Nachrichten

Das Wustrow-Spezial: Was ist mit der Halbinsel geplant und wie ist der Stand?

Warum kommt man nicht auf die Halbinsel Wustrow rauf? Und warum stehen da verfallene Häuser? Ist das ein Spekulationsobjekt oder soll auf Wustrow was entstehen? Von wann stammen die Ruinen auf der gesperrten Halbinsel? Was war vorher auf Wustrow? Und ist das nicht die Insel, wo ganz viele Bomben liegen?

Das sind Fragen, die seit Monaten durch die sozialen Netzwerke geistern. Die einen regen sich auf, dass da alles verfällt, die anderen beschweren sich, dass man da nicht hin kann, wieder andere posten aber Lost-Place-Fotos direkt aus der Gartenstadt mit ihren Ruinen. Statt Informationen gibt es immer mehr Verwirrung. Wer sucht, der findet unter anderem auf ERSTES SEEBAD Informationen zur Halbinsel Wustrow. Und seit auf dem Eiland wieder Führungen angeboten werden, suchen viele.

Als ERSTES SEEBAD noch ZEIT AM MEER hieß, war die Halbinsel Wustrow auch ein Thema hier und darum finden viele die alten Beiträge noch. Allerdings spiegeln sie den Stand von 2012 wider – dem Jahr, als 9 Jahre nach dem Stillstand neue Hoffnung auf Bewegung kam. Die sich nicht erfüllte und 2021 zerschlagen wurde, obwohl es durchaus Fortschritte gab. Zeit für ein Update. Zeit für einen neuen Beitrag ganz von vorn:

 

Lage und Geschichte von Wustrow

(Quelle: Wikipedia)

Zunächst einmal kurz etwas zur Lage und Geschichte der Halbinsel Wustrow. Der Name bedeutet nichts anderes als „Insel“, auch wenn es eigentlich eine Halbinsel ist. Die 10 Quadratkilometer große Halbinsel liegt mit der Nordseite zur offenen Ostsee und mit der Südseite zum Salzhaff, das erst durch sie zum Haff wird. Der Zugang erfolgt nur über eine schmale Nehrung von Rerik aus – genannt „Wustrower Hals“. Um den dreht sich im Folgenden alles.

1872 wurde diese Nehrung überflutet und zerstört, sodass Wustrow zeitweise eine echte Insel war, bevor die Menschen mit Windfangzäunen die natürliche Entstehung der Düne beschleunigten. Sie brauchten ihre Halbinsel nämlich, denn dort befand sich schon seit dem 13. Jahrhundert ein landwirtschaftliches Gut. Es gehörte zunächst der Familie von Moltke, später von Oertzen. Der Familie wurde 1514 eine Konzession zum Betrieb einer Mühle erteilt.

1625 gab es eine Sturmflut, welche die Halbinsel vollständig überschwemmt haben soll. Die Bewohner sollen auf den höchsten Punkt geflüchtet sein und trotzdem bis zum Bauch im Wasser gestanden haben. Kurz darauf wurde die Familie von Winterfeld Besitzer der Halbinsel und fortan entstand ein Patronat mit Kirche. Die Erben Winterfelds verkauften das Land an Familie von Plessen, dann gab es mehrere Besitzerwechsel und bis 1803 schwedische Besatzung.

Nach dem Ende der Leibeigenschaft in Mecklenburg wurde 1838 Neu Wustrow mit seinen Erbpachthöfen gegründet. Nachdem 1859 die Cholera die Bevölkerung dezimierte, verschwanden auch die Gutsgebäude durch Brände. Nur das Herrenhaus blieb übrig.

 

Wustrow als Wehrmachtsstandort

(Quelle: Wikipedia)

1925 ging das Gut durch Kauf wieder an Familie von Plessen. Die verkaufte die Halbinsel 1932 an die Reichswehr, die das Land haben wollte, weil es strategisch günstig zur Überwachung der Ostsee liegt. Besonders der Luftraum ließ sich von diesem nördlichsten Punkt der Mecklenburger Bucht gut überwachen. Gleich im Folgejahr wurde mit dem Aufbau einer Flak-Artillerieschule begonnen. Die FAS I „Rerik West“ war die größte in Deutschland. Das Herrenhaus wurde zur provisorischen Kaserne, die Pension „Ingeborg“ zur Heeresstandortverwaltung und ab 1934 entstand nach den Plänen von Heinrich Tessenow das „Neue Lager“ im Stil einer Gartenstadt. Schließlich gab es 45 Kasernen,- Wohn- und Wirtschaftsgebäude und etwa 20 Hallen für Fahrzeuge und Geräte.

Am 6. April 1934 wurde der erste Übungsschuss aus einer 7,5-cm-Flak L/60 abgefeuert, später schoss man mit 8,8 cm. Alle 14 Tage wechselten die übenden Flak-Abteilungen. Die Halbinsel wuchs um einen Flugplatz, eine Wohnsiedlung und Sportanlagen und im 2. Weltkrieg kamen immer neue Militäreinrichtungen hinzu. Damit war Wustrow natürlich auch Ziel von Bomben, wie 1942 die der 388th bomb group der US-Army. Zum Ende des Krieges war Wustrow Zwischenstation für die Truppenbewegung zur Verteidigung Berlins, bevor die Bewohner und Soldaten vor dem einrückenden Rotarmisten flüchteten und die Stadt und Halbinsel kampflos übergeben wurden.

 

Wustrow als Standort der Sowjetarmee

Nach dem Potsdamer Abkommen waren Militärobjekte der Nazis zu vernichten. Auf Wustrow wurden zwar die Soldaten vertrieben, im Zuge der Bodenreform aber auch die Bauern und schließlich die Zivilisten.

Die Russen schotteten die Halbinsel ab und bauten erneut eine Garnision auf. Die Kontakte zur Außenwelt beschränkten sich auf die gemeinsamen oder für die Gemeinsamkeit wichtigen Feiertage. Es gab Fluchtversuche, von denen die Einheimischen mitbekamen, wenn die Russen ausschwärmten, um die Fahnenflüchtigen zu finden. Auch das Übungsschießen war nicht zu überhören. Es wurde aus fest installierten und mobilen Geschützen auf Luftsäcke geschossen.

Eigene Flugzeuge waren anders als bei den Nazis nicht auf Wustrow stationiert. Die Flugzeuge starteten und landeten von Pütnitz aus. Die Russen bauten zwar einen Tower, aber der diente als Feuerleitzentrale. Um die Westalliierten zu täuschen, wurden über 20 Flugzeugattrappen aufgestellt und bewegt.  Es wurde auch auf See- und Landziele geschossen.

Auf der Halbinsel gab es ein eigenes Magasin, also ein Kaufhaus, sowie Kino, Sporthalle, Lazarett und auch eigene Küchen, Backstuben und Kartoffelbunker und Ställe für die Versorgung mit Schweinefleisch. 1949 kamen auch Truppen von drei Flotten und zeitweise Funkeinrichtungen mit Fernmeldetruppen und Funkaufklärungseinheiten hinzu. Die GRU übernahm die Fernaufklärung in Richtung Nordatlantik. Auch Landungsschiffe gab es. Man schätzt, dass bis zu 3.000 Militärangehörige gleichzeitig auf dem Eiland anwesend waren.

Mit dem Ende der DDR öffnete sich die Halbinsel etwas. Die Soldaten durften Kontakte zur Bevölkerung pflegen. Viele Russen versuchten, den Noch-DDR-Bürgern ihre russischen Fahrzeuge wie LADA & Co. abzukaufen, weil sie nicht mit anderen Fabrikaten nach Hause kommen durften. Auch die Einheimischen durften auf Teile der Insel.

 

Wie Wustrow Naturschutzgebiet wurde

Am 20. April 1990 stellte der Rat des Bezirkes Rostock das NSG Wustrow unter Schutz. Da der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland erst am 3. Oktober erfolgte, galt das Landeskulturgesetz von 1970 noch. 1989 wurde die 1. Durchführungsverordnung zum „Schutz und zur Pflege   der Pflanzen- und Tierwelt und der landschaftlichen Schönheiten“ novelliert. Die Ausweisungen der Naturschutzgebiete erfolgten auf Grundlage wissenschaftlicher Konzepte.

Für Wustrow gab es so ein Konzept nicht und es war auch gar nicht absehbar, wann die Soldaten abziehen. In einem wissenschaftlichen Konzept wären die Schäden durch die militärische Nutzung und die Vermüllung mangels Entsorgung betrachtet worden und man hätte andere Schlüsse bei der Grenzziehung des NSG gezogen.

 

Warum Rerik Wustrow nicht zurückbekam

1990 trat das Kommunalvermögensgesetz in Kraft, sodass Rerik für die Halbinsel zuständig geworden wäre. Der Grundbucheintrag erfolgte, aber Rerik hätte hohe Kosten gehabt, denn die Halbinsel hätte beräumt und erschlossen werden müssen. Zu der Zeit hatte man nicht einmal eine Ahnung, wie viel das kosten würde, aber gewiss mehr, als das Haushaltsvolumen einer Kleinstadt jemals leisten kann.

1992 wurde mit der letzten Schießübung der Betrieb der Schule eingestellt. Die Liegenschaft sollte an die Bundesrepublik übergehen. Grundlage war die „Null-Lösung“ bei den Verhandlungen zwischen Kohl und Jelzin die vorsah, dass Altlasten und Sachverhalte nicht gegeneinander aufgerechnet werden und die Bundesrepublik das Risiko von Altlasten samt den damit verbundenen Gefahren übernimmt. Das wurde im Einigungsvertrag so festgeschrieben. Wustrow ging also wegen dieses Einigungsvertrages nicht an die Stadt, sondern den Bund.

Das Trupppenübungsplatzkonzept der Bundeswehr sah eine Nutzung Wustrows nicht mehr vor. Der Bund bot dem Land 1993 die Halbinsel kostenlos an, aber Schwerin lehnte wegen der Folgekosten ab. Das Bundesfinanzministerium war zuständig und die Oberfinanzdirektion mit der Verwaltung beauftragt. Für den Verkauf war das Bundesvermögensamt zuständig, ausgeführt wurde das per Geschäftsbesorgungsvertrag durch die TLG Treuhand Liegenschaften Gesellschaft.

 

Warum der Naturschutz fragwürdig ist

Am 18. Oktober 1993 endete die militärische Nutzung und im Mai 1994 zogen die Truppen ab. Erst dann konnte ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt. In ihm wurden Gefährdungshinweise aufgeführt. Es wurde vorgeschlagen, die Salzwiesen zu beweiden und die Bebuschung und Bewaldung und die Ausbreitung bestimmter Pflanzen zu verhindern.

Hingegen wurden andere schutzwürdige Stellen nicht erwähnt, wie der Moränenkern im NSG. Auch die Wildschäden wurden nicht aufgeführt. Im Nachhinein erweckt dieses ungewöhnliche Verhalten den Anschein, als wäre die Sicherung des Gebietes eher zu spekulativen zwecken, als zum Naturschutz erfolgt.

Von August 1995 bis Oktober 1996 ließ das Bundesvermögensamt die Gartenstadt und das Landschaftsschutzgebiet von Munition räumen. Zugleich klagte der Bund auf Grundbuchberichtigung, weshalb die Stadt Rerik aus dem Grundbuch ausgetragen wurde. Damit gehörte Wustrow nicht mehr zum Stadtgebiet.

 

Catch your Eiland – die Ausschreibung der Treuhand

Am 10. Oktober 1996 wurde die Liegenschaft als Ganzes weltweit ausgeschrieben. „Catch your Eiland“ hieß das Motto. Bis 10. Dezember sollen sich über 500 Interessenten bei der TLG gemeldet haben. Am 15. Januar endete die Abgabefrist für Kaufangebote, am 13. Februar kam der Vergabeausschuss aus Vertretern u. a. der TLG, des Landkreises, Amtes und der Stadt zusammen und prüfte die Bewerbungen. Im März 1997 wurden die Bewerber zu einer Diskussionsrunde eingeladen, im April gab es dann drei Bewerber in der engeren Auswahl.

Interessent Nr. 1: Archi Nova

Archi Nova durfte am 17. Juni 1997 als erstes den Stadtvertretern sein Konzept vorstellen. Am 24. Juli wurde es den Bürgern vorgestellt. Kurz zusammengefasst wollten die Projektentwickler aus Stuttgart sanften Tourismus mit naturnahen Angeboten. Das Alleinstellungsmerkmal Wustrows sollte die Natur sein, umrandet von der Ruhe des Eilands, aber da das allein keine Gäste anlockt, sollte es auch Erlebnisse geben. Die Nutzung sollte überwiegend landwirtschaftlich sein und diese Landwirtschaft erlebbar.

Beispiele waren ein Erlebnisbauernhof mit Landgasthof, Tierdörfer und Land-Art, also Kunst und Landschaft. Ein Kunstmuseum, eine Kunstakademie, Kunstwerkstätten, ein Künstlerdorf mit Ateliers eine Landschaftsgalerie und eine Museumsinsel zählt das Konzept auf.  Ebenso sollte das Handwerk erlebbar sein, durch Kunst- und Bastelwerkstätten, Handwerkerhof, Selbstbau-Ferienhäuser, Selbst-Bauhof, Kanubau und Bootsbau.

Aber auch Umweltbildung, und eine Wildnisschule sah das Konzept vor. Eine Jugendherberge, ein Kinderdorf, ein Jugenddorf, ein Landschulheim, Bauspielplätze und die Insel als Erlebnis- und Spiellandschaft nennt das Konzept Beispiele.

Weiterhin ein Erlebnis/Wellness/Beauty/Fitnesshotel mit Vollwertküche und öffentlichen Angeboten, wie einem Naturschwimmbad. Statt laute Motorboote sollten leise Segelboote um die Insel schippern, statt saisonaler Spitzen wollte man eine dauerhafte Auslastung, aber auch keine Zweitwohnsitze. Kunst und Ökologie, Gesundheit und Zukunftspraktiken sollten im Mittelpunkt stehen und dementsprechend Angebote geschaffen werden.

