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Einsturzgefährdet: Moorbad Bad Doberan und und Villa „Eikboom“ Heiligendamm

Gehören Hauseinstürze bald zum Alltag in Bad Doberan? Fast scheint es so, denn nach dem Einsturz des Hauses in der Severinstraße 8 und der alten Chemiefabrik im Ortsteil Walkenhagen hat das Bauamt noch weitere Gebäude auf seiner Liste der einsturzgefährdeten Gebäude:

 

Das alte Moorbad könnte schon in den nächsten Wochen einstürzen.

 

Das Moorbad nach dem Teilabriss.
Das Moorbad nach dem Teilabriss.

Medienberichten zu Folge fürchtet Bauamtsleiter Norbert Sass den Einsturz des Moorbades schon in den nächsten Wochen. Das Haus ist genauso wie das eingestürzte Haus der Severinstraße 8 in Lehmziegel-Putzbauweise errichtet worden und steht seit dem Brand von 2006 ohne vollständiges Dach da. Die Feuchtigkeit dringt ungehindert in das Gemäuer und sprengt es bei Frost auseinander. Nach dem Teilabriss durch den Landkreis kam es zu weiteren kleinen Einstürzen. Es war 2012 die Rede davon, dass der Teilabriss den durch Demmler damals installierten Befestigungsring um das Gebäude nutzlos gemacht hätte und die Außenwände des Hauses dadurch instabil würden.

 

Nach der Pleite des Eigentümers ist die Eigentumsfrage undurchsichtig.

Ende 2012 wurde berichtet, dass der als Eigentümer des Moorbades geltende Berliner Rechtsanwalt Reinhard Wiese und seine „VPM Project-Gesellschaft für Immobilien mbH & Co. Bad Doberan Hotel KG“ insolvent sind und ein Rostocker Inkassounternehmen das Moorbad verwerten und somit an einen neuen Eigentümer verkaufen wolle. In der Ostsee-Zeitung vom 10.01.2013 steht nun zu lesen, dass die VPM weiterhin Eigentümer ist, allerdings der Geschäftsführer nicht mehr Reinhard Wiese, sondern der Berliner Günter Schmidt sei und auch der Firmensitz verlegt worden sei.

 

Stadt fordert Landkreis zur weiteren Sicherung auf.

Während unklar ist, wie es mit dem einstigen Stahlbad weiter gehen soll, fordert die Stadt den Landkreis auf, weitere Sicherungsmaßnahmen zu unternehmen, um einen Einsturz auf die Landesstraße u verhindern. Die letzte derartige Sicherungsmaßnahme war der Abriss der einsturzgefährdeten Giebelwand. Logische Konsequenz ist, nun auch einen Teil der beiden Seitenwände abzutragen, damit der Rest innerhalb des verwilderten, eingezäunten aber schlecht gesicherten Grundstücks einstürzen kann und nichts auf Gehweg oder Straße fällt. Ganz wird diese Rechnung nicht aufgehen: Die der Stadt zugewandte Front könnte im ungünstigsten Falle eines Einsturzes „nicht in sich selbst“ auch den gut genutzten Fußweg zum Mühlenteich, Jahnweg und Stülower Weg mit dem Sportplatz, der Berufsschule und Kreismusikschule treffen können. Auf den Kosten für die Ersatzvornahmen bleibt der Landkreis und damit der Steuerzahler vermutlich sitzen.

 

 

Villa „Eikboom“ in Heiligendamm angeblich ebenfalls einsturzgefährdet.

 

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Das ist die eigentliche Villa „Eikboom“, von Rüstungspionier und Eigentümer Ernst Heinkel 1939 so benannt. Ursprünglich hieß sie „Sporn“. Dieses Haus ist NICHT einsturzgefährdet.

Laut Bauamtsleiter Sass hat sich auch der Zustand der Villa „Eikboom“ an der Seedeichstraße in Heiligendamm verschlechtert.

