1520

Im Neubrandenburger Hausvertrag vom 07. Mai wird die erste Hauptlandesteilung Mecklenburgs beschlossen. Das Land bleibt als Ganzes souverän, wird aber in zwei Herzogtümer aufgeteilt, für die sich später die Bezeichnungen Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow einbürgern.