsamtsmitarbeiters.

Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung der Kurabgabe sind von
dem Berechtigten nachzuweisen und die Pflicht des Ausfüllens eines Meldescheins bleibt davon unberührt. Heißt im Klartext: Auch wenn Sie genau wissen, dass Sie von der Kurtaxe befreit sind, müssen Sie den Meldeschein ausfüllen.

Man muss irgendwie beweisen oder wenigstens glaubhaft machen können, dass man von der Kurtaxe befreit ist. Bei Familienmitgliedern können das die Personalausweise sein, bei Pflegefällen eine Kopie des Bescheides, bei Mitarbeitern ein Mitarbeiterausweis oder ein aufschlussreiches Namensschild oder eben solche Arbeitsbekleidung. Das ist nicht immer einfach, aber lassen Sie sich etwas einfallen, denn die Beweislast liegt bei Ihnen!

Wenn Sie unsicher sind, dann lösen Sie halt einfach eine Tages-Kurkarte!

 

Wo kann man die Kurtaxe bezahlen?

An den Strandzugängen stehen Automaten, auf denen ein „K“ steht. Das sind Kurtax-Automaten. Dort werfen Sie passende Beträge ein, wählen sie passende Tageskarte aus und stecken sie ein. Die Automaten wechseln leider nicht und die Eisdielen wechseln auch nicht – außer, Sie kaufen ein Eis. Im Foyer der Median-Klinik gibt es einen Geldwechselautomat, aber das ist vom Strand aus zu weit entfernt.

Wenn Sie eine der Unterkünfte in Heiligendamm buchen, zahlen Sie je nach Anbieter die Kurtaxe bei der Anreise oder schon bei der Zahlung. Sie bekommen dann eine Kurkarte, die Sie immer bei sich tragen sollten. Ähnlich wird in der MEDIAN-Klinik verfahren. Sie bekommen dort eine Kurkarte. Diese Kurkarte gilt für Ihren ganzen Aufenthalt inklusive Anreisetag und Abreisetag und Sie brauchen nicht am Automaten noch einmal lösen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Gastgeber Ihnen die Kurkarte bei der Anreise aushändigt. Im Voraus bezahlen können Sie die Kurkarte übrigens in der Regel nicht. Sie darf erst am Anreisetag ausgestellt werden und darum machen die meisten Gastgeber das dann auch erst bei der Übergabe des Wohnungsschlüssels. Fragen Sie am Besten vorher, ob Sie die Kurtaxe per Kartenzahlung bezahlen können. Falls nicht, sollten Sie den Betrag bei der Anreise in bar dabei haben.

 

Wann muss man Kurtaxe zahlen?

Das ist weiter oben schon beschrieben, sollte aber noch einmal erklärt werden:
Bis 2014 stand in vielen Kurabgabensatzungen noch, dass das „Betreten des Strandes“ eine Zahlungspflicht nach sich zieht. Das musste 2014 nach einem Rechtsgutachten geändert werden. Erst wenn der Gast sich am Strand niederlässt, muss er zahlen.

In Heiligendamm müssen Sie also dann Kurtaxe zahlen, wenn Sie sich am Strand niederlassen wollen. Das ist dann der Fall, wenn Sie Ihr Handtuch ausbreiten, baden gehen, sich sonnen und natürlich erst recht, wenn Sie eine Strandmuschel aufbauen. Übrigens auch, wenn Sie sich in einen Strandkorb setzen oder auf eine Strandliege legen. Wenn Die keine Kurkarte haben und sich an der StrandBar des Grand Hotel Heiligendamm niederlassen oder an den White Nights und dem Sommerkino am Strand teilnehmen, müssen Sie genau genommen auch Kurtaxe zahlen. 

 

Wann braucht man keine Kurtaxe zahlen?

