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Fakten aus Schwerin zu Windparks in der Ostsee

Windräder in der Ostsee in Sichtweite unserer Seebäder – dieses Szenario macht seit Wochen die Runde und erregt die Gemüter der Menschen. In den Rathäusern wird abgewogen zwischen neuen Arbeitsplätzen in den Offshore-Parks und gefährdeten an Land, insgesamt ist man gegen Windräder in Küstennähe. Wie sind eigentlich die Fakten zum Projekt? Steffen Wehner vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern gibt Auskunft:

Er erklärt, dass es gar kein konkretes Offshore-Projekt zwischen Rerik und Rostock gibt. Im Bau befindet sich „Baltic 2“, 32 km nördlich von Rügen und in einem weit fortgeschrittenen Planungsstadium ist „Arcadis Ost“, 19 km nordöstlich der Insel. Weitere Projekte seien geplant und auch teilweise schon beantragt. Wehner führt aus, dass bei Offshore die Zuständigkeiten geteilt und die Länder nur für die Beplanung des Küstenmeeres (12-Seemeilen-Zone) zuständig sind. Die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) außerhalb des Küstenmeeres fällt unter die Zuständigkeit des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), das somit derzeit für alle konkreten Windparkprojekte außer „Arcadis Ost 1“ zuständig ist. Mecklenburg-Vorpommern hat wegen wachsendem Nutzungsdrucks auf die Ostsee 2005 entschieden, bei der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes (LEP) nicht mehr nur das Land, sondern auch das Küstenmeer zu beplanen. In diesem Rahmen ging es darum, z.B. die Routen für die Schifffahrt, Gebiete zur Sand- und Kiesentnahme für den Küstenschutz oder auch Naturschutzgebiete auszuweisen. „Diese Planung wollen wir in der aktuellen Fortschreibung deutlich ausweiten und verfeinern. So kommen Trassen für Stromkabel und Pipelines, Hauptlaichgebiete, die wir schützen wollen und eben auch Flächen für mögliche künftige Windparks hinzu.“ so Wehner, die Entschärfung des Nutzungsdrucks durch vorsorgliche Planung als notwendig hervor hebend. „Das LEP ist ein Instrument, um Flächenvorsorge zu treffen. Mit Bezug auf Windeignungsgebiete bedeutet dies, dass wir Flächen ausweisen wollen, in denen perspektivisch Windparks entstehen können.“ Bislang gibt es einen ersten Entwurf, in dem aus rein planerischer Sicht die maximalen Flächen eingezeichnet sind. Bis 30.09.2014 werden Stellungsnahmen zu diesem Entwurf eingehen, die dann abgewogen werden. Danach wird ein zweiter Entwurf erstellt, den dann die Landesministerien nach deren fachlichen Zuständigkeiten prüfen. Nach Berücksichtigung der Stellungnahmen und Anregungen wird der überarbeitete zweite Entwurf vom Kabinett beschlossen und die Öffentlichkeit erneut beteiligt. Erst nach erneuter Abwägung der dann eingehenden Stellungnahmen wird die endgültige Fassung des LEP erstellt und rechtsförmlich in Kraft gesetzt. Wehner versichert: „Bereits zum jetzigen Stand des Beteiligungsverfahrens wissen wir, dass die Eignungsgebiete für Windkraftanlagen im zweiten Entwurf anders aussehen werden, als bisher. Wir haben z.B. Stellungnahmen dazu erhalten, dass die derzeit vorgesehenen Flächen zu nah an Schifffahrtsrouten heran reichen. Und wir sind u. a. in einem aktiven Diskussionsprozess mit den touristischen Spitzenverbänden des Landes zu der Frage, wie man touristische Interessen und den Ausbau der Windenergie vereinbaren kann.

Auf die Fragen nach konkreten Projektdaten erklärt Wehner, dass das LEP wahrscheinlich im Frühjahr 2016 in Kraft treten und erst dann seine Flächenkulisse verbindliche Planungsgrundlage sein wird. Planung und Bau eines Windparks dauern im Schnitt 7 bis 8 Jahre und es sei zu berücksichtigen, dass nach derzeitiger Gesetzeslage die Leistungen der Gesamtheit aller Windkraftanlagen in Nord- und Ostsee bis 2020 auf 6,5 GW und bis 2030 auf 15 GW gedeckelt ist. „Vor diesem Hintergrund kann niemand ernsthaft einschätzen, ob und wann tatsächlich im Küstenmeer ein Windpark ans Netz gehen wird.“, so Wehner. Konkrete Zahlen können auch darum nicht genannt werden, weil der LEP nur ein Flächennutzungsplan ist. Gegen diesen kann sich aber jeder Bürger und auch jede Kommune im Rahmen des laufenden und ergebnisoffenen Beteiligungsverfahrens wenden, jeder begründete Einwand kann eine Änderung der Flächenkulisse bewirken.

