1189

Nikolaus von Rostock gewährt den Doberaner Mönchen auf dem Rostocker Markt Zollfreiheit. Die darüber existierende Urkunde beinhaltet die erste urkundliche Erwähnung Rostocks.

(Auch hier kann es sich nicht um Nikolaus das Kind handeln, sondern um Nikolaus II, den Bruder Heinrich Borwin II.)