Einmal kurz die Sachen in den Sand werfen, sich in die kalten Fluten stürzen, abtrocknen und wieder runter vom Strand ist kein Verweilen. Für das kurze Bad in der Ostsee brauchen Sie keine Kurkarte lösen. Auch der Strandspaziergang zählt nicht zum Verweilen und kostet kein Geld. Ebenso brauchen Sie für Fotosessions und zum Steinesammeln (bitte in Maßen!) keine Kurkarte.

Wenn Sie gar nicht an den Strand gehen, wird auch keine Kurtaxe fällig. Auf der Promenade schlendern, eine Stadtführung mitmachen, ein Eis essen, italienisch essen, Kaffee und Kuchen auf der Kurhaus-Terrasse genießen, auf der Bank aufs Meer schauen – das alles kostet keine Kurtaxe . Auch auf der Seebrücke dürfen Sie ohne Kurkarte sitzen, denn sie ist rechtlich eine Hafenanlage und keine touristische Infrastruktur. Wenn Sie drunter sitzen, müssen Sie bezahlen, aber wer will das schon?

Eine rechtliche Einschätzung zur Kurtaxe erhalten Sie auf bussgeld-info.de:
https://www.bussgeld-info.de/kurtaxe/

 

Wird die Zahlung der Kurtaxe kontrolliert?

In der Saison kontrollieren Strandvögte die Zahlung der Kurtaxe. Der Strandvogt und auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind berechtigt, sich von Ihnen die Kurkarte zeigen zu lassen. Wenn Sie keine Kurkarte dabei haben, müssen Sie sie nachlösen. Eine Strafe fällt derzeit nicht an, aber die Strandvögte sind berechtigt, Kurtax-Verweigerer vom Strand zu verweisen – notfalls mit Hilfe der Polizei. Die Kurtaxpflicht gilt übrigens rund um die Uhr.

Die Strandvögte kontrollieren übrigens nicht nur die Kurkarten, sondern sorgen auch dafür, dass Radfahrer nicht auf der Promenade und im Kurwald fahren, Angler ihre Zeiten einhalten, niemand über die Dünen läuft und Badegäste in den Badebereichen bleiben.

 

Was passiert, wenn ich keine Kurtaxe zahle und erwischt werde?

Das liegt ein wenig daran, wer Sie sind. Als Tagesgast wird der Strandvogt Sie zum Kurtaxautomaten schicken, damit Sie eine Kurkarte lösen. Wenn Sie aber als Gastgeber grob fahrlässige bis vorsätzliche Fehler machen, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

 

Was bekommt man für die Zahlung der Kurtaxe?

Als Beleg dient die Kurkarte bzw. Kurtageskarte. Diese müssen Sie bei sich tragen.

 

 

Was kann ich mit der Kurkarte machen?

Zuerst natürlich berechtigt Sie die Kurkarte zum Verweilen am Strand. Sie können nach Herzenslust dort sitzen, liegen, stehen, baden, atmen, genießen. Aber mit der Kurkarte gibt es auch einige Vergünstigungen, wie bei der Münster-Besichtigung, der Molli-Fahrt, dem Museums-Besuch und den Gästeführungen und kostenfreie Angebote, wie die Kurkonzerte. Manche Händler geben Ihnen sogar Rabatte, wenn Sie die Kurkarte vorlegen.

 

Wo gilt die Kurkarte?

Die Kurkarte gilt nur in Bad Doberan, Heiligendamm, Althof und Vorder Bollhagen, wobei das Kurgebiet sich nur in Heiligendamm befindet. Jede Person hat ihre eigene Kurkarte, die nicht übertragbar ist. Die Tageskurkarten vom Automaten sind nicht personalisiert, könnten also theoretisch weitergegeben werden, wie ein Parkschein – aber es ist nicht erlaubt. 

Die Kurkarte von Bad Doberan gilt nicht in anderen Orten, wie Kühlungsborn oder Nienhagen und die Kurkarten von anderen Orten gelten nicht in Bad Doberan. Wenn Sie regional von Vergünstigungen profitieren möchten, schauen Sie sich doch mal die RostockCARD+Region an!