Zwar wollte man die Insel zonieren, um die verschiedenen Zielgruppen aus Familien, Senioren und Seminarteilnehmern so zu bedienen, dass sie weder sich untereinander noch die Natur stören, aber durch eine offene Halbinsel sollte durchaus auch Laufkundschaft angezogen werden. Statt mit dem Auto sollten sie aber mit dem Elektroshuttle auf die Halbinsel kommen.

Vor Details sprühte das Konzept nicht gerade: „Auch wenn die spezifische, detaillierte Tourismuskonzeption noch reifen muß, läßt sich schon soviel sagen, daß Hauptzielgruppen Familien mit Kindern und Senioren sein werden.“ heißt es zum Beispiel.

Archy Nova gibt es immer noch – allerdings mit Ypsilon. Damals wurde es konsequent mit „I“ geschrieben. Im Logo ist das Ypsilon geteilt, sodass sich auch ein „I“ erkennen lässt. Das Unternehmen gibt es seit 1984, die wichtigste Referenz ist das 1998 gebaute Erdhügelhaus. Das Konzept für Wustrow ist immer noch auf der Webseite zu finden.

 

Warum die Verhandlungen mit Archy Nova scheiterten

Am 7. August stimmten die Stadtvertreter mit zwei Stimmen Mehrheit für das Konzept von Archi Nova. Am 18. August 1997 beendete die TLG die Verhandlungen mit Archi Nova. Als Begründung gab sie am 16. September an, dass Archi Nova die Voraussetzungen zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages nicht erfüllt habe. Im Februar 1998 hieß es dann, der Finanzierungsnachweis sei nicht erbracht worden.

Angeblich soll Archi Nova sich mit dem drittplatzierten Interessenten zusammengeschlossen zu haben, um die Finanzierung zu sichern, was aber keine Folgen hatte. Es gab dann auch Gerüchte und einen Bericht in der OSTSEE-ZEITUNG, die Archi Nova in die Nähe von Sekten stellen. In dem Zusammenhang war auch von einer Nähe zu SCIENTOLOGY die Rede.

 

Wie Jagdfeld ins Spiel kam

Zwischenzeitlich hatte am 28. August aber schon die Haschtmann-Fundus-Gruppe ihr Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Dafür gab es zunächst keine Zustimmung aus der Stadtvertretung, sodass die Investorengruppe mitteilte, dass sie von der Bewerbung Abstand nehmen werde. Als die Stadtvertreter erfuhren, dass Archi Nova nicht mehr in Frage kommt, stimmten sie dem Gesprächsangebot der Haschtmann-Fundus-Gruppe zu, wollten aber auch mit den zwei verbliebenen Bewerbern weiter verhandeln.

Wie die Haschtmann-Fundus-Gruppe plötzlich und ohne vorherige Bewerbung zwischen den drei Bewerbern auf der Bildfläche erschien, erklärte Anno August Jagdfeld 2019 gegenüber dem NDR selbst: Bundeskanzler Helmut Kohl und Bundesfinanzminister Theo Waigel haben ihn gefragt, ob er nicht Wustrow übernehmen wolle. Damals hatte der Adlon-Retter einen guten Ruf als Investor für besonders schwierige Immobilien und nachdem sie wussten, dass er die Weiße Stadt am Meer in Bad Doberan-Heiligendamm wieder aufbauen will, versprachen sie ihm alle mögliche Unterstützung, wenn er auch Wustrow kauft.

Zwar gab es hier keine historische Immobilie zu retten und auch kein hoch angesehenes Land zu entwickeln, aber immerhin gab es hier eine Gartenstadt nach dem Vorbild von Tessenow und das sprach den Kenner auch an. Wie auch die Top-Lage, die dem von ihm auch entwickelten Steigenberger Hotel in Zingst nicht unähnlich ist. Hotel, Ferienwohnungen, Erst- und Zweitwohnsitze, Marina, Golfplatz – die Ideen sprudelten.

Theo Waigel war damals Finanzminister und damit für das Bundesvermögen zuständig. Er wusste also von den Schwierigkeiten mit Archi Nova und als diese sich mit dem zweiten Bewerber zusammenschlossen, gab es keinen anderen Bewerber mehr in der Auswahl. Man hätte sich also für das Unternehmen entscheiden müssen, dessen Finanzierung scheinbar gar nicht so sicher war oder man hätte Wustrow nicht verkauft gekriegt. Der Gedanke war nun offensichtlich, einen Bewerber ins Rennen zu schicken, dem man die Realisierung auch zutraut. Und das war Jagdfeld, der als Fondsmanager Geld von vielen Leuten einsammeln konnte, statt sich Geld zu leihen oder mit dem Privatvermögen ein Wagnis einzugehen. Waigels Gedankengang erscheint gut nachvollziehbar.

 

Wer war die FUNDUS-Gruppe?

An dieser Stelle kurz eine Info zum besseren Verständnis: Die Haschtmann-Gruppe aus Berlin gibt es seit 1978 und die FUNDUS-Gruppe aus Düren seit 1981. Zum Zeitpunkt des Erwerbs der Halbinsel arbeiteten die beiden Unternehmen als eine Gruppe zusammen, gingen danach aber wieder getrennte Wege. 2015 ging die FUNDUS-Gruppe in die Deutsche Immobilien Gesellschaft (DIG) auf. Sie ist Teil der Jagdfeld-Gruppe, hat aber nichts mehr mit Wustrow, Heiligendamm, Vorder Bollhagen und Wittenbeck zu tun.

In Heiligendamm hat Anno August Jagdfeld die Geschäfte an seinen Sohn Julius übergeben, das Gut Vorder Bollhagen wird durch einen Verwandten geführt und in Wittenbeck und auf Wustrow leiten Vertraute die Geschicke. Das Familienoberhaupt selbst ist trotzdem weiterhin engagiert. Die Jagdfeld-Gruppe hat für die Projekte eigene Gesellschaften gegründet. Sie sind alle GmbH & Co. KG. In Heiligendamm ist das die EntwicklungsCompagnie Heiligendamm (ECH), in Wittenbeck die EntwicklungsCompagnie Wittenbeck (ECWB, inzwischen werden die fertigen Projekte geführt von der Ostsee Golf Ressort Wittenbeck (OGRW)).

Auf Wustrow heißt die Gesellschaft EntwicklungsCompagnie Wustrow (ECW). Wenn vom „Investor“ die Rede ist, meine ich also die ECW und ihre Vertreter einschließlich Anno August Jagdfeld selbst.

 

Warum es schon 1997 Streit ums Naturschutzgebiet gab

Am 26. September 1997 fand dann das Gespräch zwischen Stadt und Haschtmann-Fundus-Gruppe statt. Es wurde viel diskutiert, auch über eine Fähre, die Besucher auf die Insel bringen und für den Transport von Bauschutt und Baumaterial benutzt werden sollte. Einig war man sich darin, dass ein Parkplatz in der Nähe dieser Fähre entstehen und der Verkehr minimiert werden solle. Details wurden aber nicht besprochen. Der Investor stellte die Sanierung der Gartenstadt bis 2003 in Aussicht.

Im Oktober 1997 ging es dann um die offizielle Zustimmung der Stadt zum Verkauf an die FUNDUS-Gruppe. Als im Dezember bekannt wurde, dass auch das Naturschutzgebiet an den Investor verkauft werden sollte und die OFin das am 16.12.1997 bestätigte, gab es Widerstand. Zum einen erfuhren die Stadtvertreter das nach ihren Aussagen erst aus der Zeitung. Zum anderen hatte man bis dahin das NSG immer vom Verkauf ausgeschlossen und alle drei Interessenten hätten es nicht bekommen. Die FUNDUS-Gruppe wollte aber zur Abrundung auch das NSG.

Da es munitionsbelastet war, hätte der Investor es mit einer festen Sperre von der Bebauung abriegeln müssen. Jagdfelds Angebot war aber, das NSG von Munition zu befreien, weil das Wissen um Lebensgefahr den Erholungswert der ganzen Halbinsel beeinträchtigt. Das NSG zugänglich zu machen war nicht sein Plan – er wollte die Verwaltung dem NABU überlassen. Der wäre in der Lage, z.B. Beobachtungsplattformen zu errichten und somit das NSG für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen. Solange aber Munition dort liegt, wäre das NSG für niemanden zugänglich.

Dass die FUNDUS-Gruppe nur beräumen möchte, was ihr auch gehört und eben nicht, was ihr nicht gehört, versteht sich von selbst. Sie machte den Kauf des „unstrittigen“ Teils abhängig vom Verkauf des NSG. Nur wenn sie auch das NSG kaufen dürfe, würde sie überhaupt kaufen.


Info: Anfrage an den Bundestag
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/11261 24. Abgeordnete Dr. Christine Lucyga (SPD)

Trifft es zu, daß mit dem Verkauf der Halbinsel Wustrow ein knapp 700 Hektar großes Naturschutzgebiet mitveräußert worden ist, und falls „ja“, wie ist dies mit dem Versprechen des Bundeskanzlers in Einklang zu bringen, wonach ostdeutsche Naturschutzgebiete nicht an „Private verkauft werden sollen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Irmgard Karwatzki vom 3. Juli 1998

Die Halbinsel Wustrow mit einer Gesamtfläche von 965 ha besteht aus 99 ha munitionsberäumten bebauten Flächen bzw. Flächen mit Bauerwartung, 196 ha munitionsbelastetem Landschaftsschutzgebiet (LSG) sowie 670 ha munitionsbelastetem Naturschutzgebiet (NSG). Eine Veräußerung des NSG war zunächst nicht vorgesehen. Der Investor machte den Erwerb der ausgeschriebenen Flächen jedoch zur Abrundung seines Gesamtkonzeptes auch vom Erwerb des NSG abhängig, weil die sonst wegen der Lebensgefahr notwendige. hermetische Abgrenzung des NSG den Erholungswert der gesamten Halbinsel beeinträchtigen würde. Das NSG kann mit den Mitteln des zusätzlichen Kaufpreises entmunitioniert werden.

Auf den Flächen des Natur- und Landschaftsschutzes ist keine Nutzung vorgesehen, die über den jetzigen rechtlichen Status hinausginge. Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete bleiben erhalten. Die Wahrung der Belange des Naturschutzes wird überdies gesichert, indem die Verwaltung des Naturschutzgebietes dem NABU Naturschutzverband Deutschland e. V. übertragen werden soll.

Der Verkauf wurde bereits vor der von Ihnen angesprochenen Zusage des Bundeskanzlers beurkundet.


 

Wie Stadtvertreter sich gegen den Verkauf wehrten

Da die Stadt nicht gegen den Verkauf gestimmt hatte, kam er am 05.02.1998 zu Stande. Die gesamte Halbinsel wurde für 12,5 Mio. DM an die FUNDUS-Gruppe verkauft. Wenige Tage später beschloss die Stadtvertretung am 19.02.1998, Widerspruch beim Bundesvermögensamt und Bundesfinanzministerium einzulegen. Die FUNDUS-Gruppe teilte (im Zusammenhang mit dem langsameren Fortschritt als erwartet) mit, dass die Fertigstellung bis 2003 nicht realisierbar sei. Am 28.03.1998 wurde mit den Stadtvertretern der weitere Weg besprochen. Im Folgejahr sollte der Bebauungsplan aufgestellt werden und 2001 würden dann die ersten Bagger rollen.

 

Warum das Projekt ins Stocken geriet

Mit dem Kauf der Halbinsel gingen auch die Rechte und Pflichten an den Investor über. Um nicht für den Fall von Verletzungen durch Stürze, herabfallende Teile, umfallende Bäume oder gar Munition haftbar gemacht zu werden sowie zur Verhinderung von Müllabladung und Vandalismus riegelte der Investor die Insel mit einem Zaun ab und richtete am 01.04.1998 einen Wachtposten ein. Führungen durch private Anbieter blieben aber möglich.

Am 15.06.1998 berichtete der SPIEGEL über Wustrow und es entstand der Eindruck, Jagdfelds Bonität sei nicht gut. Wieder war es die SPD-Abgeordnete Dr. Christine Lucyga, die deswegen beim Bundestag nachfragte. Die Antwort lautete:

„Sowohl die Bundesvermögensverwaltung als auch die auf der Grundlage des vorgenannten Geschäftsbesorgungsvertrages für den Bund tätige TLG prüfen bei sämtlichen Verkäufen die Bonität des Erwerbers für die Einhaltung der übernommenen Verpflichtungen. Die Prüfung erfolgt im wesentlichen anhand der für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zugänglichen Informationen über den Vermögensbestand und die Geschäftstätigkeit des Erwerbers.“

(Drucksache 13/11261 vom 10.07.98 Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode, Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 1998 eingegangenen Antworten der Bundesregierung)

 

In der Folgezeit drehte sich alles um die Kernthemen „Bonität“ und „Seriosität“ und das Zustandekommen des Verkaufs. Neben Zweifeln, ob der Investor das Projekt denn stemmen kann gab es auch welche, ob er es überhaupt will. Der Gedanke dahinter ist, er könnte das Grundstück für Beleihungen für andere Projekte nutzen. Auch in Heiligendamm unterstellte man ihm, er wolle gar nicht sanieren, sondern die Häuser verfallen lassen, um sie dann abzureißen und etwas Neues zu bauen. Das allerdings ließe sich gar nicht mit dem Konzept vereinbaren, mit der Geschichte des Ortes Leute anzuziehen und Geld zu verdienen. Solche Gedanken halten sich hartnäckig – selbst heute noch, wo sich neben den restlichen zwei noch unsanierten Villen neben drei sanierten die Kräne für drei laufende Sanierungen drehen. Das Misstrauen lässt sich am besten dokumentieren, wenn man die Menschen dieser Zeit einfach selbst sprechen lässt:


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/501 vom 09.03.1999der Drucksachen (Anlagen),
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS  14/384
Verkauf der Halbinsel Wustrow  09.03.1999 – 50114/501
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christa Luft und der Fraktion der PDS- Drucksache 14/384 -Verkauf der Halbinsel Wustrow

Im Zusammenhang mit dem von vielen Bewohnerinnen und Bewohnern des Ostseebades Rerik und des Landkreises Bad Doberan mit Skepsis beobachteten Wirken einer Investorengruppe als Käuferin der Halbinsel Wustrow fragen wir die Bundesregierung:

Haben sich die Käufer der Immobilien auf der Halbinsel Wustrow an die mit der Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH (TLG) und dem Bundesvermögensamt (BVA) abgeschlossenen Verträge gehalten? In welchen Punkten gibt es Abweichungen zu den Verträgen? Was kann über den Stand der Realisierung der Verpflichtungen der Käufer ausgesagt werden?

