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Berichterstattung zu Börgerende unerwünscht?

Warum schießen Jürgen Kaape und seine CONCEPT Immobilien Gesellschaft mbH mit Kanonen auf Spatzen? Warum wird so ein renommiertes Anwaltsbüro, das in Verbindung mit Kachelmann bekannt ist, gegen einen einfachen Mann aus der Provinz vorzugehen beauftragt, bei dem dazu noch nicht einmal was zu holen ist? Warum mailt er mir nicht einfach, wenn ihm etwas nicht passt – wie alle anderen? Warum fühlt sich Jürgen Kaape überhaupt von einem Beitrag angegriffen, der gar nicht gegen ihn geht, sondern gegen die einseitige Berichterstattung der Lokalmedien? Warum diese heftige Überreaktion?

Das sind Fragen, die mir seit Wochen durch den Kopf gehen, wenn sich meine Gedanken gerade mal nicht um meine Frau und das ungeborene Kind drehen. Kürzlich bei der Ostsee-Zeitung war das Schema klar: Es ging darum, mich zu diffamieren und mich damit mundtot zu machen. Worum aber geht es hier? Warum soll ich jetzt wieder mundtot gemacht werden?

Das hat mich nicht nur brennend interessiert, sondern auch wochenlang beschäftigt. Wann immer die Zeit zwischen den vielen Arzt- und Hebammen-Terminen es erlaubte, habe ich recherchiert, mich erkundigt und nach dem jüngsten Beitrag zu diesem Thema (Kanonen auf Spatzen) auch viele Informationen ungefragt erhalten. Auch Zuspruch und Ermunterung gab es, ich solle „weiter machen“ und „noch genauer hinsehen“. Also machte ich weiter und sah noch genauer hin.

 

Verwirrspiel in Schwerin: Wer ist denn nun zuständig?

Einem Schreiben des Bauministeriums vom 29.04.2014 ist zu entnehmen, dass bei einer Villa Baurechtswidrigkeiten vorliegen. Das Ministerium streitet aber sogleich seine Zuständigkeit ab, die Baugenehmigung sei zwar im normalen Verfahren beantragt worden, es seien auch die Gebühren danach abgerechnet worden, tatsächlich sei aber die Genehmigung im  vereinfachten Verfahren erteilt worden. In diesem Fall müsste die Behörde nicht großartig prüfen.

 

Es liegt auf der Hand, dies mit einem Blick in die Akte zu überprüfen. Aus der Akte geht hervor, dass ein normales Baugenehmigungsverfahren beantragt war:

20140522__Boergerende_Bauantrag

 

Wie soll dann eine Genehmigung im vereinfachten Verfahren vorliegen?

Nachfragenden Erwerbern wurde im letzten Jahr gesagt, dass es sich um ein vereinfachtes Verfahren gehandelt hätte. Nachdem Erwerber Einsicht in die Bauakte genommen hatten, bestätigte das Bauministerium dann jedoch, dass es sich doch um ein normales Verfahren handelte und man sich geirrt habe, was aber nicht schlimm, weil ja alles in Ordnung sei. Nur – es ist nicht alles in Ordnung, was man bei der Prüfung hätte merken müssen.

Nun also die dritte Version: Es liegt zwar ein normales Genehmigungsverfahren vor, aber es tatsächlich vereinfacht vorgenommen worden und man entschuldige sich für die widersprüchlichen Angaben:

20140522_Brief_BM-MV_Baugenehmigung-Fehlinfo

 

Wie bitte? Warum wurde nicht das beantragte Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt?
Bei Heiligendamm wusste man in Schwerin auch sehr genau, was im B-Plan steht. In Börgerende weiß das Ministerium nicht einmal, welche Art von Baugenehmigung erfolgt ist? Da stimmt doch etwas nicht!

 

Außer Kontrolle: Eigennutzung unzulässig, aber praktiziert.