 

Interview:

1. In welcher Phase der Planung befindet sich der Offshore-Park derzeit?

Es befindet sich sich zwischen Rerik und Rostock kein konkreter Windpark in Planung.
Im Bau ist der Windpark „Blatic 2“ ist in Bau und entsteht 32 km nördlich vor Rügen.
Hier der Link zur Homepage des Betreibers: https://www.enbw.com/unternehmen/konzern/energieerzeugung/neubau-und-projekte/enbw-baltic-2/index.html
Dort finden Sie alle weiteren technischen Angaben.

In einem weit fortgeschrittenen Planungsstadium befindet sich ferner das Projekt „Arcadis Ost 1“.
http://www.knkwind.de/
Dieser Park soll aber auch etwa 19 km nordöstlich vor Rügen entstehen.

Weitere Windpark-Projekte sind geplant und teilweise auch bereits beantragt. Dazu muss man wissen, dass Offshore die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern geteilt sind. So sind die Länder – also auch MV – für die Beplanung des Küstenmeeres zuständig (12 Seemeilen-Zone), außerhalb des sogenannten Küstenmeeres in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands ist es der Bund. Zuständige Behörde des Bundes ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/index.jsp

Außer Arcadis Ost 1 befinden sich bislang alle weiteren konkreten Windparkprojekte damit in der Zuständigkeit des BSH

Nur im Küstenmeer hat das Land die Planungshoheit und wäre bei der Beantragung von Windparks für die Genehmigung zuständig.

Weil beim Land die Planungshoheit liegt, und weil der Nutzungsdruck auf die Ostsee immer weiter wächst haben wir uns bereits 2005  entschieden bei der Fortschreibung des damaligen Landesraumentwicklungsprogramms (LEP) nicht mehr nur das Land, sondern auch das Küstenmeer zu beplanen. In diesem Rahmen ging es darum z.B. Routen für die Schifffahrt, Gebiete zur Sand- und Kiesentnahme für den Küstenschutz oder auch Naturschutzgebiete auszuwiesen. Diese Planung wollen wir in der aktuell anstehenden Fortschreibung deutlich ausweiten und verfeinern. So kommen Trassen für Stromkabel und Pipelines,  Flächen, die sogenannten „Kinderstuben der Fische“ – die Hauptlaichgebiete, die wir schützen wollen, und eben auch Flächen für mögliche zukünftige Windparks hinzu.

Das LEP ist ein Instrument, um Flächenvorsorge zu treffen. Mit Bezug auf Windeignungsgebiete bedeutet dies, dass wir Flächen ausweisen wollen, in denen perspektivisch Windparks entstehen können.

Der Prozess, den Nutzungsdruck durch vorsorgende Planung zu entschärfen, ist ein wichtiger und notwendiger Prozess.

Bislang gibt es lediglich einen ersten Entwurf im Rahmen der Fortschreibung des LEP. In diesem Entwurf haben wir die aus rein planerischer Sicht maximalen Flächen für Windeignungsgebiete eingezeichnet. Noch bis 30. September werden Stellungnahmen  zu diesem ersten Entwurf eingehen, die dann abgewogen werden. Im Ergebnis erstellen wir einen zweiten Entwurf, der dann von den anderen Landesministerien wiederum nach deren fachlichen Zuständigkeiten geprüft wird. Nachdem deren Stellungnahmen und Anregungen im zweiten Entwurf berücksichtigt wurden, wird das Kabinett den zweiten Entwurf beschließen. Dann wird wie bereits zum ersten Entwurf auch zum Zweiten die Öffentlichkeit beteiligt, so dass jedermann eine Stellungnahme abgeben kann. Erst nach erneuter Abwägung der dann eingehenden Stellungnahmen wird die endgültige Fassung des LEP erstellt und rechtsförmlich in Kraft gesetzt.

