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König Friedrich Barbarossa gibt seinem Vetter Heinrich dem Löwen auf dem Reichstag von Goslar in der Frage um die Investitur Recht und überträgt ihm auch sein königliches Investiturrecht für die nordelbingschen Bistümer Oldenburg, Ratzeburg und Mecklenburg. Damit kann der weltliche Herrscher auch Bischöfe einsetzen.