Ähnlich verhält es sich bei der Nutzung der Wohnungen: Ich habe mir den B-Plan Nr. 7 vom Amt besorgt, als es um die Waterkant-Suites ging. Nun zeigt ein Blick in diesen B-Plan, dass hier nur kleinere Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen sind. Das können Ferienwohnungen sein, aber nur dann, wenn sie ausschließlich zur Vermietung genutzt werden:

20140522_Kommentar_Beherbergungsbetriebe

 

Das machte mich stutzig, denn bei den nicht seltenen Aufenthalten in Börgerende parkte ich oft neben den immer gleichen Autos und sah die immer gleichen Leute in den Villen ein und aus gehen. Als Beweis taugt das natürlich nicht und es ist auch nicht meine Aufgabe, die rechtmäßige Nutzung der Immobilien zu überwachen. Das kann die Gemeinde selbst, denn kraft ihrer Satzung vom 01.01.2013 erhebt sie eine Zweitwohnungssteuer und weiß darum ganz genau mit Namen und Adressen, wo die Zweitwohnsitze liegen. Wenn davon welche im B7-Gebiet liegen, ist das unzulässig und die Gemeinde muss einschreiten, darf auf jeden Fall dann nicht kassieren.

Bei den Recherchen stieß ich auch auf Aussagen in der Werbung, die dem Planungswillen der Gemeinde gar nicht entsprechen. Zum Beispiel hier in der Zeitschrift „Meertraum“:

Ausschnitt aus einem Prospekt der Firma W&N
Ausschnitt aus der Zeitschrift „Meertraum“

 

 

Was sagt das Bauministerium dazu?

Wieder nichts klares:

20140522_Brief_BM-MV_Dauerwohnen

Man könnte denken, das Bauministerium will den Bürger für dumm verkaufen:
Wenn Max Mustermann eine Ferienwohnung hat und diese vermietet, ist alles in Ordnung. Wenn er eine Ferienwohnung hat und sie nicht vermietet, sondern sie selbst nutzt, dann ist das verboten, dem Ministerium aber nicht bekannt. Die Wohnungen werden seit Jahren auch zur Eigennutzung verkauft, aber weder der Landkreis noch das Ministerium wissen angeblich etwas. Schwerin drückt sich um  eine klare  Antwort. Wie schon geschrieben, kann die Gemeinde das aber selbst überprüfen.

Erwerbern zu Folge kassiert die Gemeinde von ihnen auch Zweitwohnungssteuern. Sie fühlen sich doppelt abgezockt: Erst verkauft man ihnen eine Wohnung, die sie selber weder als Ferienwohnung, noch als Dauerwohnung nutzen dürfen, was man ihnen aber nicht sagt, sondern mitunter das Gegenteil verspricht – dann unterbindet die Gemeinde die unrechtmäßige Nutzung nicht, sondern hält die Hand auf. Wie mögen sich die Erwerber fühlen und was mögen sie über die Verkäufer und Gemeinde denken?

 

Angelockt und abgezockt: Erwerber fühlen sich gleich mehrfach über den Tisch gezogen.

Womit wir bei den hunderten Leuten wären, die eigentlich Neu-Börgerende erst möglich machen: Menschen wie Sie und ich werden an die Ostsee gelockt, um hier ihr sauer verdientes Geld anzulegen, eine Altersvorsorge zu schaffen oder mit der Ferienvermietung ein zweites Standbein. Oder eben einen Altersruhesitz. Versprochen wurde ihnen vieles, auch von der Gemeinde selbst:

20140522_Ostsee-Zeitung_MTZ-Boergerende
Da die Ostsee-Zeitung mir die Wiedergabe ganzer Artikel untersagt hat, habe ich irrelevante Inhalte unkenntlich gemacht.

