1701
Ein seit fünf Jahren andauernder Streit um die Nachfolge im Güstrower Landesteil wird im neutralen Hamburg mit der dritten Hauptlandesteilung beigelegt: Das Teilherzogtum Schwerin bekommt das Fürstentum Werle (inzwischen Wenden), die Grafschaft Schwerin und die Herrschaft Rostock hinzu und das Fürstentum Ratzeburg, die Herrschaft Stargard mit mehreren Städten geht an das nun Mecklenburg-Strelitz genannte neue Herzogtum im Osten. Das alte Herzogtum Mecklenburg-Güstrow wird dadurch aufgelöst, der Nachfolger erhält jedoch weniger Einfluss, als der Schweriner Landesteil.
Im Hamburger Vertrag bekommt Herzog Karl Leopold eine Apanage von 15.000 Reichstalern und die Einkünfte des Amtes Doberan zugesprochen.