1628

Die beiden Herzöge werden vom Kaiser abgesetzt und Mecklenburg als Entschädigung für die aufgewendeten Kriegskosten an Wallenstein verpfändet. Die mecklenburgischen Landstände wollen ihre gegenüber dem forschen Wallenstein doch eher laschen Gegner wieder haben und bieten dem Kaiser an, dessen Schulden gegenüber Wallenstein zu begleichen, wenn er die Herzöge im Amt ließe. Das hat keinen Erfolg und die beiden Herzöge werden des Landes verwiesen. Wallenstein gibt die Besetzung Stralsunds auf.