 

Warum muss ich denn überhaupt Kurtaxe bezahlen?

Rein rechtlich müssen Sie Kurtaxe bezahlen, weil die Stadt Bad Doberan es per Verordnung verlangt. Rechtsgrundlage dafür ist wiederum das Kurortgesetz des Landes, das es der Stadt erlaubt, Kurtaxe zu erheben. Viel wichtiger ist aber die Frage, was mit dem Geld geschieht und was Sie abgesehen von den Vergünstigungen davon haben.

Heiligendamm ist ein Seeheilbad und darf darum auch Kurtaxe erheben. Die Einnahmen aus der Kurtaxe betragen etwa 370.000 Euro im Jahr. Diese Einnahmen fließen zwar in die Stadtkasse, aber sie sind zweckgebunden und gehen in die Pflege des Strandes, der Promenade, der Seebrücke, des Kurwaldes, der Kurwege und des Ortes. Auch Kurkonzerte und die Touristinformation werden aus der Kurtaxe finanziert und wenn vorhanden, fließt das Geld in Kurmittelangebote,  Kurmittelhäuser und kostenlose Toiletten. Die Gemeinden geben also mindestens dieses Geld auch wieder aus – oft mehr und nach Stürmen und Hochwasser zahlen sie kräftig drauf. Keine Gemeinde kann mit der Kurtaxe reich werden, aber sehr wohl durch notorische Nichtzahler arm.

 

Wo finde ich die Kurabgabensatzung?

Die Stadt Bad Doberan stellt die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe hier bereit:

http://bad-doberan-heiligendamm.de/images/rathaus/pdf/Ortsrecht/Kurabgabesatzung_02.pdf

 

Noch Fragen?

Gern können Sie mithelfen, diese Liste der Fragen zur Kurtaxe zu ergänzen oder auch zu verbessern. Oder haben Sie ganz eigene Erfahrungen gemacht? Hinterlassen Sie einfach einen Kommentar!

 

4 Kommentare

    1. Hallo!
      Wenn Börgerende schon Kurtaxe kassiert (das sollte ja kommen), dann müssen Sie als Ur-Doberanerin da auch Kurtaxe zahlen, wie auch die Börgerender in Heiligendamm. Jeder Ort hat seine eigene Kurtaxe – Kühlungsborn für sich, Bad Doberan-Heiligendamm für sich und eben auch Börgerende für sich. Noch geht das gar nicht anders, aber es wird aber an einer gemeinsamen Kurkarte gearbeitet. Die Nordseeregion ist da schon viel weiter.

  1. Das ist ja sehr ausführlich und wenn man die Zeit zum Lesen hat, auch verständlich. Aber es steht hier, daß die Kurkarte nur hier gilt, und nicht beispielsweise in Kühlungsborn.
    Dort steht aber, daß die Kühlungsborner Kurkarte auch u.a. in Bad Doberan gilt.
    Ja was gilt denn nun? Eine der beiden Angaben muß logischerweise falsch sein.
    Daß eine Kurabgabe erhoben wird, kann ich gut verstehen. Schließlich kostet es ja beispielsweise auch, den Strand sauber zu halten. Aber bei dieser „deutschen“ Bürokratie kann man nur entweder lachen oder den Kopf schütteln.

    1. Hallo Herr Lehr,
      vielen Dank für Ihren Hinweis. Es ist beides nicht falsch, nur unlogisch :- )
      Rein rechtlich hat die Bad Doberaner Kurkarte in Kühlungsborn keine Gültigkeit und die Kühlungsborner in Bad Doberan nicht. Das leuchtet ja auch ein: Keiner von beiden hat etwas von den Kurtaxeinnahmen des anderen. Aber als gute Nachbarn erkennen viele Touristiker einfach die Kurkarten der Nachbargemeinden an. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, aber die gute Nachricht ist, dass eine einheitliche Kurkarte für die ganze Region in Arbeit ist.

      Herzliche Grüße
      Martin Dostal

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