Die Käuferin hat sich an den Kaufvertrag vom 5. Februar 1998 gehalten. Abweichungen von dem Vertrag gibt es nicht. Die Fundus-Gruppe hat den vollen Kaufpreis gezahlt. Die Halbinsel Wustrow wurde von der Fundus-Gruppe für die Errichtung eines Wohn- und Tourismusquartiers mit den dazugehörigen Freizeitanlagen gekauft. Dabei hat sich die Fundus-Gruppe zu Investitionen für die Sanierung der Bausubstanz und ggf. Ersatzbebauung inklusive Infrastruktur in Höhe von 90 Mio. DM verpflichtet. Erforderliche Bauanträge müssen bis zum 31. Mai 2000 gestellt werden und die Maßnahme bis zum 31. Mai 2005 beendet sein. Am 16. Februar 1999 sandte die Fundus-Gruppe der Gemeinde Rerik den Entwurf eines mit ihr abgestimmten städtebaulichen Vertrages zu.  Die Gemeinde beabsichtigt, im März 1999 gegenüber der Fundus-Gruppe im Lichte der dann abgeschlossenen Kommunalaufsicht zum Vertragsentwurf Stellung zu nehmen. Auf Wunsch der Landesplanungsbehörden beabsichtigen Gemeinde und Investor die Aufstellung von vier Teilbebauungsplänen, wie sie der Entwurf des städtebaulichen Vertrages vorsieht. Die Gemeinde beabsichtigt z. Z., mit der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zugleich die Aufstellung der Bebauungspläne zu beschließen.

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn es seitens der Käufer Abweichungen von den Verträgen gibt, um deren allseitige Erfüllung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu sichern?

Der mit der Fundus-Gruppe geschlossene Kaufvertrag sieht eine Vertragsstrafe vor, soweit sich die Käuferin aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht an die Vereinbarungen — insbesondere die Realisierung der Investitionsverpflichtung innerhalb der genannten Fristen — halten würde. Das Vertragsmanagement auf dieser Grundlage, insbesondere die Überwachung der Investitionsfristen, ist Aufgabe der Bundesvermögensverwaltung.

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, wonach die Anzeichen dafür, daß die Halbinsel Wustrow durch die Investorengruppe mit in die Millionen gehenden Beträgen beliehen wurde, als Ausdruck einer großangelegten Spekulation mit Immobilien gewertet werden können?Teilt die Bundesregierung unseren Standpunkt — auch angesichts der Tatsache, daß die Entwicklung des Tourismusstandortes Heiligendamm durch die gleiche Investorengruppe nicht vorankommt –, daß es sich beim abgeschlossenen Immobiliengeschäft zwischen der TLG und der Investorengruppe um einen schwerwiegenden Fehler mit äußerst negativen Auswirkungen auf die Entwicklung auf der Halbinsel Wustrow handelt? Sollten die Verantwortlichen in angemessener Weise zur Rechenschaft gezogen werden?

Die Bundesregierung teilt beide Auffassungen nicht. Anzeichen für eine groß angelegte Spekulation sind nicht erkennbar. Der auf der Halbinsel Wustrow erworbene Grundbesitz ist Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung beliehen worden. Nach Entrichtung des Kaufpreises ist ein weiterer Beleihungsspielraum für mit Grundpfandrechten abgesicherte Kredite nurinsoweit eröffnet, als im Rahmen der vorgesehenen Standortentwicklungsmaßnahme weitere Schritte im Planungsverfahrenerreicht werden.Nach den Wünschen der Stadt Bad Doberan über die Entwicklung des Standortes Heiligendamm ist zwischen der Kommune und derInvestorengruppe ein städtebaulicher Vertrag geschlossen worden. Die zur Verwirklichung des Projekts erforderlichen Bebauungspläne sind inzwischen rechtskräftig.

Verstößt es nach Auffassung der Bundesregierung gegen den Kaufvertrag mit der TLG und dem BVA, daß die Investorengruppe mit großem Nachdruck von der Stadt Rerik einen generellen Bebauungsplan für die verkaufte Fläche, die sogenannte Gartenstadt und das Landschaftsschutzgebiet verlangt?

Der aus einer vom Bund in Auftrag gegebenen Standortentwicklungsmaßnahme im Einvernehmen mit der Gemeinde abgeleitete Rahmenplan sieht eine Mischnutzung für Wohnen, Ferien- und Freizeitzwecke sowie Kleingewerbe vor. Er wurde am 26. Mai 1996 von der Stadt durch Beschluß der Gemeindevertretung bestätigt. Die Ausschreibung der zur Standortentwicklung vorgesehenen Flächen erfolgte im Herbst 1996. Der offizielle Vertreter der Gemeinde hat in der Sitzung des Vergabeausschusses der Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH, die im Auftrag des Bundes die Grundstücksveräußerungen durchführte, am 26.März 1997 der Empfehlung zugestimmt, Vertragsverhandlungen auch mit dem Investor aufzunehmen. Die Entscheidung darüber, was nach dem aus der Standortentwicklungsmaßnahme abgeleiteten Rahmenplan bauleitplanerisch zulässig ist, ist Sache der Gemeinde. Für die Standortentwicklung ist der Investor allerdings darauf angewiesen, daß die Gemeinde den gesetzten Rahmenplan auch ausfüllt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. März 1999 übermittelt.09.03.1999.


Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/11334 vom 06. 08. 98
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Drucksache 13/11268 —
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. August 1998 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 13/11334 Deutscher Bundestag – 13. Wahlperiode

Verkauf der Halbinsel Wustrow

In seiner Sitzung am 23. Juni 1998 hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestags mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen den Verkauf der Halbinsel Wustrow genehmigt. Die Entscheidung wurde damit gegen den erklärten Widerstand der Region und unter Mißachtung zahlreicher Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Vergabeverfahren gefällt. Der Haushaltsausschuß muß dem Verkauf von Liegenschaften mit erheblichem Wert nach § 64 Abs. 2 BHO zustimmen; er fungiert hier also als Kontrollinstanz der Legislative gegenüber der Exekutive in Gestalt des Bundesministeriums der Finanzen. Eine wirkliche Kontrolle ist aber nur dann möglich, wenn der Ausschuß seine Entscheidung in strittigen Fällen nicht nur auf Basis der Informationen fällt, die ihm vom Bundesministerium der Finanzen – also vom zu Kontrollierenden – zur Verfügung gestellt werden, sondern er muß auch Informationen von anderer Seite sorgfältig prüfen und gegebenenfalls zur Grundlage seiner Entscheidung machen. Dabei sollte für den Ausschuß im Vordergrund stehen, daß der Verkäufer, nämlich die Bundesrepublik Deutschland, die bestmöglichen Konditionen, insbesondere einen guten Kaufpreis für seine Liegenschaft erhält, die Entscheidung von den betroffenen Menschen und Kommunen mitgetragen wird, der Käufer seriös und liquide ist und das Vergabeverfahren sauber und fair verlaufen ist. Im Falle der Halbinsel Wustrow hat der Ausschuß durch das Mehrheitsvotum der Koalitionsfraktionen auf die Prüfung der zahlreichen Hinweise verzichtet, die allesamt darauf schließen lassen, daß die o. a. Grundsätze verletzt wurden.

Vorbemerkung Die Halbinsel Wustrow gehört zu einer Reihe von Liegenschaften, bei denen der Bund die Treuhandliegenschaftsgesellschaft mbH (TLG) mit der Verwertung beauftragt hat. Die TLG führt in diesen Fällen die Verkaufsverhandlungen in eigener Zuständigkeit. Sie hat den Ablauf dieser Verhandlungen in einer Stellungnahme vom 15. Juni 1998 dokumentiert, die auch im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vorliegt. Die nachstehenden Detailaussagen zur Verwertung beruhen ebenfalls weitgehend auf den Angaben der TLG bzw. deren Aktenlage.

Naturschutzgebiet, Verhandlungsführung

Die Liegenschaft war ursprünglich ohne das Naturschutzgebiet (NSG) ausgeschrieben worden. Auf Drängen des Käufers hat die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH (TLG) ausschließlich mit dem Käufer auch über den Verkauf des NSG verhandelt, wovon die Konkurrenzanbieter nur durch Zufall zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt Kenntnis bekamen. Die TLG begründet dies in ihrer Stellungnahme vom 15. Juni 1998 damit, daß die Forderung des Käufers, das NSG mit einzubeziehen, „der Pferdefuß“ für den Käufer – und damit das Nichtwissen ein Vorteil für den Konkurrenzinvestor gewesen sei. Mit dieser Begründung hat die TLG dem Konkurrenzinvestor explizit abgeraten, für das NSG zu bieten. Selbst wenn man dieser Logik folgt, hätte die TLG, nachdem das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seine Zustimmung zum Verkauf des NSG gegeben hat, um gleiche Bedingungen herzustellen, dem Konkurrenzinvestor die Chance geben müssen, für das NSG mitzubieten. Im Prinzip sind die Gebote der beiden Investoren nicht vergleichbar, weil der Konkurrenzinvestor nicht für das NSG geboten hat.

Wie erklärt die Bundesregierung diese Verhaltensweise bei den Verhandlungen?

Um dem Konkurrenzinvestor von seiten des Verkäufers alle Möglichkeiten offenzuhalten, den Zuschlag zu erhalten, verhandelte die TLG seit Mitte 1997 mit beiden Investoren parallel und informierte jeweils über den Verhandlungsstand. Zur Einbeziehung des Naturschutzgebietes führt die TLG aus: „Hierüber ist der Konkurrenzanbieter, die Archi Nova, unterrichtet worden. Allerdings ist – wie es der seinerzeitigen Einschätzung der Lage durch die verhandelnden Mitarbeiter der TLG Rostock entsprochen hat – der Archi Nova der Hinweis darauf gegeben worden, daß eine Genehmigung des Verkaufs des Naturschutzgebietes eher unwahrscheinlich sei. Aus diesem Grunde ist den Vertretern der Archi Nova bedeutet worden, nicht auch noch Angebote für das Naturschutzgebiet abzugeben. Dies entsprach dem – aus Sicht der TLG Rostock – wohlverstandenen Interesse der Archi Nova, die ohnehin in der Zwischenzeit Schwierigkeiten offenbart hatte, den verhandelten Kaufpreis – ohne Hinzutreten eines weiteren Partners darstellen zu können. “ Nachdem der Käufer erst Ende November 1997 auf seine ursprüngliche Forderung nach einem Mitankauf des Naturschutzgebietes zurückkam, entschloß sich der Bund dies zu prüfen, was mit seiner Verkaufsbereitschaft Ende Januar seinen Abschluß fand. Klar war in diesem Zusammenhang, daß möglichst ein Verkauf des Naturschutzgebietes an den jeweiligen Käufer als zukünftigen Nachbarn und nur der Miterwerb (ohne allgemeine oder beschränkte Ausschreibung) aufgrund einer Wertermittlung im Auftrag des Bundes in Betracht kam.

Wie verträgt sich der Verkauf des NSG mit den von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl öffentlich getätigten Zusagen, wonach keine Naturschutzgebiete in den neuen Ländern mehr an private Investoren verkauft werden sollen?

Der Kaufvertragsabschluß über das Naturschutzgebiet auf der Halbinsel Wustrow fand zeitlich vor den Gesprächen von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl mit der Dachorganisation der Naturschutzverbände statt.

Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, daß die Verkaufsvorlage des BMF suggeriert, die Verhandlungen mit dem Käufer wären erst aufgenommen worden, nachdem die Verhandlungen mit dem Konkurrenzinvestor beendet waren, obwohl diese bis drei Tage vor dem Abschluß mit dem Käufer liefen – mithin also über einen sehr langen Zeitraum parallel verhandelt wurde?

Die Verhandlungen mit dem Käufer wurden nach dem Votum des Vergabeausschusses aufgenommen, als der Konkurrenzinvestor die vom Vergabeausschuß eingeräumte Frist für einen Finanzierungsnachweis des Kaufpreises trotz Fristverlängerung nicht einhielt. Allerdings wurde – wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt – mit dem Konkurrenzinvestor parallel weiterverhandelt, um auch ihm alle Möglichkeiten offenzuhalten, den Zuschlag zu erhalten.

Bürgschaft

Die TLG hat bereits während der laufenden Verhandlungen vom Konkurrenzinvestor eine Bankbürgschaft gefordert, obwohl dies wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, da eine Bank eine Bürgschaft in der Regel nur auf der Basis eines zu Ende verhandelten Vertrages abgibt. Laut dem Konkurrenzinvestor wurde dieses Argument von der TLG auch akzeptiert. Letzter Stand der Verhandlungen mit dem Konkurrenzinvestor war, daß zum Notartermin eine Bankbürgschaft an den Verkäufer übergeben wird.

Wie erklärt die Bundesregierung, daß in der Vorlage des BMF trotzdem als Begründung für die Ablehnung des Konkurrenzinvestors steht, es hätte kein Finanzierungsnachweis vorgelegen?

Finanzierungsnachweis und Bürgschaft haben unterschiedliche Zwecke. Ein Finanzierungsnachweis zu Beginn der Verkaufsverhandlungen soll dem Verkäufer Einblicke vermitteln, ob der Interessent in der Lage ist, in der im Nachweis dargestellten Form die Finanzierung des Kaufpreises später tatsächlich erbringen zu können. Dem möglichen Scheitern von Grundstücksveräußerungen durch absehbare Zahlungsschwierigkeiten soll damit vorgebeugt werden. Den Finanzierungsnachweis in diesem Sinne hat der Konkurrenzinvestor nicht vorgelegt. Eine Bürgschaft dient dem Verkäufer hingegen zur Sicherung des Kaufpreises vom Zeitpunkt der Kaufvertragsunterzeichnung bis zur vereinbarten Fälligkeit. Auch vom Konkurrenzinvestor ist in den mit ihm geführten Verhandlungen eine Bürgschaft nur für den Zeitpunkt eines etwaigen Kaufvertragsabschlusses gefordert worden. Die Verhandlungen scheiterten aber schon an der Vorlage des Finanzierungsnachweises.