Sass spricht von sichtbaren Schäden am „kleinen Nebengebäude“, womit er wahrscheinlich die völlig eigenständige Villa „Seeadler“ meint, dessen Name nicht so gemeinläufig bekannt ist und das darum immer in Verbindung mit „Eikboom“ genannt wird.

Diese Villa erlitt nach Informationen Einheimischer unmittelbar nach ihrem Leerzug ca. 1997 einen Rohrbruch der Heißwasserleitung, was mehrere Tage unbemerkt blieb, bevor der Versorger die Ursache für den bemerkten Druckabfall entdeckte. Der Keller wurde leer gepumpt aber eine Trockenlegung folgte mit Hinblick auf die geplante Totalsanierung nicht.

 

 

Villa Seeadler
Gemeint ist dann auch dieses, neben dem „Eikboom“ stehende Haus „Seeadler“, welches von Gauleiter Friedrich Hildebrandt 1939 als Sommerhaus genutzt wurde.

Zwar „vermutet“ Sass nur, dass es durch einen Abbruch am Dach „in das Haus hinein regnet“ aber er sieht auch so, dass „das Denkmal kaum zu retten“ sei. Es müsse „dringend etwas passieren – so schnell geht“.

OZ-Redaktionschef Andreas Meyer vermutet, dass „damit nicht zu rechnen“ sei und begründet dies mit dem Besitztum der Villen.

Eigentümer ist seit dem Kauf des ausgeschriebenen 26-Häuser-Paketes im Jahre 1997 durch die FUNDUS-Gruppe die EntwicklungsCompagnie Heiligendamm GmbH & Co. KG (ECH), die das Grundstück auch Mitte 2012 bereinigen und mit einem festen Zaun einfrieden lassen hat, sodass die Gefahr bei einem Einsturz für Passanten gering ist.

 

 Sanierungsreihenfolge und Baustopp für Perlenkette behindern Sanierung der zweiten Reihe.

ECH-Sprecher Christian Plöger bestätigt laut Ostsee-Zeitung die Sanierungsbedürftigkeit, dementiert aber die Einsturzgefahr. Die Kritik aus dem Rathaus sei „absurd“, denn die ECH wolle und muss (lt. Grundlagenvertrag zwischen Stadt und ECH, Anm. ZAM) „erst die Perlenkette sanieren und dann die Gebäude im Hinterland angehen“. Plöger verweist auch auf den Baustopp durch den Landkreis: „Doch für die Perlenkette hat der Landkreis ein Baustopp verordnet“. Der Pressesprecher erklärt den Zusammenhang: „Es wäre gut, wenn der Landkreis Rostock den Baustopp für die Villen der Promenade endlich aufhebt. Je schneller wir die sanieren können, desto schneller können wir auch die Villa „Eikboom“ angehen“.

 

Bauamtsleiter verwirrt mit falschem Dementi.

Der Bauamtsleiter Norbert Sass meint „Die Villa „Eikboom“ ist vom Entzug des Baurechts nicht betroffen. Dort könnte die ECH jederzeit anfangen.“ Richtig ist das erste: Die Villa „Eikboom“ gehört nicht zur Perlenkette, sodass hier die fälschlicherweise „Baurecht“ genannte Baugenehmigung nicht entzogen ist. Aber der Grundlagenvertrag zwischen Stadt und ECH gebietet, erst das Grand Hotel zu sanieren, dann die Perlenkette und danach erst alle anderen Projekte anzugehen. Faktisch also würde die ECH gegen die mit der Stadt geschlossenen Vereinbarungen verstoßen, wenn sie die Villa sanieren würde: Erst muss sie die Perlenkette sanieren und das hat der Landkreis Rostock mit dem Entzug der Baugenehmigung fast unmöglich gemacht. In der Ostsee-Zeitung behält der Bauamtsleiter das letzte Wort und der Ball liegt bei der ECH, die für den uninformierten Leser „jederzeit anfangen könnte“.