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Stadtvertreter stimmen Strandzentrum nun doch zu. Warum?

Seit etwa 13 Jahren wird im Doberaner Rathaus um ein Strandzentrum in Heiligendamm gerungen. Zuerst scheiterte es am Standort und daran, dass die Stadtvertreter WCs und Gastronomie nicht in einem Gebäude haben wollten. Nachdem diese Probleme behoben waren, scheiterte es an der Frage nach Verkauf, Vermietung oder Verpachtung – die Interessenten Bernd Walter und Gerhard Butze konnten sich keinen Kauf leisten.

Heute gibt es das Bistro an der Promenade und das Schwanen-Café in den Kolonnaden nicht mehr. Dafür ist eine Strandversorgung entstanden, die drei Imbisse beherbergt. Auch darum gab es jahrelang Gezerre, zuletzt darum, wer den Zuschlag bekommt. Es sollte architektonisch etwas ganz anderes entstehen, was durch die Verzögerung nicht möglich war.

Genauso verhält es sich mit dem Strandzentrum, das in Höhe des Saisonparkplatzes entstehen soll und für das es schon seit 2004 Entwürfe gibt. Zuletzt wollte Klaus König aus Templin dort ein Gebäude errichten und für eine Tiefgarage die Höhenvorgabe des B-Planes um 70 cm überschreiten, damit es von der Dachterrasse auch Seeblick gibt. Politik und Verwaltung waren dagegen und genehmigten eine Dachterrasse ohne Seeblick. Die Stadtvertretung wollte keine Ausnahmen für einen Investor machen und Aussagen aus der Verwaltungsspitze ließen persönliche Antipathie gegenüber König erkennen.

So lässt sich auch der Wandel erklären, wenn man nicht Kungelei unterstellen will: In jüngster Zeit meldete die WBG Stade Interesse und plötzlich wird auch die Höhenüberschreitung genehmigt. Schon beim „Linden-Palais“ wurde der B-Plan geändert, um den von WBG entwickelten und gegen den B-Plan verstoßenden Ferienwohnungskomplex im Nachhinein legal erscheinen zu lassen.

Einzig Stadtvertreter Guido Lex (UDI) scheint die Risiken einzuschätzen und spricht von Schadenersatzforderungen durch König, der nun nur noch Betreiber der Gastronomie sein soll und damit weit weniger verdient, als er es als Investor gekonnt hätte.

Das will die Politik mit einer Verzichtserklärung verhindern und fordert einen öffentlichen Zugang zur Dachterrasse. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Bedingung „öffentlicher Zugang“ zu Streit und Stillstand führen kann. Gelernt hat man daraus nicht.

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