Warum wurde vom Käufer beim Vertragsabschluß nur eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Muttergesellschaft des Käufers und keine Bankbürgschaft verlangt, obwohl dem Konkurrenzinvestor gegenüber – nach dessen Angaben – geäußert worden war, daß auch der Käufer zum Notartermin eine Bankbürgschaft beibringen müsse? Frage wird zusammen mit den Fragen 9 und 10 beantwortet. Welche Sicherheiten verspricht sich die Bundesregierung von dieser Bürgschaft der Muttergesellschaft des Käufers, und zwar vor dem Hintergrund, daß an der Bonität eben dieser nach zahlreichen Veröffentlichungen ernsthaft gezweifelt werden muß?

Bei sämtlichen Verkäufen im Auftrag des Bundes prüft die TLG die Bonität des Erwerbers für die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen. Die Prüfung erfolgt im wesentlichen anhand der für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zugänglichen Informationen über den Vermögensbestand und die Geschäftstätigkeit des Erwerbers. Nach Aussage der TLG lagen keine Tatsachen vor, die Zweifel an der Bonität der FUNDUS-Gruppe insgesamt und insbesondere der Muttergesellschaft begründen könnten.

Trifft es zu, daß die Bankbürgschaft, gegen die die selbstschuldnerische Bürgschaft der Muttergesellschaft des Käufers laut Vorlage des BMF später ausgetauscht wird, nicht dem Verkäufer übergeben wird, sondern einem Notar, der die Bürgschaft nur dann an den Verkäufer aushändigen darf, wenn der Kaufpreis nicht rechtzeitig entrichtet wird – es also mithin zu einer Situation kommen kann, bei der die Bundesrepublik Deutschland als Verkäufer zu keinem Zeitpunkt eine Bankbürgschaft des Käufers in den Händen hat? Wenn ja, ist die Bundesregierung der Meinung, daß es sich dabei um ein übliches Verfahren handelt?

Die selbstschuldnerische Bürgschaft der Muttergesellschaft des Käufers wird durch eine Bankbürgschaft ausgetauscht, sobald die Stadt Rerik einleitende Maßnahmen zur Schaffung von Baurecht getroffen hat. Beide Bürgschaften werden dem beurkundenden Notar zur Verwahrung übergeben. Soweit die Käuferin sich kaufvertragswidrig verhält, ist der Notar laut dem Kaufvertrag verpflichtet, die jeweilige Bürgschaft an den Bund auf dessen Verlangen auszuhändigen. Diese Regelungen zur Verwahrung und Aushändigung der Bürgschaft entsprechen der Üblichkeit der Vorgehensweise bei Grundstücksverkäufen. Sie stellen keinen Nachteil für den Bund dar. Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes nicht Vertreter einer Vertragspartei, sondern unparteiischer Betreuer der Beteiligten.

Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die beiden Investoren in der Frage des Finanzierungsnachweises gleich behandelt worden sind? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dann die unterschiedliche Verfahrensweise, vor allem vor dem Hintergrund der schon in Frage 5 angesprochenen Zweifel an der Liquidität des Käufers?

Die TLG beantwortet die Fragen wie folgt: „Die unterschiedliche Ausgestaltung der Bürgschaften beruht auf den unterschiedlichen Konzepten zur Umsetzung von Investitionsmaßnahmen der Gemeinde Rerik. Unter dieser Prämisse waren die Bewerber FUNDUS und Archi Nova in der Bürgschaftsfrage gleichgestellt.“

Nutzungskonzept

In der Vorlage des BMF wird als weiterer Grund für die Ablehnung des Konkurrenzinvestors angeführt, daß das vorgelegte Nutzungskonzept nicht den Beschlüssen zur Standortentwicklung entsprach. Damit ist gemeint, daß das Konzept des Konkurrenzinvestors ökologisch ausgerichtet und deswegen für den Bereich Abwasserentsorgung eine Kreislaufwirtschaft vorgesehen war. Dies verträgt sich nicht mit der Entscheidung der Kommune Rerik, sich dem Abwasserzweckverband anzuschließen. Der Konkurrenzinvestor hat aber sowohl gegenüber dem Verhandlungsführer des Abwasserzweckverbands als auch und vor allem gegenüber der TLG erklärt, daß er bereit sei, von der Kreislaufwirtschaft abzusehen und den Anschluß an den Abwasserzweckverband in sein Konzept mit einbeziehen werde. Es wurden Verhandlungen geführt, die in einen von allen Seiten getragenen Kompromiß mündeten.

Wie erklärt die Bundesregierung, daß sich das Argument des inkompatiblen Nutzungskonzepts trotzdem in der Verkaufsvorlage des BMF wiederfindet, obwohl die geschilderten Umstände der TLG bekannt waren?

Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen der TLG hat die Bundesregierung stets erwartet, daß die Stadt Rerik den vom Bund finanzierten und von ihr gebilligten Rahmenplan im Zuge der Schaffung von Baurecht voll anwendet und der Erwerber diesen auch voll ausschöpft. Diese Gewähr bietet das Konzept des Käufers. Im weiteren beantwortet die TLG die Frage wie folgt: „Den Akten der TLG Rostock sind keine Unterlagen zu entnehmen, die belastbare Auskunft zu Inhalt, Umfang und Ergebnis von Verhandlungen zwischen Archi Nova und der Stadt Rerik bzw. dem Abwasserzweckverband geben, die in einem von allen Seiten getragenen Kompromiß gemündet haben sollen. Für die TLG war – nach ihrer Aktenlage – gerade auch der Beitrag einzelner an den Abwasserentsorgungskosten noch offen. Damit kann die Frage zum „Argument des inkompatiblen Nutzungskonzeptes“ nicht beantwortet werden, weil diese die Feststellung voraussetzt, daß die der Frage zugrunde gelegten Umstände in der TLG bekannt waren. Das Gegenteil ist jedoch nach Aktenlage der TLG der Fall.“

Nachbesserungsklausel, Rücktrittsklausel

In dem Vertragsentwurf mit dem Konkurrenzinvestor war auf Drängen der TLG eine Nachbesserungsklausel eingefügt, die den Konkurrenzinvestor für den Fall, daß eine über die Bestandsimmobilien hinausgehende Bebauung genehmigt wird, zu einer nachträglichen Zahlung in Höhe von 7 Mio. DM verpflichtet hätte. Im Vertrag mit dem Käufer fehlt eine solche Nachbesserungsklausel. Die TLG schreibt in ihrer Stellungnahme vom 15. Juni 1998, auf die Nachbesserungsklausel sei im Fall des Käufers verzichtet worden, da dieser sich im Gegenzug zur Munitionsberäumung auf dem NSG verpflichtet habe. Die TLG schreibt darüber hinaus, die Nachbesserungsklausel wäre im Fall des Konkurrenzinvestors nicht zur Anwendung gekommen, da sie auf einen Zeitraum von zehn Jahren begrenzt gewesen sei. Da der Konkurrenzinvestor das Gebiet behutsam entwickeln wolle, hätte sie sowieso nicht gegriffen. Man könne also nicht davon reden, daß der Vertrag mit dem Konkurrenzinvestor für die Bundesrepublik Deutschland als Verkäufer günstiger gewesen sei. Dem Käufer wurde in seinem Vertrag ein Rücktrittsrecht zum 31. März 2000 für den Fall eingeräumt, daß das örtliche Baurecht eine Umsetzung des Konzepts des Käufers verhindert. Die betroffene Gemeinde Rerik lehnt das Konzept des Käufers entschieden ab und hat sich vehement für das Konzept des Konkurrenzinvestors stark gemacht. Mit einer Nutzung der Rücktrittsmöglichkeit seitens des Käufers muß also gerechnet werden. Ein vergleichbares Rücktrittsrecht wurde dem Konkurrenzinvestor im Verlauf der Verhandlungen abschlägig beschieden.

Trifft es zu, daß der Bund sich in dem Vertrag mit dem Käufer verpflichtet, die Beräumung des NSG für die Dauer von drei Jahren zu übernehmen, falls die Beräumung mit dem Vorhaben des Käufers in Zusammenhang steht oder eine Gefahr für die Allgemeinheit zu befürchten ist, der Bund also für den genannten Zeitraum das wirtschaftliche Risiko zumindest zum Teil selber trägt? Falls ja, wie erklärt sich die Bundesregierung die Argumentation der TLG, und wie begründet die Bundesregierung dann den Verzicht auf die Nachbesserungsklausel im Vertrag mit dem Käufer? Falls ja, wie paßt dies zu der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim BMF, Irmgard Karwatzki, vom 26. Januar 1998 auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Christel Deichmann in Drucksache 13/9809, in der sie wie folgt ausführt: „Der Verkauf der Halbinsel bietet die einzige Chance, die Unterhaltungskosten des Natur- und Landschaftsschutzgebietes sowie der Entmunitionierung nicht zu Lasten des Bundeshaushalts, sondern aus dem Kaufpreis und den Einnahmen der prvaten Bewirtschaftung des nicht geschützten Inselteils zu finanzieren. „? Welchen Sinn sieht die Bundesregierung in einer Nachbesserungsklausel, über die nach Angaben des Konkurrenzinvestors lang und hart verhandelt wurde, wenn anscheinend von vornherein nicht damit gerechnet wurde, daß sie auch zur Anwendung kommt?

Die dargestellte Verpflichtung zur Beseitigung von Kampfmitteln ist der Bund begrenzt bis zur Höhe des Kaufpreises für das Naturschutzgebiet eingegangen, soweit die oberste Naturschutzbehörde des Landes die Maßnahmen zuläßt. Die Beseitigung ökologischer Altlasten obliegt allein dem Käufer. Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Irmgard Karwatzki, vom 26. Januar 1998 – Drucksache 13/9809 – auf die schriftlichen Fragen der Abgeordneten Christel Deichmann spiegelt nach wie vor die Haltung des Bundesministeriums der Finanzen wider. Die „Nachbesserungsklausel“ verlangt der Bund in Kaufverträgen mit Gemeinden, da diese als hoheitliche Planungsträger auf eine nachträgliche und nicht vorhersehbare Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten und damit auf die Wertfindung für den Kaufgegenstand direkten Einfluß haben. Bei privaten Erwerbern wird die Klausel gewöhnlich nicht angewandt. Dies ist der TLG bekannt. Über den Verhandlungsverlauf bezüglich dieser Klausel im Hinblick auf die üblichen Regelungen des Bundes äußert sich die TLG wie folgt: „Die unterschiedliche Behandlung der Investitionskonzeptionen beider Mitbewerber durch die Gemeinde Rerik hinterläßt den Eindruck einer unterschiedlichen Behandlung gegenüber dem Verkäufer. Dies trifft nicht zu. Entscheidend war letztlich der Finanzierungsnachweis, den – im Gegensatz zur FUNDUS -Gruppe – Archi Nova nicht erbracht hat.“

Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung der beiden Investoren in Sachen Rücktrittsklausel?

Globale Rücktrittsklauseln als „Reueklauseln“ für die Käufer werden in Kaufverträgen des Bundes nicht vereinbart. Ein derartiges Rücktrittsrecht verlangte der Konkurrenzinvestor in seinem Kaufvertragsentwurf vom 10. Oktober 1997. Inwieweit und mit welchem Inhalt diese Regelung bis Februar 1998 noch Verhandlungsgegenstand zwischen TLG und dem Konkurrenzinvestor war, ist nicht ersichtlich. Dem Käufer wurde ein detailliert definiertes Rücktrittsrecht eingeräumt, weil bei Vertragsabschluß mit diesem Investor nicht abgesehen werden konnte, ob die Kommune nicht fortan andere bauleitplanerische Aussagen machen würde, als mit ihrer Zustimmung zum Rahmenplan in Aussicht gestellt wurde. Ein globales Rücktrittsrecht wäre auch diesem Käufer nicht zugebilligt worden.

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß der Vertrag mit der Rücktrittsklausel und ohne die Nachbesserungsklausel für die Bundesrepublik Deutschland als Verkäufer ungünstiger gewesen ist, als der angestrebte Vertrag mit dem Konkurrenzinvestor, der keine Rücktrittsmöglichkeit zu Lasten des Bundes enthielt, dafür aber eine Nachbesserungsklausel, die dem Bund im Fall ihrer Anwendung zusätzliche 7 Mio. DM an Einnahmen gebracht hätte? Wenn ja, wieso wurde dann der Vertrag mit dem Käufer und nicht mit dem Konkurrenzinvestor abgeschlossen? Wenn nein, inwiefern war der Abschluß mit dem Käufer dann für die Bundesrepublik Deutschland sinnvoller bzw. günstiger?

Die Veräußerung der Halbinsel Wustrow erfolgte zum vollen Verkehrswert. Die vereinbarten Kaufvertragsregelungen stellen insgesamt nach angemessener Abwägung aller vorgebrachten Aspekte keinen Nachteil für den Bund dar. Die parallel geführten Kaufvertragsverhandlungen führten mit dem Konkurrenzinvestor bis Februar 1998 nicht zu einem abschlußreifen Vertrag.

Sektenvorwürfe In der Stellungnahme der TLG wird berichtet, gegen den Konkurrenzinvestor wären im Verlauf der Verhandlungen Sektenvorwürfe laut geworden, die sich dann aber als unhaltbar herausgestellt hätten. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß schon die bloße Erwähnung solcher Vorwürfe ausreicht, um die Stimmung gegen den von den Vorwürfen Betroffenen zu beeinflussen? Wenn nein, ist die Bundesregierung der Meinung, daß die genannten Vorwürfe keinerlei Einfluß auf die Entscheidung gehabt haben?

