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Stadt beansprucht Wege über das Hotelgelände des Grand Hotels Heiligendamm.

Seit Monaten geistert der Begriff „Heimfall-Klausel“ durch die Medien. Über diese Klausel wollten Bürgerbund und FDP Anfang des Jahres die von der Stadt an das Grand Hotel verpachteten Wege wieder für Tagesgäste öffnen und das Hotelgelände zerstückeln. Nun beansprucht die Stadt offiziell die betroffenen Grundstücke und macht von der Heimfallklausel Gebrauch.

Wie die OSTSEE-ZEITUNG am 28.06.2012 berichtet, begründet Bürgermeister Thorsten Semrau den Vorgang mit dem Insolvenzverfahren des Luxushotels: Die Stadt als Gläubiger wurde aufgefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen und die vererbpachteten Grundstücke sind Teil der Forderung, müssen also angegeben werden. Würde der Bürgermeister das unterlassen, würde er der Untreue angezeigt werden können, was ihm angesichts der Forderungen aus FDP und Bürgerbund auch gewiss sein konnte. Semrau ist also der Verpflichtung nachgekommen und hat die schon vor Wochen laut OZ „im Geheimen getroffenen“ Entscheidungen umgesetzt.

 

Ansprüche haben zunächst keine Konsequenzen für das Grand Hotel.

Semrau betont gegenüber dem Blatt, dass die Entscheidung „überhaupt keine Konsequenzen“ hat – „weder für das Grand Hotel, noch für einen möglichen neuen Eigentümer.“ Er sagt weiter „Bevor eine Entscheidung zu den Wegen fällt, werden wir mit einem potenziellen Käufer über diesen Punkt reden. Da sind wir gesprächsbereit.“

Was die Stadtverwaltung will, ist jedoch die eine Sache – die Stadtvertreter können mit Beschlussvorlagen die Öffnung der Wege fordern und auch beschließen. Der Insolvenzverwalter müsste dann die Stadt wegen Behinderung des Insolvenzverfahrens verklagen; Interessenten würden durch solcherlei populistische Vorstöße abgeschreckt. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Meldung, dass FDP-Fraktionschef Harry Klink die B-Pläne in Heiligendamm auf den Prüfstand stellen will (ZAM berichtete).

 

Zum vollständigen Artikel in der Ostsee-Zeitung:
http://www.ostsee-zeitung.de/ozdigital/epaper.phtml

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