Bereits zum jetzigen Stand des Beteiligungsverfahrens wissen wir, dass die Eignungsgebiete für Windkraftanlagen im zweiten Entwurf anders aussehen werden als bisher. Wir haben z.B. Stellungnahmen dazu erhalten, dass die derzeit vorgesehenen Flächen zu nah an Schifffahrtsrouten heranreichen. Und wir sind u.a. in einem aktiven Diskussionsprozess mit den touristischen Spitzenverbänden des Landes zu der Frage, wie man touristische Interessen und den Ausbau der Windenergie vereinbaren kann.

Weiter Informationen zur Fortschreibung des LEP finden Sie auf unserer Homepage:
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/vm/Themen/Landes-_und_Regionalentwicklung/Fortschreibung_Landesraumentwicklungsprogramm/index.jsp

2. Wer sind die Projektentwickler und wer die Betreiber des Parks?

vgl. Antwort zu Frage 1

Das neue LEP wird wahrscheinlich im Frühjahr 2016 in Kraft treten. Erst dann wird seine Flächenkulisse verbindliche Planungsgrundlage. Die Planung und der Bau eines Windparks dauern im Schnitt 7 bis 8 Jahre. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nach derzeitiger Gesetzeslage die Leistung von Windkraftanlagen auf See, die insgesamt ans Netz gehen soll –einschließlich Nordsee- bis 2020 bei 6,5 GW und bis 2030 bei 15 GW gedeckelt ist. Vor diesem Hintergrund kann niemand ernsthaft einschätzen, ob und wann tatsächlich im Küstenmeer ein Windpark ans Netz gehen wird.

3. Wie viele Windräder sollen entstehen und welche Leistungen erwirtschaftet werden?
vgl. Antworten zu Fragen 1 und 2
Im Übrigen werden im LEP lediglich Flächen festgelegt; von der Fläche kann man nicht auf die Art und Anzahl der Anlagen schließen

Wie hoch ist das Investitionsvolumen und wie teuer der laufende Betrieb?

vgl. Antworten zu Fragen 1 und 2

Um einen Vergleichswert zu nennen, wenn es dort zu einem Windpark kommen sollte, könnte man den beim BSH geplanten Windpark Wikinger heranziehen, der rund 35 km vor der Küste entstehen soll.
http://www.4coffshore.com/windfarms/wikinger-germany-de47.html

Die Investitionen sollen sich auf 1,3 – 1,4 Mrd. € belaufen. Es geht um 70 Anlagen mit jeweils 5 MW Leistung. Mit diesen insgesamt 350 MW kann man Strom für über 350.000 Haushalte produzieren.

Diese aktuell so geschätzten Zahlen können angesichts der Planungszeiten (s. die Antwort zu Frage 2) nicht ohne weiteres auf zukünftige Planungen übertragen werden können. Die jeweiligen Boden- und Strömungsverhältnisse haben je Standort großen Einfluss auf die Kosten, was eine Prognose zusätzlich erschwert.

4. Wie viele Arbeitsplätze kann so ein Park vorübergehend und wie viele dauerhaft schaffen (evtl. Zahlen von anderen Parks?)

Eine konkrete Beschäftigtenzahl pro Park lässt sich nur schwerlich prognostizieren. Im Schnitt kann man bei einem Park mit 70 bis 80 Anlagen davon ausgehen, dass rund 100 direkt und indirekt Beschäftigte vor Ort dauerhaft benötigt werden.

Mit Blick auf Mecklenburg-Vorpommern lässt sich attestieren, dass die großen Werften im Land im Kerngeschäft keinen Schiffsbau mehr betreiben, sondern Komponenten für die Offshore-Branche liefern. Die Häfen im Land konnten Einbrüche im Güter- und Warenumschlag im Zuge der Weltwirtschaftskrise in Teilen damit kompensieren, dass Gewerbeflächen an der Kai-Kante für die Offshore-Branche bereitgestellt bzw. neu geschaffen wurden. Gerade der Hafen Saßnitz wird zum Offshore-Hafen ausgebaut, von dem aus derzeit der Windpark Baltic 2 aufgebaut wird. Nach dem Aufbau werden von Saßnitz aus die Wartungsarbeiten koordiniert. Und perspektivisch wird das auch bei den weiteren Projekten vor Rügen so sein.