Die Bundesregierung hat einen Artikel der Ostseezeitung vom 10. Juli 1997 zur Kenntnis erhalten, in dem der Autor zum Konkurrenzbieter schreibt: ,. . . – neu können solche Sekten-Vorwürfe für ihn nicht sein. Dafür wurde die „Archi Nova“ schon zu häufig in aller Öffentlichkeit in die Nähe von pseudoreligiösen Gemeinschaften gerückt. Besonders mit dem Vorwurf, Scientology nahezustehen, wird sie z. B. hartnäckig konfrontiert …‘. Die in der Öffentlichkeit verbreiteten Aussagen über eine Nähe des Konkurrenzinvestors zu „pseudo-religiösen Gemeinschaften“ waren bei der Vergabeentscheidung des Bundes ohne Belang.


Deutscher Bundestag: Drucksache 13/9809 vom 06.02.1998
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 1998 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Abgeordnete Christel Deichmann (SPD)

Ist es richtig, daß die im Bundesbesitz befindliche Halbinsel Wustrow, die europäisches Vogel- schutzgebiet ist, das auch ein 600 ha großes Naturschutzgebiet umfaßt, an eine Investoren- gruppe verkauft werden soll oder schon verkauft wurde?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Irmgard Karwatzki vom 26. Januar 1998 Die bundeseigene Halbinsel Wustrow mit einer Fläche von insgesamt 965 ha wird Anfang Februar 1998 an eine Investorengruppe mit notariel- lem Kaufvertrag verkauft. Aufgrund einer Machbarkeitsstudie im Auftrag der Oberfinanzdirektion Rostock existiert ein Rahmenplan im Einvernehmen mit der Gemeinde Rerik, wonach für Wohn-, Ferien- und Freizeit- zwecke sowie für Kleingewerbe 99 ha genutzt werden dürfen, die nicht unter Natur- oder Landschaftsschutz stehen. 

Wie hoch ist ggf. der Betrag, der der Käuferin für die Munitionsberäumung auf den ehemaligen GUS-Flächen erlassen wurde, und wie beurteilt die Bundesregierung die gesamtgesellschaftliche Rechnung, wenn kurzfristig für den Verkauf der gesamten Fläche Geld in die Bundeskasse geflos- sen ist, dafür aber ein Naturschutzgebiet höchster Priorität der öffentlichen Hand unwiederbringlich verloren ist und damit eine einmalige Chance in europäischer Dimension für den Schutz der Zugvögel vertan wurde?

Die Fläche für Wohnen, Ferien, Freizeit und Kleingewerbe ist auf Kosten des Bundes munitionsberäumt. Hierfür ist der Verkehrswert ohne Abschlag als Kaufpreis zu bezahlen. Die Munitionsberäumung für die Fläche im Landschaftsschutz wird auf Kosten des Bundes durchgeführt; auch hier erfolgt kein Abschlag vom Kaufpreis. Soweit Munitionsberäu- mung im Naturschutzgebiet möglich und notwendig ist, übernimmt der Bund begrenzt auf drei Jahre und bis zur Höhe des Kaufpreises die Kosten. Der Verkauf der Halbinsel bietet die einzige Chance, die Unterhaltskosten des Natur- und Landschaftsschutzgebietes sowie der Entmunitionierung nicht zu Lasten des Bundeshaushalts, sondern aus dem Kaufpreis und den Einnahmen der privaten Bewirtschaftung des nicht geschützten Inselteils zu finanzieren. Auf den Flächen des Natur- und Landschaftsschutzes ist keine Nutzung vorgesehen, die über den jetzigen rechtlichen Status hinausginge, Natur- schutz- und Landschaftsschutzgebiete bleiben in vollem Umfang erhalten.


 

Wie das Projekt 2003 scheiterte

Beide Gartenstädte (Quelle: ECW)

Im Mai 2000 lief das Raumordnungsverfahren an und im August beriet die Stadt ein Konzept zur Verkehrsregelung. Der Investor legte ein überarbeitetes Konzept vor, das noch mehr Wohnungen und Hotelbetten vorsah, nämlich 759 Wohnungen und 220 Hotelbetten. Es machte Sinn, das vor der Erstellung eines Verkehrskonzepts zu tun und nicht erst hinterher, aber es führte zu Unverständnis.

Erst im April 2002 diskutierten die Stadtvertreter das Verkehrsproblem erneut. Sie sprachen sich dafür aus, das Baurecht nur zu erteilen, wenn das Verkehrsproblem gelöst ist. Wie die Lösung aussehen sollte, machten sie immer wieder klar: Der Investor sollte eine Fährverbindung schaffen. Der Investor zeigte sich zwar offen für Lösungen, diese war für ihn aber keine Option.

Nun war man in einer Sackgasse angekommen. Die Stadt verbot am 17.04.2003 jeglichen motorisierten Individualverkehr auf dem Wustrower Hals, sodass der Investor keine Möglichkeit mehr hatte, sein Projekt umzusetzen. Der erklärte, die Entwicklung Wustrows auf Eis zu legen und schloss auf unbestimmte Zeit die Tore zur Halbinsel. Auch Führungen waren ab September nicht mehr möglich. Der Investor hatte Kosten, aber keine Einnahmen, wohl aber das Risiko, wenn etwas passiert und das stieg nun mit dem Stillstand, dessen Ende gar nicht abzusehen war.

 

Warum die Stadt 2012 wieder über Wustrow sprechen wollte

Seit den Ereignissen war Wustrow kein Thema mehr. Die Medien berichteten weniger und im Wahlkampf ließ man das heikle Thema lieber aus. Wie in Heiligendamm waren die Gegner zwar lauter als die Befürworter, aber zahlenmäßig weniger. Es gab mehr Wählerstimmen bei den Befürwortern zu holen als bei den Gegnern, aber letztere musste man fürchten, denn sie kämpften für ihre Sache und man wusste von Heiligendamm, dass daran ganze Parteien gespalten werden können und schließlich endlose Debatten zu diesem einen Reizthema ein Rathaus lähmen können.

Der wiedergewählte Bürgermeister Wolfgang Gulbis (SPD) versuchte 2012 noch einmal, den Faden aufzunehmen. Allerdings war dem die Insolvenz des Grand Hotel Heiligendamm voraus gegangen und nahm Gulbis auch direkt Bezug darauf. Eine gewisse Logik sollte den Investor in Zugzwang bringen: Entweder ist er Pleite und braucht Geld, dann brauche er sich nur von seinen Plänen verabschieden und verkehrstechnisch dem zustimmen, was die Stadt 2004 forderte oder er ist nicht Pleite und habe Geld, dann habe er wohl kein Interesse, Wustrow weiter zu entwickeln und die Stadt einen Freibrief, die Halbinsel zurückzufordern.

Der Ruf nach Enteignung (und zwar auf Wustrow und in Heiligendamm wurde laut und verstummte erst, als Experten die Rechtslage und Aussichtslosigkeit erläuterten. Nunmehr sollte er dann zustimmen, der Stadt Wustrow für weniger als den Kaufpreis zurückzugeben. Wobei „zurückgeben“ sachlich falsch ist, da er Wustrow ja gar nicht von Rerik, sondern vom Bund kaufte. Er könnte es bestenfalls an Rerik verkaufen – aber schon rechtlich nicht unter Wert und damit nicht unter dem, was Rerik sich leisten kann. Das ist auch heute nicht anders.

 

Warum es trotzdem nicht zu Gesprächen kam

Der Investor durchschaute den Versuch, reichte zwar seine Hand für Gespräche, machte aber klar, dass er an den bisherigen Plänen und Forderungen festhält und diese umzusetzen gedenkt – auch wenn es dann die nachfolgenden Generationen des Familienunternehmens realisieren. Kurzum: Die Erhaltung des abgeriegelten Eilands kostet ihm zwar etwas, aber das leistet er gern angesichts dessen, was seine Kinder später damit verdienen können, wenn sie seine Pläne umsetzen, weil die Gegner nicht mehr politisch aktiv, alt geworden, gestorben oder weggezogen sind.

Jagdfeld zeigte aber auch, dass er in der Lage ist, die Kosten zu amortisieren. Er könnte Wustrow zur Ausgleichfläche für Bebauungen machen und mit Ausgleichmaßnahmen für Unternehmen, die etwas bauen Geld verdienen und zugleich etwas für die Insel, die Natur und das Klima tun. Als „Biobauer“, der Anno August Jagdfeld über das Biolandgut Vorder Bollhagen auch ist, hat er ein großes Interesse daran.

 

Neue und aktuelle Pläne für Wustrow

(Quelle: ECW)

Nachdem es in Heiligendamm krachte, die IHK die Stadt zu einer Mediation drängte, diese 2014 stattfand und Jagdfeld am Ende tatsächlich mit der Sanierung der restlichen Bauten beginnen konnte und nachdem auch in Wittenbeck der Widerstand gegen seine Pläne für den Bau eines Golfhotels nachließ, wandte Jagdfeld sich wieder Wustrow zu.

Er holte sich den ehemaligen Bad Doberaner Bürgermeister Hartmut Polzin und den ehemaligen StaLU-Chef Meyer ins Boot, denn es ging ja in erster Linie um Naturschutz und Landschaft und um Verwaltungswissen und den Umgang mit der Politik. Beide Personen sind da sehr erfahren, zudem sehr angesehen und gut vernetzt. Sie sollten nun Brücken schlagen, um aus der Sackgasse herauszukommen.

Natürlich ging das nicht ohne Änderungen auch an den eigenen Plänen. Jagdfeld verabschiedete sich von der Marina und dem Golfplatz, von vielen Betten und vielen Häusern. Das war kein Eingeständnis und kein Einknicken: Er hatte einen neuen Markt für Wustrow entdeckt.

Verworfen: Eine Marina kommt nicht
Verworfen: Ein Golfplatz kommt nicht

Holiday on Island mit Segeljacht und Golf ist nicht mehr der Markt, der 2000 gefragt war, als junge Neureiche aus der DotCom-Blase in Urlaubsressorts drängten, um zu zeigen, wer sie sind und was sie haben. Heute will der Manager abschalten, raus aus dem grauen Großstadtalltag und rein in die grüne Natur.

Behalten: Häuser im Grünen, wie es war

Ein Haus im Grünen, den Strand vor der Tür, sich den Seewind um die Nase wehen lassen, es langsam angehen, vor Ort gesunde Sachen kaufen, gesund essen, gesund leben und entschleunigt aus dem Urlaub kommen sind heute die Bedürfnisse. Und Umweltschutz und Klimaschutz sind ganz große Themen.

Behalten: Zentraler Platz, aber jetzt als Marktplatz

Urlaub im Grünen muss auch im Inneren grün sein. Anno August Jagdfeld lebt das – schon bei der morgendlichen Garderobe fängt es an. Erneuerbare Energien, Elektroautos, alternative Baustoffe und Biolandwirtschaft nach dem Vorbild seines Freundes Prinz Charles sind genau seine Themen. Und das will er auf Wustrow erschaffen – in einer Dimension, die der durchschnittliche Geist gar nicht erfassen kann, weil er nur an Mülltrennung, Heizen und Lüften und Fahrradfahren denkt. Wustrow würde nicht nur bloße Arbeitsplätze bringen, sondern auch neue Möglichkeiten zur Selbständigkeit eröffnen. Schließlich haben diese Gäste Bedürfnisse und sie haben Ansprüche, die viele Einheimische nicht haben. Allein der Marktplatz, der die beiden Gartenstädte verbinden soll, ist eine große Chance für einheimische Händler, aber auch für Neues von außen.

 

Wie Jagdfeld auf neuen und neuartigen Widerstand stieß

Allerdings rief die Wiederaufnahme der Planungen auch gleich alte und neue Kritiker auf den Plan. Anders als bis 2004 waren ihre Waffen nicht nur Argumente, sondern Transparente. Mit Bannern protestierten sie gegen die Pläne, meinten aber die alten, die der Investor gar nicht mehr umsetzen will. Mit den neuen Konzepten beschäftigten sich viele gar nicht und protestierten gegen die gar nicht mehr aktuellen Pläne von 2003, als seien sie gerade aus einem Dornröschenschlaf erwacht.

Der Investor war damit beschäftigt, Wege herzustellen, um die Kutschfahrten zu ermöglichen. Obwohl von den Fahrten ein einheimischer Kutscher profitiert und nicht der Investor selbst, regte sich dagegen Widerstand. Dazu rollten nämlich jene Lkws über den Wustrower Hals, die von den Kritikern so gefürchtet werden. Es wurde Meldung beim Landkreis gemacht, der die Anfuhr untersagte.

Aber nicht, weil der Investor keine Wege verfüllen darf, sondern weil der Schutt nicht ordnungsgemäß angemeldet war. Der Investor hatte einfach in Heiligendamm den Schutt von entfernen Wänden der gerade in Sanierung befindlichen Villen verladen, ihn dann auf die Wege gekippt und verdichtet. Der Schutt hätte aber zertifiziert sein müssen. Der Pressesprecher entschuldigte sich – man habe das nicht gewusst. Weitere Anfahrten erfolgten nicht, das wäre auch ohne Erfolg gewesen, da eine Bürgerinitiative die Zufahrt zunächst symbolisch mit Fahrzeugen blockierte und ankündigte, das im Falle weiterer Anfahrten wirklich zu tun.

Der nächste Ärger kam mit Baumfällungen. Der seit der Schließung 2004 gewachsene Baumbestand gilt inzwischen als Wald und darf nicht mehr einfach gefällt werden. Der Wald muss erst umgewandelt werden und das ist eine große bürokratische Hürde, die in Heiligendamm von einer heftigen öffentlichen Diskussion, Kampagnen gegen die Waldumwandung, endlosen Debatten im Stadtparlament und sogar Sachbeschädigungen am Eigentum des Investors begleitet wurden. Es dauerte Monate, bis die Waldumwandlung in Heiligendamm durch war.

Der nächste Streitpunkt war dann der alte Zaun, der die Insel teilt. Kritiker monierten den schlechten Zustand des vielfach geflickten Zaunes. Er steht auf dem Grundstück der Stadt und nach Ansicht des Investors ist sie für den Erhalt zuständig. Die Stadt wiederum sieht den Investor in der Pflicht, sagte aber im März 2020, dass sie die Zuständigkeit prüfen wolle.

