Fewo-Problematik: Bundesratsinitiative zur BauNVO ist kein Erfolgsgarant
Jahrelang waren Ferienwohnungen in Wohngebieten kein Problem – zumindest keines, das Juristen beschäftigte. Die Welle geriet ins Rollen, als sich eine Fewo-Betreiberin gegen eine Nutzungsuntersagung wehrte und das OVG Greifswald im Jahr 2007 abschließend klar stellte, dass Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten unzulässig sind. Auf dieses Urteil konnte man sich berufen, wenn man von Fewo in der Nachbarschaft genervt war, den Bau von Rollladensiedlungen verhindern oder auch unliebsame Konkurrenz los werden wollte. Jahrelang waren Ferienwohnungen, Ferienhäuser und sogar ganze Ferienwohnungs-Komplexe und Ferienhaus-Siedlungen entstanden und die Landkreise hatten im Kampf um Investoren nicht so genau hingesehen, wenn die Pläne nicht den Bebauungsplänen oder der Rechtslage entsprachen. Oft reichten kleine Tricks, um ein Ferienhaus wie eine Pension aussehen zu lassen und kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind an viel mehr Stellen möglich, als Ferienwohnungen. Oder es wurden Hotels als Mittelpunkt versprochen, aber nicht realisiert. Die Kommunen machten mit – teils aus Unwissenheit, manchmal auch sehenden Auges. So, wie in den letzten Jahren Fewo aus dem Boden schossen, so hagelt es nun Anzeigen und Verbote. Das Ministerium für Wirtschaft und Tourismus riet zu Zurückhaltung, die Kommunen sollen Lösungen finden, mit der alle zufrieden sind. Das gelingt angesichts des krassen Gegensatzes der Interessen von Gegnern und Befürwortern von Fewo in Wohngebieten nicht und so entstehen immer mehr Bürgerinitiativen für oder gegen Ferienwohnungen in der Nachbarschaft. Weil die Baunutzungsverordnung Bundesrecht ist und das Land sie nicht ändern kann, hat Schwerin nun eine Bundesratsinitiative zur Änderung der BauNVO gestartet. Mecklenburg-Vorpommern hat mit 9.700 Anbietern und 106.000 Betten eine enorme Zahl von Ferienwohnungen und darum ein großes Interesse an deren Erhalt. Wie so viele Ferienwohnungen unrechtmäßig entstehen konnten, wird kaum hinterfragt, stattdessen will Schwerin sie im Nachhinein legalisieren. Eine weitere Verbotswelle würde sich zweifellos auf den Tourismus auswirken, wobei es durchaus Gewinner gäbe, nämlich die Hotels und Pensionen. In Ballungszentren mit knappen und teuren Wohnraum sind Fewo-Verbote gar nicht so ungern gesehen, wie in den ländlichen Gegenden der Nord- und Ostsee. So gibt es Bundesländer, die gar kein Interesse an der Änderung der BauNVO haben. Das weiß auch Minister Harry Glawe (CDU), der die Erfolgsaussichten 2014 noch als gering einschätzte und auch jetzt sagt, dass der Weg kein Selbstläufer ist. Bis man Rechtssicherheit hat, können Jahre ins Land gehen und ob diese Rechtssicherheit am Ende für Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten spricht, ist in keiner Weise sicher.