Neben den Häfen und den Werften profitiert die Zulieferer-Branche (z.B. EEW oder Liebherr) und auch die Logistikbranche, da viele technische Komponenten für die Antriebe und Generatoren aus Süd- und Südwestdeutschland angeliefert werden.

5. Wie können die Menschen in der Region von Offshore-Windparks profitieren? (Welche unmittelbaren und mittelbaren Vorteile bringt das für sie?)

Es wird häufig in der kleinteiligen Debatte um einzelne Energieprojekte das große Ziel aus den Augen verloren. Mit der Energiewende muss die gesamte Produktion von Strom und die Versorgung damit für Deutschland neu aufgestellt werden.
Ganz grundsätzlich gibt es einen klaren Zeitplan, wann die deutschen Kernkraftwerke vom Netz gehen. Nur Offshore-Wind kann als Form der Erneuerbaren Energien kontinuierlich große Strommengen für die Grundlastversorgung liefern. Insofern profitiert jeder von Offshore-Windparks, denn am Ende ist entscheidend, dass weiterhin rund um die Uhr Strom aus der Steckdose kommt.
Darüber hinaus bieten Offshore-Windparks die Möglichkeit industrielle Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern und neu zu schaffen.

Es sind deutschlandweit bereits rund 130.000 Menschen in der Windenergie-Branche beschäftigt. Und in der Folge solcher Industriearbeitsplätze können dauerhaft in Handel und Gewerbe wachsende Umsätze generiert werden.
Mit Windparks auf See steigern wir die Versorgungssicherheit, sichern und schaffen in den küstennahen Regionen Arbeitsplätze in der maritimen Wirtschaft und es kommen im Bereich Service und Wartung weitere Arbeitsplätze hinzu.
Weiterhin erhält Mecklenburg-Vorpommern Steuereinnahmen, die helfen werden die nach dem Jahr 2019 wegbrechenden Solidarpaktmittel in Teilen aufzufangen und somit partiell dem Land seine Handlungsfähigkeit bewahren.

6. Welche Erfahrungen hat man in Bezug auf den Tourismus an vergleichbaren (!) anderen Offshore-Standorten gemacht?

Alle uns bekannten Studien zum Zusammenhang von Windkraftnutzung und Tourismus belegen, dass aktuell nur etwa ein Prozent der befragten Urlauber aufgrund von Windrädern nicht wieder kommen würde. Faktoren wie Service und das Preis-Leistungsverhältnis sind deutlich ausschlaggebender bei der Bewertung einer Urlaubsregion. Weiterhin fühlen sich Touristen von Autobahnen oder Industrieanlagen im gleichen Maß oder sogar stärker gestört als von Windkraftanlagen.

Eine Fokussierung der Betrachtung der Wechselwirkungen von Windkraft und Tourismus auf den Offshore-Bereich ist nicht zielführend. Gerade auch im Binnenland gibt es zahlreiche erfolgreiche touristische Regionen. Derzeit sind rund 1.680 Windräder an Land in Betrieb und 21 Windräder auf See (Baltic 1 – https://www.enbw.com/unternehmen/konzern/energieerzeugung/neubau-und-projekte/enbw-baltic-1/index.html)
Eine Offshore-Anlage auf See ersetzt etwa 3,5 Anlagen an Land.

7. Kann der Protest der Bürger und können Beschlüssen von Stadtvertretern oder dem Kreistag irgendetwas ändern / hat das Einfluss auf das Projekt?

Es gibt kein konkretes Projekt, gegen den ein Protest gerichtet werden könnte.
(vgl. Antwort zu Frage 1)

Derzeit kann man sich dagegen wenden, dass das Küstenmeer in der entsprechenden Weise genutzt wird. Jeder Bürger und auch jede Kommune kann sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des LEP äußern. Qualifizierte Begründungen werden abgewogen und in der Folge wird der zweite Entwurf zum LEP anders aussehen als der erste es tut.

Im LEP werden allerdings nur Flächen bestimmt, keine konkreten Projekte.
Wir befinden uns in einem ergebnisoffenen Verfahren, insofern kann jeder begründete Einwand  eine Änderung der Flächenkulisse bewirken.

E-Mail Interview durch Martin Dostal
Antworten durch Steffen Wehner
www.mitreden.mv-regierung.de

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