Diese ganzen Aktionen sind Nebenschauplätze. Die erklärten Gegner haben zwar viele Unterschriften gesammelt und können sich auch der Unterstützung oder wenigstens Enthaltung in der Politik sicher sein, aber so richtig etwas ausrichten können sie nicht. Die kleinen Verhinderungs- und Verzögerungstaktiken sind da schon große Erfolge für die kleine Gruppe.

Letztlich braucht der Investor aber die Zustimmung der Politik und die braucht die Zustimmung der Bevölkerung, sonst werden die Politiker nicht gewählt. Also setzt der Investor auf Transparenz. In den Medien erklärt er ausführlich seine Pläne. „Hier entsteht kein zweites Heiligendamm“ fasst die OSTSEE-ZEITUNG zusammen und reagiert damit auf weithin sichtbaren Protest auf einem alten Traktoranhänger an der Straße.

Auch das sagenumwobene Geheimnis, wie er an das Eiland gekommen ist, erzählte er ganz offen seiner Besucherin vom NDR bei einer Radtour. Infoveranstaltungen und eine eigene Internetseite sollen Informationen liefern, bevor – wie bei Heiligendamm – Gerüchte, Angstmache und Falschinformationen überwiegen. Damals hatten viele Medien die Informationen ungefiltert oder ohne Recherche kolportiert und damit den Gegnern gute Dienste erwiesen.

Obwohl die Jagdfeld-Gruppe ein eher mittelständisches Unternehmen ist, musste sie Leute beschäftigen, die nur damit beschäftigt waren, Falschinformationen zu entkräften und Richtigstellungen zu erreichen. Jetzt haben die Medien das Interesse an Wustrow wiederentdeckt und da agiert der Investor lieber, statt nachher zu reagieren.

 

Die aktuellen Pläne des Investors

Soweit die Entwicklung auf und um die Halbinsel Wustrow. Nun die Pläne des Investors:

(Quelle: ECW)

Wohneinheiten

Bevor der Investor sein Konzept erstellte, hatte die TLG in Abstimmung mit der Stadt Rerik einen Rahmenplan angefertigt und ihn in der Verkaufsbroschüre vorgestellt. Logischerweise richten sich Bieter nach diesem Rahmenplan, sonst werden sie aussortiert. Die TLG sah damals eine alte Gartenstadt und eine „ehemals militärisch genutzte Konversionsfläche oder Erweiterungsfläche“ vor. Letztere nennt der Investor „Neue Gartenstadt“. Eine Übersicht gibt es unter https://www.leben-auf-wustrow.de/home/kapitel-09

Der Investor sieht folgende Verteilung vor:


Erstsitzwohnungen (40%)            220 Wohneinheiten      = 440 Personen Zweitsitzwohnungen (25%)        138 Wohneinheiten      = 276 Personen Ferienwohnungen (35%)             192 Wohneinheiten      = 576 Personen

Summe                                         550 Wohneinheiten         = 1.292 Personen

 

+ Wohnfolgeeinrichtungen

Jugendherberge                                                                             = 100 Personen med. betreutes Wohnen                                                            = 300 Personen Hotel                                                                                                   = 100 Personen

Summe                                                                                              = 500 Personen


Der Investor wollte sich zwar im Rahmen der Gesamtpersonenzahl halten, aber die Verhältnisse zueinander ändern. Er hatte nämlich andere Erkenntnisse. So sollte das Hotel nicht nur 100 Personen, sondern 200 beherbergen. Dafür sollte keine Jugendherberge entstehen, sodass sich diese Änderung nicht auf die Gesamtzahl auswirkte. Eine Jugendherberge ist mit 100 Betten nicht ökonomisch zu betreiben. Der Investor will das Thema aber aufgreifen und favorisiert ein Informations- und Forschungszentrum mit Akademie für Belange von Natur, Umwelt, Energie, Klima, ökologischer Landwirtschaft, Landschaftspflege und Gartenkultur.

Die 60% Ferienwohnungen waren damals noch realistisch – heute würde der Investor 40% Erstwohnsitze und 25% Zweitwohnsitze verkaufen und nur 35% Ferienwohnungen anbieten. Nach seinen Erfahrungen werden 60% Der Zweitwohnsitze mittel- und langfristig zu Erstwohnsitzen.

Das entspricht auch dem Wunsch der Stadt, die lieber Dauerwohnsitze, als Ferienwohnungen möchte. Bei der Belegung ging die TLG von 3,27 Personen pro Einheit aus – der Investor rechnet mit zwei Personen für Dauerwohnsitze und drei für Ferienwohnungen, also etwas weniger Menschen und Verkehr.

Um die beiden Gartenstädte, aber auch ihre Bewohner und Besucher miteinander zu verbinden, will der Investor kleine Marktplätze mit Kiosken, Cafés, Bistros und anderem Kleingewerbe in den beiden Gartenstädten bauen. Auch das Gut Vorder Bollhagen soll hier eine Filiale des Bioladens bekommen.

Hingegen ist die Marina an der Ostseeseite vom Tisch und auch einen Golfplatz soll es nicht mehr geben. Das wäre auch unnötig, denn das eigene Golfresort Wittenbeck liegt direkt um die Ecke.

 

Baustellenverkehr

Für die Zeit der Bauarbeiten würde jede Menge Schutt von der Insel und Material rauf gefahren müssen. Schlangen von Lkws durch die Stadt waren schon damals keine Option für den Investor. Er gab 2001 ein Konzept in Auftrag, das die Entsorgung der Abbruchmassen und die Ver- und Entsorgung der Baustellen regeln sollte. Der Gedanke ist, Abbruchmaterialien vor Ort zu recyceln und wiederzuverwenden.

Ziel war die Erarbeitung einer umweltgerechten stadtverträglichen und zugleich tourismusverträglichen Konzepts unter Berücksichtigung und Harmonisierung der Interessen des Bauherren und der Bauausführenden und der Stadt. Erstellt wurde das Konzept von RHENUS TRAFFIC SOLUTIONS, das auch das baulogistische Konzept für den Umbau des Potsdamer Platzes in Berlin entwarf.

Hierbei war wie aus dem Rathaus vorgeschlagen auch der Weg über das Wasser eine Option, die aber verworfen wurde. Der Klipphafen darf nur unter strengen Auflagen genutzt werden, weil er im Naturschutzgebiet liegt. Eine Ausnahme wäre nicht zu erwarten gewesen und hätte für noch mehr Ärger gesorgt. Sie würde auch nicht im Interesse des Investors liegen, da er Natur erhalten will und sowieso kein Interesse an einer Fährverbindung hat.

Das Konzept sah nun vor, die Abbruchphase über 2 Jahre so zu legen, dass zur Saison und tourismusrelevanten Tagen keine Transporte erfolgen. Man kann den Abbruch zwischenlagern und immer dann abtransportieren, wenn es nicht stört. So kam man auf 20 Lkws pro Tag mit je einer An- und einer Abfahrt täglich. Es braucht bei 40 Fahrten pro Tag nur 64 Arbeitstage, um den Abbruch abzutransportieren.

Die Baustellenversorgung für 80 Wohn- und Gewerbeeinheiten jährlich würde wiederum 12 Lkw mit zusammen 24 Fahrten täglich brauchen, die ebenfalls an 64 Arbeitstagen unter gleichen Ausschlusskriterien realisiert werden können. Da die Bebauung in Abschnitten erfolgt, würde über mehrere Jahre hinweg jeweils an 64 Arbeitstagen der Baustellenverkehr fließen. Dafür würde aber auch in dieser Zeit viel Neues entstehen: Radwege, Strandzugänge, Wanderwege.

Auch heute ist der Baustellenverkehr eines der Argumente von Bürgern und Bürgerinitiativen gegen die geplante Bebauung der Halbinsel. Dabei ging das Konzept schon von einer viel größeren Bebauung aus, als der Investor heute will. Dieser argumentiert mit Zahlen des statistischen Amtes MV:

Demnach ist der Wohnungsbestand Reriks seit 1991 von 840 Wohneinheiten auf 1.339 gewachsen. Ferienwohnungen werden seit 2011 nicht mehr statistisch mitgezählt, sodass sich aus der Differenz eine Anzahl von 589 neuen Ferienwohnungen seit 1991 errechnen lässt. Das heißt auch, dass ohne die Ferienwohnungen der Wohnungsbestand in Rerik um 1.088 Wohnungen gestiegen ist – plus die seit 2011 entstandenen, aber nicht mitgezählten Ferienwohnungen. Der Investor resümiert: „Es ist nicht bekannt, dass der Baustellenverkehr und die Bautätigkeit die Bürgerinnen und Bürger Reriks nachhaltig gestört haben.“

Er ist auch zuversichtlich, dass bis Baubeginn auch die Lkws wenigstens durch die Städte elektrisch fahren können. Über den Baulärm auf der Insel braucht sich wohl kein Reriker Sorgen machen. Nur die wenigsten wohnen dicht genug, um ihn zu hören.

 

Gästeverkehr

Der Baustellenverkehr hat irgendwann ein Ende, aber wenn dann alles fertig ist, kommen die Bewohner und Gäste. Natürlich erfordern diese Pläne auch eine Veränderung in der Infrastruktur Reriks. Darum hatte der Investor schon 2002 ein Verkehrskonzept in Auftrag gegeben und auch selbst bezahlt. Zusammen mit der Stadt und der ECW wurde ein Arbeitskreis gegründet. Ihm gehörten Bürgermeister Gulbis , Bauausschussvorsitzender Sprindt, Bauausschussmitglied Techel, die Tourismusausschussmitglieder  Bauer und Krombholz, wechselnde Mitarbeiter des Bauamtes vom Amt Neubukow-Salzhaff, in Vertretung der Bürger der Fährunternehmer Steußloff und Frau Reinholz, sowie für den Investor Dr. Stolle (ECW), Herr Mahnel von Planungsbüro Mahnel als Planungsberater der Stadt Ostseebad Rerik und Herr Panhorst (Freie Planungsgruppe Berlin) als Verkehrsgutachter an.

Ziel war die Entwicklung eines Gesamtkonzepts für den Verkehr der ganzen Stadt, in das sich Wustrow integriert. Neunmal kam der Arbeitskreis Verkehr zwischen 19.06.2002 und 05.12.2002 zusammen. Es wurde ein Handlungskonzept erstellt, das Planer Mahnel mit den Stadtvertretern abstimmte und dann in einer Endabstimmung deren Änderungen vortrug. Das Handlungskonzept umfasste folgende Punkte:

 

Maßnahme 1: Tempo 30 Zone Maßnahme 2: Geschwindigkeitssenkende Maßnahmen Maßnahme 3: Verbesserung des ÖPNV

Maßnahme 4: Parkraumbewirtschaftung und verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau der Auffangparkplätze an den Hauptzufahrtsstraßen, Minimierung des Parkraumangebotes auf dem Wustrower Hals

Maßnahme 5: Zufahrtsbeschränkung für den motorisierter Individualverkehr in der Hauptsaison nach Nutzern (Tagesgäste, Übernachtungsgäste, Besucher etc.)

Maßnahme 6: Shuttle – System von und zu den Auffangparkplätzen Maßnahme 7: Fähranbindung Maßnahme 8: Ausbau des Wander- und Radwegenetzes Maßnahme 9: Ausbau des Milchweges

Die Einzelmaßnahmen 1 und 2 wurden aus Sicherheitsaspekten und zur Minderung der Lärm- und Schadstoffbelastung aus der Verkehrserzeugung empfohlen. Damals war die Entwicklung der E-Mobilität noch nicht erkennbar und planbar – heute setzt der Investor auf der Insel auf Elektrofahrzeuge und macht das sogar für die Erwerber zur Bedingung.

 

Diese Maßnahmen wurden jeweils nach den gleichen 9 Kriterien bewertet:

Kriterium 1: Erwartete Beeinflussung Ziel-, Quellverkehr Kriterium 2: Erwartete Beeinflussung Binnenverkehr Kriterium 3: Verkehrsmengenauswirkungen für Rerik und extra für Wustrow Kriterium 4: Erschließungswirkungen, Erreichbarkeit von innerörtlichen Zielen Kriterium 5: Umwelterheblichkeit für: Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden /Wasser , Klima/Luft, Landschaft

Kriterium 6: Wirtschaftlichkeit: Investitionskosten, Betrieb, Refinanzierung Kriterium 7: Auswirkung/ Nutzen für Bewohner und für Gäste

Kriterium 8: Flexibilität bezüglich: Jahreszeiten, Einsatzbereich, Realisierungsphasen Halbinsel Wustrow Kriterium 9: Realisierungswahrscheinlichkeit

Der „Erfüllungsgrad“ jedes Kriteriums wurde für jede Maßnahme untersucht und jeder Maßnahme eine Gesamtbewertung zugeordnet.

Anhand dieser Kriterien beurteilte man die Maßnahmen 1 bis 6 und als gut geeignet, aber die Fährverbindung m Maßnahme 7 und der Ausbau des Milchweges in Maßnahme 9 wurden als weniger gut bewertet. Für die Umwelt sind diese Maßnahmen erheblich, dabei aber nicht wirtschaftlich. Auf diese Beurteilung beruft sich der Investor – er lehnt eine Fährverbindung ab.

 

Welche Verkehrsprobleme hausgemacht sind

Dieses Verkehrskonzept hat aber einen Haken: Es sieht auch die Minimierung des Parkraumangebotes auf dem Wustrower Hals vor. Rerik war dabei, auf diesen Flächen ein touristisches Zentrum mit Hafenmeile und Zugang zum Salzhaff und der Ostsee zu bauen. Man war der Meinung, dass es ausreichend Parkplätze brauche, da die Gäste direkt an diesem Zentrum parken wollen würden. Darum wurden dort Parkplätze geschaffen.

300 Parkplätze generieren aber in der Hochsaison schon ca. 1.200 Kfz-Fahrten täglich plus Liefer- und Anliegerverkehr auf der Dünenstraße. Auch auf der Wustrower Straße verursachte die Schaffung eines touristischen Zielgebietes in einer Sackgasse täglich 1.100 Durchfahrten in besagtem Zeitraum.