 

Die Realität sieht anders aus: Der Strand ist eine Geröllhalde, der Deich ein bewucherter Biotop, der Bootslageplatz ein Schandfleck und die Strandversorgung beschränkt sich auf eine Imbissbude zwischen Bretterschuppen und DDR-Mülltonnen. Camper mag es nicht stören, aber die Ferienwohnungen in den Villen kosten ein paar hunderttausend Euro, die man zu Lebzeiten nur wieder einspielen kann, wenn man hohe Preise verlangt. Was aber nützen 1A-Ferienwohnungen, wenn das Umfeld nicht stimmt? Börgerendes Alt-Bürgermeister Gerhard Wulf nannte es gegenüber der Ostsee-Zeitung treffend „mölig“ (OZ vom 03.08.2012 „Börgerende will Seebad werden“).

 

Schlimme Folgen: Waterkant-Projekt droht Misserfolg.

Wie ein Damokleschwert hängt die Nutzungsuntersagung über den Käufern, die ihre Ferienwohnung zur Eigennutzung kauften. Überall an der Ostseeküste werden auf Grund der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts die Wohngebietsfestsetzungen des B-Planes durchgesetzt. Wenn die Behörde das umgekehrt in Börgerende jetzt nicht macht und damit den Bauträger vor einem möglichen Regress schützt, dann kann das problemlos auch später erfolgen. Die Rechtslage erfordert ein Nutzungsverbot und für Börgerende wäre das auch nötig, damit das maritim touristische Zentrum das werden kann, was es werden sollte: Ein neuer Ortskern.

Die Nutzungsuntersagung löst wiederum eine Kettenreaktion aus: Der Preis der gesamten Wohnungen ist unter diesen Umständen überhöht, denn eingeschränkt nutzbare Wohnungen haben nicht denselben Wert, wie flexibel nutzbare. Betroffene werden zu Rückabwicklungen drängen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auch die Staatsanwaltschaft dafür interessiert, wenn die Sache erst genug Aufmerksamkeit erregt. Baurechtswidrige Zustände – wie bei einigen Abstellräumen – sind zu beseitigen, da müsste der Landkreis eine entsprechende Verfügung erlassen. Das würde für die Bauträger teuer werden. Falls es überhaupt möglich ist, andernfalls droht auch hier eine Nutzungsuntersagung. Jedenfalls werden die Käufer ihre Eigentumswohnungen mit nicht ausreichenden Abstellräumen nie als normale Wohnung nutzen dürfen, der notwendige Raum zum Abstellen fehlt aber schon bei der Feriennutzung.

Die Erwerber fürchteten, dass der Landkreis wartet, bis sie als Eigentümer eingetragen sind, um dann die Herstellung baurechtmäßiger Zustände von Ihnen und nicht dem Bauträger zu verlangen. Das Bauministerium hat schon gezeigt, wie es geht und von Erwerbern verlangt, dass sie den seit Jahren bekannt nicht ordnungsgemäßen Notausstieg in Ordnung bringen:

20140522_Brief_BM-MV_Maengelbeseitigung

 

Fazit: Berichterstattung unerwünscht. Kein Wunder!

Nutzungsuntersagungen, Rückabwicklungen, weniger Steuereinnahmen, vielleicht sogar Ermittlungen und Schadenersatzforderungen… das alles und vielleicht noch viel mehr blüht den Waterkant-Beteiligten, wenn „alles raus kommt“. Kein Wunder, warum Berichterstattung da von fast allen Beteiligten nicht gern gesehen wird und nun auch aus dem fernen Hamburg unterbunden werden soll. Wie schon zuvor wird das auch hier nicht klappen. Ich lasse mir das Berichten nicht verbieten!
 
Martin Dostal

 

 

 Mehr zu diesem Thema:

22.05.2014: Berichterstattung zu Börgerende unerwünscht?

08.07.2014: Berichtigung zu: Zweierlei Maß: Riesenkrach in Heiligendamm – eisiges Schweigen in Börgerende.

 

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