Die Lösung erschien einfach:

Wenn man auf 300 Parkplätze auf dem Wustrower Hals verzichtet, fahren eben jene über 1000 Autos weniger durch die beiden Hauptstraßen Reriks. Würde man zudem noch in der Hauptsaison ein Einfahrtsverbot für Tagesgäste in Rerik durchsetzen und mit P+R-Parkplätzen am Stadtrand und einem effizienten Shuttle-System begleiten, würde ein weiterer großer Teil der Autos gar nicht erst in Rerik hinein fahren. Das würde dann auch für die Halbinsel selbst gelten.

Das entspricht in etwa dem Status quo kurz nach der Wiedervereinigung, als Rerik touristisch noch nicht weiter gewachsen war. Würde man nun auch Übernachtungsgästen und Besuchern der Einwohner die Zufahrt zur Stadt untersagen, würden nur noch Anwohner, ÖPNV und Lieferverkehr durch Rerik fahren. Das wäre dann ein ganz neuer Zustand. Alles was für Rerik gilt, würde dann auch für Wustrow gelten.

 

Warum das Verkehrskonzept abgelehnt wird

Plan von 2002: Verkehr sollte nie in Strömen auf die Halbinsel rollen

Es geht beim Verkehrskonzept nicht darum, den Verkehr durch Rerik zu minimieren, damit die Neu-Wustrower freie Fahrt haben. Auch sie würden ihr Auto am Stadtrand stehen lassen und mit dem Shuttle fahren. Das wäre ja auch in ihrem Sinne, denn wer dort mit dem Konzept des Investors wohnt oder sich erholt, der will ja diese Oase der Ruhe und Natur schützen.

Bis heute gibt es aber eben dieses Verständigungsproblem: Die einen glauben, die Lösung läge darin, den Verkehr umzuleiten und die anderen sehen die Lösung darin, ihn aus der Stadt heraus zu halten. Man kann Verkehr in eine Sackgasse nicht umleiten und auch eine Fähre verlagert das Problem nur aufs Wasser.

Dem Investor geht es nicht darum, wie man die Autos nach Wustrow kriegt – da will er sie ja gar nicht haben. Ihm geht es darum, den Verkehr für die ganze Stadt allgemein zu beruhigen, denn davon profitieren letztlich alle.

Aber die Gewerbetreibenden sehen nun vor ihrem geistigen Auge ihre Kundschaft lieber woanders hin fahren, als P+R nutzen und die Einheimischen ihre Freunde und Verwandte seltener zu Besuch kommen. Die öffentliche Diskussion um dieses Verkehrskonzept ersparte sich Rerik, indem es einfach die monatelange Arbeit ignorierte.

 

Wie ein Trick das Verkehrskonzept zu Fall brachte

Im Zwischenbericht des Arbeitskreises Verkehr im März 2003 hieß es auf Seite 52 noch:

„Ausgehend von den vorangegangenen Überlegungen ist eine Fähranbindung in der Gesamtbewertung als Einzelmaßnahme nicht geeignet, um die sich aus der gesamtstädtischen Entwicklung abzeichnenden verkehrlichen Probleme dauerhaft und umfassend zu lösen.“

Das spiegelt eine der Beschlussvorlagen zur Sitzung am 17. April 2003 auch wider aber in einer zweiten hieß es:

„Die Fähranbindung ist die aus heutiger Sicht einzige geeignete Möglichkeit, den Verkehr zur Halbinsel Wustrow vor der Stadt abzufangen, um Belastungen auf der Wustrower Straße und am Wustrower Hals weitestgehend zu minimieren.“

Es wurde nur über die zweite Beschlussfassungsvorlage abgestimmt – im Interesse „einer Reduzierung der Verkehrslärmbeeinträchtigungen, die in den Unterlagen des Arbeitskreises Verkehr dargestellt wurden“. In dieser Beschlussvorlage stand jedoch noch mehr:

„Als Ergebnis der Erörterung des Zwischenberichts des Arbeitskreises Verkehr mit den Einwohnern wird als Qualitätsmaßstab (Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze, Sicherung einer nachhaltigen touristischen Entwicklung, Anerkennung als Seebad) festgelegt, dass bereits jetzt Maßnahmen zur Reduzierung von Beeinträchtigungen zwingend erforderlich sind. Die im Zwischenbericht des AK Verkehr aufgeführten Maßnahmen 1 bis 9 sind geeignet, die vom Verkehr ausgehenden Belastungen zu mindern, werden jedoch nicht als ausreichend erachtet. Deshalb ist für zukünftige planungsrechtliche Vorbereitungen zu Grunde zu legen – und dies ganzjährig und nicht auf die Saison beschränkt –, dass die Befahrung des Wustrower Halses für den motorisierten Individualverkehr (MIV) auszuschließen ist.“

(Seite 2, letzter Absatz, letzter Satz des Beschlussvorschlags der Stadt Ostseebad Rerik zum Zwischenbericht des Arbeitskreises Verkehr vom März 2003).

 

Mit 11 Stimmen und 3 Gegenstimmen fasste die Stadtvertretung den Beschluss gemäß der Vorlage und somit die Schließung des Wustrower Halses für Individualverkehr. Auf Nachfrage der OSTSEE-ZEITUNG hieß es 2018 aus dem Rathaus, man halte an diesem Beschluss weiter fest. Das Verkehrskonzept wurde bisweilen nicht umgesetzt.

Der Investor stellte seine Planungen nach diesem Beschluss ein. Das war 2003. Heute ist der Stand der Technik viel weiter, als damals abzusehen war. Man begründete die Sperrung Wustrows für den Individualverkehr damals mit Umweltaspekten. Heute könnte man Elektrofahrzeuge einsetzen. Aber davon will keiner etwas hören. 

 

Wie es mit dem Streit weiter ging

Während die Bürgerinitiative wie so viele Initiativen aufzählen kann, was sie nicht will, liefert der Investor Argumente für sein Projekt. Während die Bürgerinitiative 1500 Unterschriften gegen die Pläne des Investors zusammentrug, sammelte dieser Pressemitteilungen und Zeitungsberichte, die sein Vorhaben beleuchten und vor allem statistische Daten, die ihm Argumente liefern.

„Das Landestourismuskonzept, das Landesraumentwicklungsprogramm und die Planungs- und Entwicklungsziele Reriks fordern qualitatives und quantitatives Wachstum“ schreibt er und zitiert das Raumentwicklungsprogramm der Region Mittleres Mecklenburg, das auch auf die touristische Umnutzung Wustrows eingeht.

„Die Zuwanderung hat Rerik zwar gerettet, muss aber künftig stärker werden“ schreibt er. Die Geburtenrate ist gesunken, die Sterberate gestiegen und zusammen mit den Fortzügen ergab das eine stetige Schrumpfung der Einwohnerzahl.

Der Investor rechnet vor: „Wären in diesem Zeitraum nur 1.651 statt 2.851 Personen zugezogen, würde sich heute die Stadt Rerik den Rang der kleinsten Stadt Mecklenburg-Vorpommerns mit der Stadt Penkun teilen, die 1.200 Einwohner hat. Jedoch konnten bislang die Nettozuzüge nicht den Einwohnerrückgang Reriks verhindern, weil die Sterbeüberschüsse über den Betrachtungszeitraum durchschnittlich höher waren als die Zuzüge.“

Doch auch Vergleiche werden angestellt. Boltenhagen und Warnemünde werden als Beispiele für funktionierende Parkleitsysteme und Park&Ride-Lösungen angeführt oder die Wintersportorte, die alle sehr stark gefragt, aber auch sehr klein und nicht einfach umzubauen sind. Der Investor rechnet genau vor, wie oft bei den verschiedenen Lösungen ein Auto über den Wustrower Hals, die Wustrower Straße oder die Dünenstraße fahren würde. Das wäre allerdings zu viel für diesen Artikel – darum Links.

https://www.leben-auf-wustrow.de/home/kapitel-16 https://www.leben-auf-wustrow.de/home/kapitel-17 https://www.leben-auf-wustrow.de/home/kapitel-18

Nun haben wir 2021 und es hat sich wieder etwas getan in Rerik. An der Grundlage hat sich nichts geändert: Die Stadt argumentiert mit dem Durchgangsverkehr. Neu hinzugekommen ist das gerade populäre Thema Naturschutz. Man sieht ihn durch die Bebauung gefährdet und dementsprechend fordern Mitglieder einer Bürgerinitiative „Wir für Rerik“ um Heike Hanisch und die SPD-Stadtvertreterin Maria Pinkis, dass gar keine Bebauung stattfinden sollte. „Stoppt den Ausbau der Halbinsel Wustrow!“ verbreiteten sie am 25.02.2020. Darin heißt es:


Pressemitteilung Rerik, 25.02.2020

Stoppt den Ausbau der Halbinsel Wustrow ! Ostseebad Rerik Die Bürgerinitiative „Wir für Rerik “ sagt „Nein“ zur geplanten Bebauung der Halbinsel Wustrow durch die ECW Entwicklungs – Compagnie Wustrow GmbH (Geschäftsführer Herr Anno August Jagdfeld, Hartmut Polzin und Philip Hayessen) .

Unerträgliche Verkehrsbelästigung, Zerstörung unserer einzigartigen Natur, erhöhte Luftverschmutzung, Beeinträchtigung unserer Wohnqualität; das wären nur einige der negativen Folgen durch den geplanten Ausbau der Halbinsel Wustrow für die Bewohner unseres Ortes und unserer Feriengäste. Aufgrund der in verschiedenen Zusammenhängen und zu verschiedenen Zeiten gemachten Aussagen der ECW und von Herrn Jagdfeld kann von ca. 550 Wohneinheiten und einem Luxushotel ausgegangen werden. Eine genaue Beschreibung des Bauvorhabens hat die ECW bisher vermieden.

Die Halbinsel Wustrow ist ein Stadtteil des Ostseebades Rerik und nur über eine schmale Straße durch unseren Ort zu erreichen. Durch die jahrzehntelange militärische Nutzung und den Leerstand konnte sich dort eine einmalige Flora und Fauna entwickeln. Auf der Halbinsel Wustrow gibt es ca. 90 verschiedene Brutvogelarten, darunter 16 Arten der roten Liste.

Mehr als 60 bedrohte Tier – und Pflanzenarten sind dort beheimatet. Der auf Wustrow insgesamt und nach den Feststellungen der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich auch im Bereich der Alten und Neuen Gartenstadt vorhandene Wald ist von großer Bedeutung für den Küsten- und Klimaschutz .

Eingebettet liegt das wunderschöne Kleinod zwischen Salzhaff und Ostsee, im Bereich der Wismarer Bucht . Dies alles will nun der Investor Herr Anno August Jagdfeld für seine kommerziellen Interessen zerstören. Wir wollen den Erhalt dieser einmaligen Natur, in Form eines Naturparks und haben deshalb in kürzester Zeit mehr als 6000 Unterschriften gesammelt. Wir rufen alle Naturliebhaber auf: Helft mit, eines der letzten Naturparadiese unseres Landes zu schützen.


Die genaue Beschreibung hat der Investor gleich zweimal geliefert. Das Problem dürfte eher sein, dass sich niemand damit beschäftigen will, weil man ja gar keine Bebauung will. Maria Pinkis weiß auch Alternativen zu nennen: Jagdfeld sollte die Halbinsel zurückgeben, für die er 12,5 Millionen Euro bezahlte und Folgekosten hatte. Rerik würde sie dann selbst entwickeln.

Das Problem – siehe oben – Jagdfeld hat das Eiland vom Bund gekauft und könnte es nur dem Bund zurück geben – natürlich gegen Entschädigung. Der Bund könnte dann Rerik die Halbinsel rein theoretisch anbieten, aber eben auch für diese Millionensumme, die sich die Stadt nicht leisten kann. Sie wird auch noch vom Amt Neubukow-Salzhaff verwaltet, müsste also tausenden Nachbarn erklären, warum sie deren Geld für den Kauf einer Halbinsel benötigt, auf der nichts entstehen soll. Millionen für ein Stück Wald ausgeben ist nicht gerade populär.

So ganz gar nichts entwickeln will denn auch die SPD-Stadtvertreterin nicht. Man könne ja ein Museum für die Geschichte auf der Insel bauen und natürlich soll das Naturschutzgebiet auch für Menschen zugänglich sein. Das wiederum lässt selbst Reriker und Rerik-Fans in den sozialen Netzwerken aufhorchen. Wenn Naturschutzgebiet, dann zu, ist die mehrheitliche Meinung. Wobei man nicht unterscheiden kann, wie viele eigentlich meinen, dass bevor da Jagdfeld etwas baut, lieber gar keiner etwas bauen darf.

Doch Pinkis will sich andere Partner ins Boot holen: „Ein Rückkauf der Halbinsel beziehungsweise die Errichtung eines Naturmonumentes kann nur in enger Zusammenarbeit mit Umweltstiftungen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Ostseebad Rerik realisiert werden.“ sagte sie gegenüber der OSTSEE-ZEITUNG. Das ist die alte Forderung von 2003 neu formuliert: Jagdfeld soll das Eiland zurückgeben und das Land es vom Bund abkaufen und Rerik zur Entwicklung überlassen, die dann gemeinsam mit Umweltverbänden stattfinden soll, damit das Ganze wenigstens legitim aussieht.

Ein Jahr lang zog sich die Debatte hin, zuletzt ging es ganz schnell: Maria Pinkis schlug vor, die Bebauungspläne von 2002 aufzuheben. Es habe sich jahrelang nichts getan und die B-Pläne von damals entsprächen nicht mehr dem Planungswillen von heute. Man könne auf Null zurückdrehen und neu anfangen. Jagdfeld bot eine Mediation an, die sie gefühlt wortführend ablehnte. „Eine Mediation wäre nur sinnvoll, wenn man sich nicht mehr über die Farbe von Schnee verständigen kann, es also kleinere Abweichungen in der Planung gibt“, sagt die Stadtvertreterin. „Hier sind die Ziele von Grund auf verschieden.“ Eine Großbebauung vertrage der Ort nicht und die Natur in der Alten und Neuen Gartenstadt auf der Halbinsel dürfe nicht zerstört werden, sagte sie. (OZ vom 28.01.2021)

Es gab auch andere Stimmen:

„Ich bin unbedingt dafür, dass wir die Halbinsel anfassen“, sagte Kai Kloss. „In kleinen überschaubaren Schritten. Wir haben in Sachen Naturschutz viel zu tun auf der Halbinsel.“ So gebe es zum Beispiel große Müllkippen und Munitionsreste, die beräumt werden müssten. Dafür setze sich der Investor ein. Der Stadtvertreter wünscht sich nachhaltigen Tourismus.

„Das steht überhaupt nicht im Widerspruch zu den Plänen der ECW“, sagt er, zumal ohnehin nur fünf Prozent der Halbinsel bebaut werden sollten. „Im Gegenteil. Naturschutz lebt man ja auch“, sagt Kai Kloss. So sei beispielsweise geplant, auf Wustrow Uhus und Schleiereulen sowie Feldhasen wieder auszuwildern und Bäume zu pflanzen.

 

Endspiel

Dennoch ging die Beschlussvorlage mit 10 zu 3 Stimmen durch. Die Bebauungspläne wurden aufgehoben und dem Investor das Baurecht entzogen. Nun darf auf Wustrow gar nichts mehr bebaut werden.

Anno August Jagdfeld verwirft dann auch alle Hoffnungen auf eine Rückgabe oder auch nur eine Änderung seines Vorhabens. Da die Stadtvertreter das Vorhaben abgelehnt und das Baurecht dafür aufgehoben haben, gibt es schließlich keine Grundlage mehr. Man kann nicht über etwas verhandeln, das man eben mit dem letzten Wort abgelehnt hat. Die Halbinsel bleibt im Besitz des Investors, er ist berechtigt, sie wieder für die Öffentlichkeit zu schließen und dann kann ihm keiner mehr was.

Die Häuser können einstürzen – dagegen gibt es keine Handhabe, denn ohne Baurecht gibt es keine Baugenehmigung und ohne Baugenehmigung gibt es keine Fristen. Sanieren darf er sie auch nicht, also sind sie verloren.

Ein wenig Geld kostet ihm das Brachland durchaus, aber angesichts dessen, was man damit einmal verdienen kann, ist das eine sinnvolle Investition. Anno August Jagdfeld selbst übt sich in Geduld. Das ist etwas, das er in seiner Ausbildung im Kloster gelernt und das ihm in Heiligendamm sehr geholfen hat.

Die Stadtvertreter wollen kein zweites Heiligendamm, keine Sanierung, keine Reaktivierung, kein Hotel, keine Gäste auf dem Eiland, keine Einnahmen. Und eben auch – und nur das meinen sie – kein unerreichbares Wohlstandsviertel vor ihren Augen. Unerreichbar nicht wegen Zäunen, die in Heiligendamm auch Tore für jedermann haben, der dort Kaffee trinken, essen oder schwimmen gehen oder an Lesungen und Konzerten teilnehmen will. Nein unerreichbar, weil es eben teurer ist als der Kaffee beim Filialbäcker, das Essen in der Landgaststätte oder die Kultur im Heimatmuseum. Es ist eine Neiddebatte, die erst zu Ende ist, wenn der Neid zu Ende ist – wenn es keinen Wohlstand mehr gibt oder zumindest keine Wohlhabenden, die an der Ostsee in MV Urlaub machen wollen, weil ihnen hier statt frischer Seeluft alter Neid und gelernte Verachtung entgegen haucht. Wie lange mag das dauern?

Jagdfeld ist es egal. Er verweist auf seine fünf Söhne und sieben Enkel.
„Dann machen wir es eben später. Bei solchen Projekten braucht man eben Geduld“ sagt er. Bis seine Enkel in seine Fußstapfen treten, werden selbst die jüngsten Reriker Stadtvertreter alte Leute sein. Die ehemalige Pastorin Karen Siegert hofft, dass er es sich doch noch anders überlegt. Oder die gewählten Stadtvertreter dann eben auch Geduld haben. Der Bürgermeister darf dann nicht mehr antreten, die Stadtvertreter bleiben in einer gelebten Demokratie auch nicht ewig auf den Wahllisten. Ob Geduld reicht, um in 20 oder 30 Jahren noch mitreden zu können? Maria Pinkis ist sich da ganz sicher. Die Sozialdemokratin sagt:

„Die Nazis und die Russen haben wir überstanden. Jagdfeld werden wir auch noch überstehen.“

Und damit tut sie neue Abgründe auf, die Jagdfeld darin bestärken müssen, einfach ein paar Jahrzehnte zu warten. In Heiligendamm wurde seinen Befürworten Kot in den Briefkasten und Mist vor die Tür geworfen, es gab Drohbriefe und öffentliche Denunziation. Wie tief ist der Abgrund in einer Stadt, in der ein Mitglied der den Bürgermeister stellenden Partei einen Investor mit russischen Militärs und Nazis vergleicht? Das bleibt hängen. Das ist nach der Ausstrahlung im NDR nun das neue Image Reriks.

 

Meinungen

Bei Facebook gibt es nach einem Kurzbeitrag im NDR allerhand Meinungen, von denen einige auch Dinge ans Tageslicht bringen, die nicht in den Medien erwähnt werden. Außerdem zeigen einige Kommentare, dass es Bürger gibt, die immer noch glauben, es solle ein Golfplatz entstehen und welche, die noch nie etwas vom Verkehrskonzept gehört haben. Ein paar solcher Posts werden hier unter Anonymisierung der Namen gezeigt. Sie spiegeln nicht die Meinung des Verfassers dieses Beitrags wieder:

 

M.
Und diejenigen, die das Maul am weitesten gegen Wustrow aufreißen, sind die Verantwortlichen für die derzeitigen Zustände in Rerik. Kaufen sich eine Ferienwohnung nach der anderen, sind selber Großvermieter und haben an Wustrow ganz andere private Interessen, als einen Naturpark. Mit einem vorangegangenen Investor war man da schon sehr weit in Detailfragen und die Uferzeile am Wustrower Haff war bereits unter den jetzigen Verhinderern aufgeteilt…
Und die Mehrheit vertreten diese Leute ebenfalls nicht. Die Unterschriften sind von überall herbeigeholt. Kein Grund, um für alle! Reriker zu sprechen.
 
M.
Mich würde auch einmal interessieren, wie Besucher eines Museums oder eines Naturparks dorthin gelangen sollten. Diese würden doch dann die gleiche enge Zufahrt durch den Ort nutzen 
 
S.
Viel Lärm um nichts und kein Ende in Sicht.
Ist doch logisch, dass ich ein Grundstück, welches ich privat gekauft habe auch irgendwann privat bebauen möchte.
Bitteschön, dann kann doch Herr Jagdfeld auch PRIVAT dort bauen; bin ich komplett dafür…! 👍🏻
Nur alles was dann darüber hinaus geht, auch wenn es nur 5% und für touristische Zwecke bedeutet, ist dann eben nicht mehr Privat.
 
S.
700 Hektar sind sowieso geschütztes Fauna-Flora-Habitat und Lebensraum für zahlreiche auf der Roten Liste stehenden Arten die ausgedehnten Röhrichtstreifen an der Haffseite stellen außerdem Feuchtgebiete von nationaler Bedeutung da 200 Hektar gehören zum Landschaftsschutzgebiet Salzhaff lediglich die ersten 100 Hektar hinter dem Zaun entfallen auf den einzigen militärischen Siedlungsbereich in „Gartenstadt Prinzip“ diese sind heute Projektionsfläche für zukünftige Pläne…..100 Hektar….!!!! Ich weiß nicht was es da zu diskutieren gibt 
 
A.
Sehr schön!! Kämpft weiter gegen diese touristische Erschließung und denkt an die, die dort leben… Historisches Gedenken sollte über einem Golfplatz und Co stehen. Für die reine Natur lieben die Menschen, die hier her kommen, doch diese Region!!! Wir konnte man diesem Herren das überhaupt schmackhaft machen!!
 
M.
Zudem ist der Bericht nicht ganz richtig. Soweit ich weiß, ist weder ein Golfplatz noch eine Marina und ein großer Hotelkomplex geplant. Es sollen die vorderen 5% der Insel bebaut werden. Der Rest bleibt Naturschutzgebiet. Miteinander reden wäre auf jeden Fall sinnvoll. Von einem Verkehrskonzept könnte auch Rerik profitieren.
 
J.
Bin ja selbst tourist
Aber bin strickt gegen eine Erschließung für Touristen.
Es gibt jede Menge platz in und um rerik.
Und das da Tiere angesiedelt sind die dann wieder umgesiedelt oder gar sterben nur weil die leute geld wittern liegt nicht in dem ermessen der Tiere.
 
U.
Bitte Naturschutz pur 😍 kein Heiligendamm und kein Adlon…..es gibt nur eine Zufahrt die Folgen für diese absurde Planung wäre eine Katastrophe….
 
J.
Richtig lasst Wustrow so wie es ist
 
M.
Bürgerbeteiligung in Form von Umfrage wäre schön!

 mir geht es nicht um eine Bürgerbeteiligung am Bauvorhaben selbst (wie soll die Bebauung dort aussehen), sondern vielmehr um das Herausfinden, ob es wirklich so ist, dass die Mehrheit der RERIKER Bürger gegen eine generelle Bebauung ist. Ich wäre dafür, dass sich beide Seiten zusammensetzen und die Möglichkeiten besprechen. Mir würde es auch nicht gefallen, wenn ich ein Grundstück kaufe, um dort zu bauen und dann wird es mir nicht erlaubt.

 
J.
Mehr wie 2/3 dieser schönen Insel Wustrow ist Naturschutzgebiet. Ich sehe da überhaupt keinen Sinn drin. Man würde den seltenen Tieren die Lebensgrundlage nehmen. Es gibt um Rerik herum genug schöne Gegenden die erschlossen werden können, für irgendwelche Vorhaben. Mein Vater und meine Großeltern haben auf Wustrow gelebt. Lasst ja die Finger von der schönen Halbinsel.
 
M.
Ich finde es schade das die Stadtvertreter zu keinerlei Gespräch bereit sind. Ist ja auch irgendwie deren Aufgabe oder? Aber kategorisch abzulehnen und dann noch den Vergleich mit den Nazis finde ich ganz schön krass. Wenn man Politik machen will, dann doch bitte fair.
 
R.
Es interessiert mich nicht, ob da 500, oder 1000 Häuser hingebaut werden. Im Sommer ist eh alles zugeschissen hier, da kommt es auf ein paar mehr, oder weniger nicht drauf an. Siehst ja im Sommer auch bei Edeka, wenn man ’ne Stunde an der Kasse stehen muss.
 

Lesen Sie auch: Wir wollen kein zweites Heiligendamm? Eine Kolumne.

 

UPDATES

 
26.06.2021:
Die Fraktion Freie Wählergemeinschaft (FWG) hat eine Beschlussvorlage eingebracht, eine Bürgerbefragung vorzunehmen. „ Ich finde, Bürgerwillen ist ein hohes Gut“, zitiert die OZ den Stadtvertreter Bernd Graf (FWG). „Die Wahl ist eine einmalige Chance, die Leute an die Urne zu bekommen. Dann haben wir vielleicht auch eine höhere Wahlbeteiligung.“ Dem entgegnete Stadtvertreterin Karen Siegert (SPD):„Ich finde den Antrag schwierig. Die Insel gehört uns ja nicht.“ Ihr Kollege Michael Doss (SPD) wird zitiert: „Natürlich kann man den Investor Anno August Jagdfeld nicht zwingen, etwas zu tun oder zu lassen. Aber dann wissen wir wenigstens, wie die Reriker darüber denken. Ich kann mich nicht erinnern, ob sie schon mal gefragt wurden.“ Es gehe nicht darum, was der Investor wolle oder um Interessengruppen. „Jeder hat eine Stimme.“ und weiter: „„Beide Lager sagen für sich ,Ich spreche für die Mehrheit‘. Wenn man die Frage stellen würde, dann wüssten wir, ob wir auf dem richtigen Weg sind mit der Fraktion.“  Karen Siegert verwies darauf, dass die Rückübertragung von Wustrow Teil des Wahlprogramms der SPD war – mit dem diese die Mehrheit der Sitze in der Stadtvertretung gewann. „Die Bürger haben doch nicht blind gewählt.“ Im Weiteren ging es um das 2018 abgelehnte Verkehrskonzept. Die ECW sei eine Antwort schuldig: “ Vorher müsse man nicht spekulieren, was dort entstehen sollte“ sagte Stadtvertreter Thomas Hähnel (SPD). ECW-Geschäftsführer Hartmut Polzin gab diese Antwort prompt. Die ECW hat nicht vor, ein neues Verkehrskonzept erstellen zu lassen, da es wahrscheinlich zu keinen anderen Ergebnissen käme, als die bisherigen. Die Stadtvertreter lehnten die Bürgerbefragung mit 7 Nein-Stimmen gegen 5 Ja-Stimmen ab. Wustrow soll im Herbst im Bauausschuss und Tourismusausschuss wieder ein Thema sein. Bürgermeister Wolfgang Gulbis (SPD) sagte dazu: „Die Ergebnisse müssen natürlich auch in der Stadtvertreterversammlung präsentiert werden. Insofern ist die Transparenz gegenüber den Bürgern gegeben“. Derweil führt Rerik ein neues Parkleitsystem ein, das die Auslastungen anzeigt (frei oder besetzt). Das war auch ein Teil der Vorschläge aus dem Verkehrskonzept von 2003, welches die ECW erstellen ließ.
 

Weiterführende Informationen:

Berichterstattung des NDR
Webseite des Investors: https://www.leben-auf-wustrow.de/
Webseite der Bürgerinitiative: https://wir-fuer-rerik.de/
Webseite mit allgemeinen Infos: https://www.insel-wustrow.de
Buchtipp: Die verbotene Halbinsel Wustrow

An dieser Stelle erschien am 07.10.2012 erstmals ein Beitrag zu Wustrow. Nachdem die Entwicklung 2020 weiterging und das Interesse an diesem Beitrag stieg, habe ich ihn überarbeitet und auf den letzten Stand vom 13.02.2021 gebracht.